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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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rung als Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin sein anderer Bruder.

§. 12. Hertzog Carolus Leopoldus, gebohren 1679. d. 26. Maj. der zuvorhin zu Dobran seine Residentz gehabt, und nun dieselbe nach Schwerin verlegte. Unter diesem Herrn sind die Land-verderbliche Mißhelligkeiten zwischen dem Hochfürstlichen Hause und dem Mecklenburgischen Adel endlich in volle Flammen ausgebrochen, so daß die Bedrängten ihre Zuflucht an den Kayserlichen Hof genommen der Hertzog aber sich derer bey damals fortdaurendem Nordischen Kriege in seinem Lande gestandenen Russen zur Execution seiner Befehle bedienen wollen. Nachdem nun der grosse und gerechteste Kayser Carl der VI. den Czaar in einem nachdrücklichen Schreiben de dato Wien d. 16. Aug. 1716. zur Evacuation dieser Lande ermahnet, iedoch weder auf diesen noch alle andere von denen angräntzenden Puissantzen versuchte Wege das Mecklenburgische Land beruhiget werden können, erfolgte im Jahr 1719. zu Ausgang des Februarii die Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit zu Hannover, und Hertzoge Augusto Wilhelmo zu Braunschweig-Wolffenbüttel von Allerhöchstgedachter Sr. Kayserlichen Majestät aufgetragene Execution gegen den Hertzog, unter dem Commando des Generals von Bülau; worauf sich der Hertzog zwar zu submitriren geschienen, und die angesetzte hohe Kayserliche Commission ihren Fortgang genommen; allein es kam doch dahin, daß der Hertzog lieber sich aus dem Lande entfernen, als demjenigen, was mit allergnädigster Kayserlicher Approbation durch den Reichs-Hof-Rath verordnet worden, nachleben wollen. Worauf Dero jüngstem Herrn Bruder, Hertzog Christiano Ludovico, die Landes-Administration im Jahr 1728. von Sr. Kayserlichen Majestät allergnä-

rung als Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin sein anderer Bruder.

§. 12. Hertzog Carolus Leopoldus, gebohren 1679. d. 26. Maj. der zuvorhin zu Dobran seine Residentz gehabt, und nun dieselbe nach Schwerin verlegte. Unter diesem Herrn sind die Land-verderbliche Mißhelligkeiten zwischen dem Hochfürstlichen Hause und dem Mecklenburgischen Adel endlich in volle Flammen ausgebrochen, so daß die Bedrängten ihre Zuflucht an den Kayserlichen Hof genommen der Hertzog aber sich derer bey damals fortdaurendem Nordischen Kriege in seinem Lande gestandenen Russen zur Execution seiner Befehle bedienen wollen. Nachdem nun der grosse und gerechteste Kayser Carl der VI. den Czaar in einem nachdrücklichen Schreiben de dato Wien d. 16. Aug. 1716. zur Evacuation dieser Lande ermahnet, iedoch weder auf diesen noch alle andere von denen angräntzenden Puissantzen versuchte Wege das Mecklenburgische Land beruhiget werden können, erfolgte im Jahr 1719. zu Ausgang des Februarii die Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit zu Hannover, und Hertzoge Augusto Wilhelmo zu Braunschweig-Wolffenbüttel von Allerhöchstgedachter Sr. Kayserlichen Majestät aufgetragene Execution gegen den Hertzog, unter dem Commando des Generals von Bülau; worauf sich der Hertzog zwar zu submitriren geschienen, und die angesetzte hohe Kayserliche Commission ihren Fortgang genommen; allein es kam doch dahin, daß der Hertzog lieber sich aus dem Lande entfernen, als demjenigen, was mit allergnädigster Kayserlicher Approbation durch den Reichs-Hof-Rath verordnet worden, nachleben wollen. Worauf Dero jüngstem Herrn Bruder, Hertzog Christiano Ludovico, die Landes-Administration im Jahr 1728. von Sr. Kayserlichen Majestät allergnä-

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[172/0192] rung als Hertzog zu Mecklenburg-Schwerin sein anderer Bruder. §. 12. Hertzog Carolus Leopoldus, gebohren 1679. d. 26. Maj. der zuvorhin zu Dobran seine Residentz gehabt, und nun dieselbe nach Schwerin verlegte. Unter diesem Herrn sind die Land-verderbliche Mißhelligkeiten zwischen dem Hochfürstlichen Hause und dem Mecklenburgischen Adel endlich in volle Flammen ausgebrochen, so daß die Bedrängten ihre Zuflucht an den Kayserlichen Hof genommen der Hertzog aber sich derer bey damals fortdaurendem Nordischen Kriege in seinem Lande gestandenen Russen zur Execution seiner Befehle bedienen wollen. Nachdem nun der grosse und gerechteste Kayser Carl der VI. den Czaar in einem nachdrücklichen Schreiben de dato Wien d. 16. Aug. 1716. zur Evacuation dieser Lande ermahnet, iedoch weder auf diesen noch alle andere von denen angräntzenden Puissantzen versuchte Wege das Mecklenburgische Land beruhiget werden können, erfolgte im Jahr 1719. zu Ausgang des Februarii die Sr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit zu Hannover, und Hertzoge Augusto Wilhelmo zu Braunschweig-Wolffenbüttel von Allerhöchstgedachter Sr. Kayserlichen Majestät aufgetragene Execution gegen den Hertzog, unter dem Commando des Generals von Bülau; worauf sich der Hertzog zwar zu submitriren geschienen, und die angesetzte hohe Kayserliche Commission ihren Fortgang genommen; allein es kam doch dahin, daß der Hertzog lieber sich aus dem Lande entfernen, als demjenigen, was mit allergnädigster Kayserlicher Approbation durch den Reichs-Hof-Rath verordnet worden, nachleben wollen. Worauf Dero jüngstem Herrn Bruder, Hertzog Christiano Ludovico, die Landes-Administration im Jahr 1728. von Sr. Kayserlichen Majestät allergnä-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/192>, abgerufen am 27.11.2024.