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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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stens Johannis zu Brandenburg T. unter andern Kindern König Christianum III. seinen Nachfolger, und mit seiner andern Gemahlin Sophia, Boguslai X. in Pommern Tochter, unter andern Kindern Hertzog Adolphum, den Stamm-Vater des Hauses Hollstein-Gottorp, und Königs Christiani III. jüngster Sohn, von seiner Gemahlin Dorothea, Hertzogs Magni II. zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Hertzog Johannes, ist der Stamm-Vater des Hauses Hollstein-Sonderburg worden.

§. 3. Indessen hatte Königs Christiani I. in Dänemarck, Norwegen und Schweden jüngster Bruder, Graf Gerhard der Streitbare, den Stamm der Grafen von Oldenburg und Delmenhorst fortgepflantzet, welchen aber d. 19. Jun. 1667. Graf Anthon Günther beschlossen; sein natürlicher aber legitimirter Sohn Antonius, Reichs-Grafe von Altenburg, bekam von den väterlichen Ländern unter andern ansehnlichen Gütern Varel und Knipphausen; die Herrschafft Jevern fiel an Johannem Fürsten zu Anhalt-Zerbst, dessen Mutter Magdalena, vorgedachten Grafens Antonii Güntheri zu Oldenburg und Delmenhorst Schwester gewesen; Oldenburg aber und Delmenhorst hat die Kron Dänemarck sowol gegen das Haus Hollstein-Gottorp, als gegen den Hertzog von Hollstein-Plön behauptet, und in diesen Grafschafften den Grafen Antonium von Altenburg zum Statthalter ernennet, der d. 27. Oct. 1680. nachdem er von zwey Gemahlinnen einige Kinder hinterlassen, dieses Zeitliche gesegnet.

§. 4. Adolphus, der Stamm-Vater des noch blühenden Hertzoglichen Hauses Hollstein-Gottorp, Königs Friderici I. in Dänemarck und Norwegen, und der Printzeßin Sophiae aus Pommern jüngerer Sohn, gebohren 1526. d. 25. Jan. folgte von Jugend auf dem Kriege,

stens Johannis zu Brandenburg T. unter andern Kindern König Christianum III. seinen Nachfolger, und mit seiner andern Gemahlin Sophia, Boguslai X. in Pommern Tochter, unter andern Kindern Hertzog Adolphum, den Stamm-Vater des Hauses Hollstein-Gottorp, und Königs Christiani III. jüngster Sohn, von seiner Gemahlin Dorothea, Hertzogs Magni II. zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Hertzog Johannes, ist der Stamm-Vater des Hauses Hollstein-Sonderburg worden.

§. 3. Indessen hatte Königs Christiani I. in Dänemarck, Norwegen und Schweden jüngster Bruder, Graf Gerhard der Streitbare, den Stamm der Grafen von Oldenburg und Delmenhorst fortgepflantzet, welchen aber d. 19. Jun. 1667. Graf Anthon Günther beschlossen; sein natürlicher aber legitimirter Sohn Antonius, Reichs-Grafe von Altenburg, bekam von den väterlichen Ländern unter andern ansehnlichen Gütern Varel und Knipphausen; die Herrschafft Jevern fiel an Johannem Fürsten zu Anhalt-Zerbst, dessen Mutter Magdalena, vorgedachten Grafens Antonii Güntheri zu Oldenburg und Delmenhorst Schwester gewesen; Oldenburg aber und Delmenhorst hat die Kron Dänemarck sowol gegen das Haus Hollstein-Gottorp, als gegen den Hertzog von Hollstein-Plön behauptet, und in diesen Grafschafften den Grafen Antonium von Altenburg zum Statthalter ernennet, der d. 27. Oct. 1680. nachdem er von zwey Gemahlinnen einige Kinder hinterlassen, dieses Zeitliche gesegnet.

§. 4. Adolphus, der Stamm-Vater des noch blühenden Hertzoglichen Hauses Hollstein-Gottorp, Königs Friderici I. in Dänemarck und Norwegen, und der Printzeßin Sophiae aus Pommern jüngerer Sohn, gebohren 1526. d. 25. Jan. folgte von Jugend auf dem Kriege,

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[262/0282] stens Johannis zu Brandenburg T. unter andern Kindern König Christianum III. seinen Nachfolger, und mit seiner andern Gemahlin Sophia, Boguslai X. in Pommern Tochter, unter andern Kindern Hertzog Adolphum, den Stamm-Vater des Hauses Hollstein-Gottorp, und Königs Christiani III. jüngster Sohn, von seiner Gemahlin Dorothea, Hertzogs Magni II. zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Hertzog Johannes, ist der Stamm-Vater des Hauses Hollstein-Sonderburg worden. §. 3. Indessen hatte Königs Christiani I. in Dänemarck, Norwegen und Schweden jüngster Bruder, Graf Gerhard der Streitbare, den Stamm der Grafen von Oldenburg und Delmenhorst fortgepflantzet, welchen aber d. 19. Jun. 1667. Graf Anthon Günther beschlossen; sein natürlicher aber legitimirter Sohn Antonius, Reichs-Grafe von Altenburg, bekam von den väterlichen Ländern unter andern ansehnlichen Gütern Varel und Knipphausen; die Herrschafft Jevern fiel an Johannem Fürsten zu Anhalt-Zerbst, dessen Mutter Magdalena, vorgedachten Grafens Antonii Güntheri zu Oldenburg und Delmenhorst Schwester gewesen; Oldenburg aber und Delmenhorst hat die Kron Dänemarck sowol gegen das Haus Hollstein-Gottorp, als gegen den Hertzog von Hollstein-Plön behauptet, und in diesen Grafschafften den Grafen Antonium von Altenburg zum Statthalter ernennet, der d. 27. Oct. 1680. nachdem er von zwey Gemahlinnen einige Kinder hinterlassen, dieses Zeitliche gesegnet. §. 4. Adolphus, der Stamm-Vater des noch blühenden Hertzoglichen Hauses Hollstein-Gottorp, Königs Friderici I. in Dänemarck und Norwegen, und der Printzeßin Sophiae aus Pommern jüngerer Sohn, gebohren 1526. d. 25. Jan. folgte von Jugend auf dem Kriege,

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/282>, abgerufen am 25.11.2024.