gnus und Adolphus II. sich dem geistlichen Stande ergeben, wie denn Adolphus II. eben, als D. Luther die Reformation angefangen, Bischoff zu Merseburg gewesen, auch Anfangs in nicht geringen Streit mit selbigem gerathen.
Von seiner andern Gemahlin Elisabeth, Gräfin von Hohenstein, hatte Fürst Albertus IV. auch einen Sohn Albertum V. hinterlassen, der aber gleichfals in seinem Sohne Philippo, welcher im Jahr 1500. in einem Turnier umkommen, wieder abgestorben. Kurtz vorher, nemlich im Jahr 1468. ging auch mit Bernhardo VI. Fürsten zu Anhalt-Bernburg, die von Bernhardo I. zu Bernburg gestifftete alte Linie der Fürsten von Anhalt-Bernburg unter, daß also alle Anhaltische Lande unter Fürstens Sigismundi I. zu Zerbst, Fürstens Alberti IV. zu Cöthen Bruders Söhnen, wieder vereiniget worden.
§. 4. Keiner aber unter denselbigen erlebte Nachkommen, als Fürst Georgius I. der ältere, der wegen seiner vortrefflichen Tugenden im Teutschen Reiche sich zu seiner Zeit ein grosses Ansehen erworben. Er ging im Jahr 1474. aus der Welt, und hinterließ 5. Söhne:
Waldemarum IV. dessen Sohn, Fürst Wolffgang zu Cöthen zwar die Lutherische Lehre angenommen, auch solche mit grossem Eifer vertheidiget, aber d. 23. Mart. 1566. ohne Gemahlin verscheiden;
Georgium II. den jüngern, wegen seiner Leibes-Krafftden Starcken zugenamet, der sich zwar an Barnimi VIII. Hertzogs im Pommern Tochter Agnes vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu sehen im Jahr 1509. gestorben;
Sigismundum III. der mit dem vorigen Zwilling gewesen, und im Kriege 1487. zu Florentz blieben;
Rudolphum IV. Kaysers Maximiliani I. weltberühm-
gnus und Adolphus II. sich dem geistlichen Stande ergeben, wie denn Adolphus II. eben, als D. Luther die Reformation angefangen, Bischoff zu Merseburg gewesen, auch Anfangs in nicht geringen Streit mit selbigem gerathen.
Von seiner andern Gemahlin Elisabeth, Gräfin von Hohenstein, hatte Fürst Albertus IV. auch einen Sohn Albertum V. hinterlassen, der aber gleichfals in seinem Sohne Philippo, welcher im Jahr 1500. in einem Turnier umkommen, wieder abgestorben. Kurtz vorher, nemlich im Jahr 1468. ging auch mit Bernhardo VI. Fürsten zu Anhalt-Bernburg, die von Bernhardo I. zu Bernburg gestifftete alte Linie der Fürsten von Anhalt-Bernburg unter, daß also alle Anhaltische Lande unter Fürstens Sigismundi I. zu Zerbst, Fürstens Alberti IV. zu Cöthen Bruders Söhnen, wieder vereiniget worden.
§. 4. Keiner aber unter denselbigen erlebte Nachkommen, als Fürst Georgius I. der ältere, der wegen seiner vortrefflichen Tugenden im Teutschen Reiche sich zu seiner Zeit ein grosses Ansehen erworben. Er ging im Jahr 1474. aus der Welt, und hinterließ 5. Söhne:
Waldemarum IV. dessen Sohn, Fürst Wolffgang zu Cöthen zwar die Lutherische Lehre angenommen, auch solche mit grossem Eifer vertheidiget, aber d. 23. Mart. 1566. ohne Gemahlin verscheiden;
Georgium II. den jüngern, wegen seiner Leibes-Krafftden Starcken zugenamet, der sich zwar an Barnimi VIII. Hertzogs im Pommern Tochter Agnes vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu sehen im Jahr 1509. gestorben;
Sigismundum III. der mit dem vorigen Zwilling gewesen, und im Kriege 1487. zu Florentz blieben;
Rudolphum IV. Kaysers Maximiliani I. weltberühm-
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gnus und Adolphus II. sich dem geistlichen Stande ergeben, wie denn Adolphus II. eben, als D. Luther die Reformation angefangen, Bischoff zu Merseburg gewesen, auch Anfangs in nicht geringen Streit mit selbigem gerathen.</p><p>Von seiner andern Gemahlin Elisabeth, Gräfin von Hohenstein, hatte Fürst Albertus IV. auch einen Sohn Albertum V. hinterlassen, der aber gleichfals in seinem Sohne Philippo, welcher im Jahr 1500. in einem Turnier umkommen, wieder abgestorben. Kurtz vorher, nemlich im Jahr 1468. ging auch mit Bernhardo VI. Fürsten zu Anhalt-Bernburg, die von Bernhardo I. zu Bernburg gestifftete alte Linie der Fürsten von Anhalt-Bernburg unter, daß also alle Anhaltische Lande unter Fürstens Sigismundi I. zu Zerbst, Fürstens Alberti IV. zu Cöthen Bruders Söhnen, wieder vereiniget worden.</p><p>§. 4. Keiner aber unter denselbigen erlebte Nachkommen, als Fürst Georgius I. der ältere, der wegen seiner vortrefflichen Tugenden im Teutschen Reiche sich zu seiner Zeit ein grosses Ansehen erworben. Er ging im Jahr 1474. aus der Welt, und hinterließ 5. Söhne:</p><p>Waldemarum IV. dessen Sohn, Fürst Wolffgang zu Cöthen zwar die Lutherische Lehre angenommen, auch solche mit grossem Eifer vertheidiget, aber d. 23. Mart. 1566. ohne Gemahlin verscheiden;</p><p>Georgium II. den jüngern, wegen seiner Leibes-Krafftden Starcken zugenamet, der sich zwar an Barnimi VIII. Hertzogs im Pommern Tochter Agnes vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu sehen im Jahr 1509. gestorben;</p><p>Sigismundum III. der mit dem vorigen Zwilling gewesen, und im Kriege 1487. zu Florentz blieben;</p><p>Rudolphum IV. Kaysers Maximiliani I. weltberühm-
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gnus und Adolphus II. sich dem geistlichen Stande ergeben, wie denn Adolphus II. eben, als D. Luther die Reformation angefangen, Bischoff zu Merseburg gewesen, auch Anfangs in nicht geringen Streit mit selbigem gerathen.
Von seiner andern Gemahlin Elisabeth, Gräfin von Hohenstein, hatte Fürst Albertus IV. auch einen Sohn Albertum V. hinterlassen, der aber gleichfals in seinem Sohne Philippo, welcher im Jahr 1500. in einem Turnier umkommen, wieder abgestorben. Kurtz vorher, nemlich im Jahr 1468. ging auch mit Bernhardo VI. Fürsten zu Anhalt-Bernburg, die von Bernhardo I. zu Bernburg gestifftete alte Linie der Fürsten von Anhalt-Bernburg unter, daß also alle Anhaltische Lande unter Fürstens Sigismundi I. zu Zerbst, Fürstens Alberti IV. zu Cöthen Bruders Söhnen, wieder vereiniget worden.
§. 4. Keiner aber unter denselbigen erlebte Nachkommen, als Fürst Georgius I. der ältere, der wegen seiner vortrefflichen Tugenden im Teutschen Reiche sich zu seiner Zeit ein grosses Ansehen erworben. Er ging im Jahr 1474. aus der Welt, und hinterließ 5. Söhne:
Waldemarum IV. dessen Sohn, Fürst Wolffgang zu Cöthen zwar die Lutherische Lehre angenommen, auch solche mit grossem Eifer vertheidiget, aber d. 23. Mart. 1566. ohne Gemahlin verscheiden;
Georgium II. den jüngern, wegen seiner Leibes-Krafftden Starcken zugenamet, der sich zwar an Barnimi VIII. Hertzogs im Pommern Tochter Agnes vermählet, aber ohne von selbiger Kinder zu sehen im Jahr 1509. gestorben;
Sigismundum III. der mit dem vorigen Zwilling gewesen, und im Kriege 1487. zu Florentz blieben;
Rudolphum IV. Kaysers Maximiliani I. weltberühm-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/311>, abgerufen am 24.11.2024.
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