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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Georgii II. Tochter, im Jahr 1650. vermählet das Amt Bingenheim, doch dergestalt eingeräumet, daß es bey Ausbleibung männlicher Leibes-Erben wiederum zurück fallen solte. Georgius Christophorus. der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, auch sich in Spanische, dann in Frantzösische Kriegs-Dienste begeben; und Fridericus, Landgraf zu Hessen-Homburg, der erstere von diesen Brüdern, ging d. 27. Aug. 1681. aus der Welt, nachdem seine acht Printzen schon vor ihm dieses Zeitliche gesegnet, daher das Haus Hessen-Darmstadt das Amt Bingenheim wieder zurück nehmen wollen, welches aber sogleich der jüngste Bruder vorgedachter Landgraf Fridericus in Besitz gezogen, und gegen eine erlegte Summe Geldes endlich behauptet. der andere Bruder ging auch ohne Erben d. 11. Aug. 1677. aus der Welt, daher die Erhaltung des Stammes bloß auf den jüngsten beruhte. Dieser war in seiner Jugend in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, und hatte 1658. bey der Belagerung von Coppenhagen durch eine Stück-Kugel ein Bein verlohren; hernach nahm ihn der Churfürst von Brandenburg als General-Lieutenant an, da er sowol im Elsaßischen als bey Fehrbellin seine unerschrockene Tapfferkeit sehen lassen. Sonst ist er von der Lutherischen zur Reformirten Religion getreten, in den Fußtapffen seiner Tapfferkeit aber sind ihm mit grossen Nachruhm seine Printzen nachgefolget, von denen Carolus Christianus und Philippus noch bey seinem Leben, jener 1695. im Sturm vor Namur d. 29. Aug. dieser 1703. d. 15 Nov. in der Schlacht bey Speyer blieben. Die Regierung übernahm nach seinem d. 24. Jan. 1708. erfolgten Absterben der älteste Printz und noch regierende Landgraf zu Hessen Homburg, Fridericus Jacobus, dessen noch übriger eintziger Printz, Ludovicus Johannes Wilhelmus,

Georgii II. Tochter, im Jahr 1650. vermählet das Amt Bingenheim, doch dergestalt eingeräumet, daß es bey Ausbleibung männlicher Leibes-Erben wiederum zurück fallen solte. Georgius Christophorus. der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, auch sich in Spanische, dann in Frantzösische Kriegs-Dienste begeben; und Fridericus, Landgraf zu Hessen-Homburg, der erstere von diesen Brüdern, ging d. 27. Aug. 1681. aus der Welt, nachdem seine acht Printzen schon vor ihm dieses Zeitliche gesegnet, daher das Haus Hessen-Darmstadt das Amt Bingenheim wieder zurück nehmen wollen, welches aber sogleich der jüngste Bruder vorgedachter Landgraf Fridericus in Besitz gezogen, und gegen eine erlegte Sum̃e Geldes endlich behauptet. der andere Bruder ging auch ohne Erben d. 11. Aug. 1677. aus der Welt, daher die Erhaltung des Stammes bloß auf den jüngsten beruhte. Dieser war in seiner Jugend in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, und hatte 1658. bey der Belagerung von Coppenhagen durch eine Stück-Kugel ein Bein verlohren; hernach nahm ihn der Churfürst von Brandenburg als General-Lieutenant an, da er sowol im Elsaßischen als bey Fehrbellin seine unerschrockene Tapfferkeit sehen lassen. Sonst ist er von der Lutherischen zur Reformirten Religion getreten, in den Fußtapffen seiner Tapfferkeit aber sind ihm mit grossen Nachruhm seine Printzen nachgefolget, von denen Carolus Christianus und Philippus noch bey seinem Leben, jener 1695. im Sturm vor Namur d. 29. Aug. dieser 1703. d. 15 Nov. in der Schlacht bey Speyer blieben. Die Regierung übernahm nach seinem d. 24. Jan. 1708. erfolgten Absterben der älteste Printz und noch regierende Landgraf zu Hessen Homburg, Fridericus Jacobus, dessen noch übriger eintziger Printz, Ludovicus Johannes Wilhelmus,

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Georgii II. Tochter, im Jahr 1650.                      vermählet das Amt Bingenheim, doch dergestalt eingeräumet, daß es bey                      Ausbleibung männlicher Leibes-Erben wiederum zurück fallen solte. Georgius                      Christophorus. der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, auch sich in                      Spanische, dann in Frantzösische Kriegs-Dienste begeben; und Fridericus,                      Landgraf zu Hessen-Homburg, der erstere von diesen Brüdern, ging d. 27. Aug.                      1681. aus der Welt, nachdem seine acht Printzen schon vor ihm dieses Zeitliche                      gesegnet, daher das Haus Hessen-Darmstadt das Amt Bingenheim wieder zurück                      nehmen wollen, welches aber sogleich der jüngste Bruder vorgedachter Landgraf                      Fridericus in Besitz gezogen, und gegen eine erlegte Sum&#x0303;e Geldes endlich                      behauptet. der andere Bruder ging auch ohne Erben d. 11. Aug. 1677. aus der                      Welt, daher die Erhaltung des Stammes bloß auf den jüngsten beruhte. Dieser war                      in seiner Jugend in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, und hatte 1658. bey                      der Belagerung von Coppenhagen durch eine Stück-Kugel ein Bein verlohren;                      hernach nahm ihn der Churfürst von Brandenburg als General-Lieutenant an, da er                      sowol im Elsaßischen als bey Fehrbellin seine unerschrockene Tapfferkeit sehen                      lassen. Sonst ist er von der Lutherischen zur Reformirten Religion getreten, in                      den Fußtapffen seiner Tapfferkeit aber sind ihm mit grossen Nachruhm seine                      Printzen nachgefolget, von denen Carolus Christianus und Philippus noch bey                      seinem Leben, jener 1695. im Sturm vor Namur d. 29. Aug. dieser 1703. d. 15 Nov.                      in der Schlacht bey Speyer blieben. Die Regierung übernahm nach seinem d. 24.                      Jan. 1708. erfolgten Absterben der älteste Printz und noch regierende Landgraf                      zu Hessen Homburg, Fridericus Jacobus, dessen noch übriger eintziger Printz,                      Ludovicus Johannes Wilhelmus,
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[233/0253] Georgii II. Tochter, im Jahr 1650. vermählet das Amt Bingenheim, doch dergestalt eingeräumet, daß es bey Ausbleibung männlicher Leibes-Erben wiederum zurück fallen solte. Georgius Christophorus. der zur Römisch-Catholischen Religion getreten, auch sich in Spanische, dann in Frantzösische Kriegs-Dienste begeben; und Fridericus, Landgraf zu Hessen-Homburg, der erstere von diesen Brüdern, ging d. 27. Aug. 1681. aus der Welt, nachdem seine acht Printzen schon vor ihm dieses Zeitliche gesegnet, daher das Haus Hessen-Darmstadt das Amt Bingenheim wieder zurück nehmen wollen, welches aber sogleich der jüngste Bruder vorgedachter Landgraf Fridericus in Besitz gezogen, und gegen eine erlegte Sum̃e Geldes endlich behauptet. der andere Bruder ging auch ohne Erben d. 11. Aug. 1677. aus der Welt, daher die Erhaltung des Stammes bloß auf den jüngsten beruhte. Dieser war in seiner Jugend in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, und hatte 1658. bey der Belagerung von Coppenhagen durch eine Stück-Kugel ein Bein verlohren; hernach nahm ihn der Churfürst von Brandenburg als General-Lieutenant an, da er sowol im Elsaßischen als bey Fehrbellin seine unerschrockene Tapfferkeit sehen lassen. Sonst ist er von der Lutherischen zur Reformirten Religion getreten, in den Fußtapffen seiner Tapfferkeit aber sind ihm mit grossen Nachruhm seine Printzen nachgefolget, von denen Carolus Christianus und Philippus noch bey seinem Leben, jener 1695. im Sturm vor Namur d. 29. Aug. dieser 1703. d. 15 Nov. in der Schlacht bey Speyer blieben. Die Regierung übernahm nach seinem d. 24. Jan. 1708. erfolgten Absterben der älteste Printz und noch regierende Landgraf zu Hessen Homburg, Fridericus Jacobus, dessen noch übriger eintziger Printz, Ludovicus Johannes Wilhelmus,

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/253>, abgerufen am 30.07.2024.