rende Gefangenschafft gerathen, und als Bischoff zu Ratzeburg, da ihn im Jahr 1592. der Tod plötzlich von der Welt abgefordert, nur eine Tochter, Margaretham Elisabeth, hernach Hertzogs Johannis Alberti II. zu Mecklenburg-Güstrow Gemahlin, hinterlassen.
§. 9. Hertzog Johannes Albertus I. zu Mecklenburg zeugte zwar mit seiner Gemahlin Anna Sophia, Alberti Hertzogs in Preussen Tochter, zwey Söhne, Johannem IV. und Sigismundum Augustum; allein weil dieser etwas blödsinnig war, führte der Vater im Jahr 1573. durch sein errichtetes und von Kayserlicher Majestät confirmirtes Testament die Primogenitur ein, welches auch hernach, als ihn der Tod im Jahr 1576. abgefordert, der jüngste Sohn bestätiget, der auch hernach im Jahr 1603. ohne Erben gestorben. Hertzog Johannes IV. kam nach seines Vatern Tode zur völligen Regierung, fiel aber gleichfals in Schwermuth, und starb d. 22. Mart. 1592. Von seiner Gemahlin Sophia, Hertzogs Adolphi VIII. zu Hollstein Tochter, waren zwey Söhne am Leben: Adolphus Fridericus I. der die Schwerinische, und Johannes Albertus II. der die Güstrowische Linie gestifftet; beyde befunden sich damals noch minderjährig und unter der Vormundschafft ihres Vettern Caroli, Bischoffs zu Ratzeburg, Hertzogs zu Güstrow.
§. 10. Auf dieses ihres Vettern Einrathen geschahe diese Theilung der Mecklenburgischen Lande; jenem gab das Looß im Jahr 1611. das Schwerinische, diesem das Güstrowische Antheil; beyde aber verfielen im dreyßigjährigen Kriege in die Reichs-Acht, verlohren ihr Land, und musten sehen, daß solches der Kayser Ferdinandus II. im Jahr 1628. dem Hertzoge von Friedland Alberto, Kayserlichen General und gebohrnen Herrn von Wald-
rende Gefangenschafft gerathen, und als Bischoff zu Ratzeburg, da ihn im Jahr 1592. der Tod plötzlich von der Welt abgefordert, nur eine Tochter, Margaretham Elisabeth, hernach Hertzogs Johannis Alberti II. zu Mecklenburg-Güstrow Gemahlin, hinterlassen.
§. 9. Hertzog Johannes Albertus I. zu Mecklenburg zeugte zwar mit seiner Gemahlin Anna Sophia, Alberti Hertzogs in Preussen Tochter, zwey Söhne, Johannem IV. und Sigismundum Augustum; allein weil dieser etwas blödsinnig war, führte der Vater im Jahr 1573. durch sein errichtetes und von Kayserlicher Majestät confirmirtes Testament die Primogenitur ein, welches auch hernach, als ihn der Tod im Jahr 1576. abgefordert, der jüngste Sohn bestätiget, der auch hernach im Jahr 1603. ohne Erben gestorben. Hertzog Johannes IV. kam nach seines Vatern Tode zur völligen Regierung, fiel aber gleichfals in Schwermuth, und starb d. 22. Mart. 1592. Von seiner Gemahlin Sophia, Hertzogs Adolphi VIII. zu Hollstein Tochter, waren zwey Söhne am Leben: Adolphus Fridericus I. der die Schwerinische, und Johannes Albertus II. der die Güstrowische Linie gestifftet; beyde befunden sich damals noch minderjährig und unter der Vormundschafft ihres Vettern Caroli, Bischoffs zu Ratzeburg, Hertzogs zu Güstrow.
§. 10. Auf dieses ihres Vettern Einrathen geschahe diese Theilung der Mecklenburgischen Lande; jenem gab das Looß im Jahr 1611. das Schwerinische, diesem das Güstrowische Antheil; beyde aber verfielen im dreyßigjährigen Kriege in die Reichs-Acht, verlohren ihr Land, und musten sehen, daß solches der Kayser Ferdinandus II. im Jahr 1628. dem Hertzoge von Friedland Alberto, Kayserlichen General und gebohrnen Herrn von Wald-
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rende Gefangenschafft gerathen, und als Bischoff zu Ratzeburg, da ihn im Jahr 1592. der Tod plötzlich von der Welt abgefordert, nur eine Tochter, Margaretham Elisabeth, hernach Hertzogs Johannis Alberti II. zu Mecklenburg-Güstrow Gemahlin, hinterlassen.</p><p>§. 9. Hertzog Johannes Albertus I. zu Mecklenburg zeugte zwar mit seiner Gemahlin Anna Sophia, Alberti Hertzogs in Preussen Tochter, zwey Söhne, Johannem IV. und Sigismundum Augustum; allein weil dieser etwas blödsinnig war, führte der Vater im Jahr 1573. durch sein errichtetes und von Kayserlicher Majestät confirmirtes Testament die Primogenitur ein, welches auch hernach, als ihn der Tod im Jahr 1576. abgefordert, der jüngste Sohn bestätiget, der auch hernach im Jahr 1603. ohne Erben gestorben. Hertzog Johannes IV. kam nach seines Vatern Tode zur völligen Regierung, fiel aber gleichfals in Schwermuth, und starb d. 22. Mart. 1592. Von seiner Gemahlin Sophia, Hertzogs Adolphi VIII. zu Hollstein Tochter, waren zwey Söhne am Leben: Adolphus Fridericus I. der die Schwerinische, und Johannes Albertus II. der die Güstrowische Linie gestifftet; beyde befunden sich damals noch minderjährig und unter der Vormundschafft ihres Vettern Caroli, Bischoffs zu Ratzeburg, Hertzogs zu Güstrow.</p><p>§. 10. Auf dieses ihres Vettern Einrathen geschahe diese Theilung der Mecklenburgischen Lande; jenem gab das Looß im Jahr 1611. das Schwerinische, diesem das Güstrowische Antheil; beyde aber verfielen im dreyßigjährigen Kriege in die Reichs-Acht, verlohren ihr Land, und musten sehen, daß solches der Kayser Ferdinandus II. im Jahr 1628. dem Hertzoge von Friedland Alberto, Kayserlichen General und gebohrnen Herrn von Wald-
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rende Gefangenschafft gerathen, und als Bischoff zu Ratzeburg, da ihn im Jahr 1592. der Tod plötzlich von der Welt abgefordert, nur eine Tochter, Margaretham Elisabeth, hernach Hertzogs Johannis Alberti II. zu Mecklenburg-Güstrow Gemahlin, hinterlassen.
§. 9. Hertzog Johannes Albertus I. zu Mecklenburg zeugte zwar mit seiner Gemahlin Anna Sophia, Alberti Hertzogs in Preussen Tochter, zwey Söhne, Johannem IV. und Sigismundum Augustum; allein weil dieser etwas blödsinnig war, führte der Vater im Jahr 1573. durch sein errichtetes und von Kayserlicher Majestät confirmirtes Testament die Primogenitur ein, welches auch hernach, als ihn der Tod im Jahr 1576. abgefordert, der jüngste Sohn bestätiget, der auch hernach im Jahr 1603. ohne Erben gestorben. Hertzog Johannes IV. kam nach seines Vatern Tode zur völligen Regierung, fiel aber gleichfals in Schwermuth, und starb d. 22. Mart. 1592. Von seiner Gemahlin Sophia, Hertzogs Adolphi VIII. zu Hollstein Tochter, waren zwey Söhne am Leben: Adolphus Fridericus I. der die Schwerinische, und Johannes Albertus II. der die Güstrowische Linie gestifftet; beyde befunden sich damals noch minderjährig und unter der Vormundschafft ihres Vettern Caroli, Bischoffs zu Ratzeburg, Hertzogs zu Güstrow.
§. 10. Auf dieses ihres Vettern Einrathen geschahe diese Theilung der Mecklenburgischen Lande; jenem gab das Looß im Jahr 1611. das Schwerinische, diesem das Güstrowische Antheil; beyde aber verfielen im dreyßigjährigen Kriege in die Reichs-Acht, verlohren ihr Land, und musten sehen, daß solches der Kayser Ferdinandus II. im Jahr 1628. dem Hertzoge von Friedland Alberto, Kayserlichen General und gebohrnen Herrn von Wald-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/188>, abgerufen am 27.11.2024.
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