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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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ben gestorben, und auch der letzte Fürst der Wenden Wilhelmus, der von Nicoloto Fürsten der Wenden, dessen in vorhergehendem §. 3. gedacht worden, sein Leben den 7. Sept. 1436 ohne männliche Erben beschlossen, wurde Hertzog Henricus Pinguis, der jüngste Sohn Hertzogs Johannis II. Hertzog über das gantze Mecklenburg.

§. 7. Allein Churfürst Fridericus I. zu Brandenburg suchte den Anfall des Fürstenthums Wenden dem Hause Mecklenburg streitig zu machen, weil die letzten Fürsten der Wenden dem Hause Brandenburg gehuldiget; nachdem aber Hertzog Henricus Pinguis des Churfürsten Tochter Dorotheam zur Gemahlin sich erwählet hatte, kam diese Angelegenheit im Jahr 1422. zu Wittstock zu Vergleich, so daß diese Länder der Wendischen Fürsten dem Hause Mecklenburg verbleiben, nach dessen Abgang aber nebst allen andern Mecklenburgischen Landen an das Haus Brandenburg fallen solten. Sonst genoß dieser Hertzog eine glückselige Regierung bis auf das Jahr 1477 da er bey seinem erfolgten Absterben vier Söhne hinterlassen: Albertum V. und Johannem, so beyde ohne Erben gestorben; Balthasarem Bischoff zu Schwerin und Hildesheim; und Magnum II. der das Geschlechte mit Hertzogs Erici II. in Pommern Tochter, Sophia, seines verstorbenen Brudern Johannis Braut, fortgepflantzet, ein löblicher und gelehrter Fürst gewesen, nach damaliger Gewohnheit eine Reise ins gelobte Land vorgenommen, und im Jahr 1503. dieses Zeitliche gesegnet. Sein mittelster Sohn Ericus, der auf den hohen Schulen zu Rostock Wittenberg und Bononien grossen Ruhm in der Gelehrsamkeit erworben, starb 1508. ohne Gemahlin. Der älteste, Hertzog Henricus mit dem Zunamen der Friedfertige oder der Vater des

ben gestorben, und auch der letzte Fürst der Wenden Wilhelmus, der von Nicoloto Fürsten der Wenden, dessen in vorhergehendem §. 3. gedacht worden, sein Leben den 7. Sept. 1436 ohne männliche Erben beschlossen, wurde Hertzog Henricus Pinguis, der jüngste Sohn Hertzogs Johannis II. Hertzog über das gantze Mecklenburg.

§. 7. Allein Churfürst Fridericus I. zu Brandenburg suchte den Anfall des Fürstenthums Wenden dem Hause Mecklenburg streitig zu machen, weil die letzten Fürsten der Wenden dem Hause Brandenburg gehuldiget; nachdem aber Hertzog Henricus Pinguis des Churfürsten Tochter Dorotheam zur Gemahlin sich erwählet hatte, kam diese Angelegenheit im Jahr 1422. zu Wittstock zu Vergleich, so daß diese Länder der Wendischen Fürsten dem Hause Mecklenburg verbleiben, nach dessen Abgang aber nebst allen andern Mecklenburgischen Landen an das Haus Brandenburg fallen solten. Sonst genoß dieser Hertzog eine glückselige Regierung bis auf das Jahr 1477 da er bey seinem erfolgten Absterben vier Söhne hinterlassen: Albertum V. und Johannem, so beyde ohne Erben gestorben; Balthasarem Bischoff zu Schwerin und Hildesheim; und Magnum II. der das Geschlechte mit Hertzogs Erici II. in Pommern Tochter, Sophia, seines verstorbenen Brudern Johannis Braut, fortgepflantzet, ein löblicher und gelehrter Fürst gewesen, nach damaliger Gewohnheit eine Reise ins gelobte Land vorgenommen, und im Jahr 1503. dieses Zeitliche gesegnet. Sein mittelster Sohn Ericus, der auf den hohen Schulen zu Rostock Wittenberg und Bononien grossen Ruhm in der Gelehrsamkeit erworben, starb 1508. ohne Gemahlin. Der älteste, Hertzog Henricus mit dem Zunamen der Friedfertige oder der Vater des

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[166/0186] ben gestorben, und auch der letzte Fürst der Wenden Wilhelmus, der von Nicoloto Fürsten der Wenden, dessen in vorhergehendem §. 3. gedacht worden, sein Leben den 7. Sept. 1436 ohne männliche Erben beschlossen, wurde Hertzog Henricus Pinguis, der jüngste Sohn Hertzogs Johannis II. Hertzog über das gantze Mecklenburg. §. 7. Allein Churfürst Fridericus I. zu Brandenburg suchte den Anfall des Fürstenthums Wenden dem Hause Mecklenburg streitig zu machen, weil die letzten Fürsten der Wenden dem Hause Brandenburg gehuldiget; nachdem aber Hertzog Henricus Pinguis des Churfürsten Tochter Dorotheam zur Gemahlin sich erwählet hatte, kam diese Angelegenheit im Jahr 1422. zu Wittstock zu Vergleich, so daß diese Länder der Wendischen Fürsten dem Hause Mecklenburg verbleiben, nach dessen Abgang aber nebst allen andern Mecklenburgischen Landen an das Haus Brandenburg fallen solten. Sonst genoß dieser Hertzog eine glückselige Regierung bis auf das Jahr 1477 da er bey seinem erfolgten Absterben vier Söhne hinterlassen: Albertum V. und Johannem, so beyde ohne Erben gestorben; Balthasarem Bischoff zu Schwerin und Hildesheim; und Magnum II. der das Geschlechte mit Hertzogs Erici II. in Pommern Tochter, Sophia, seines verstorbenen Brudern Johannis Braut, fortgepflantzet, ein löblicher und gelehrter Fürst gewesen, nach damaliger Gewohnheit eine Reise ins gelobte Land vorgenommen, und im Jahr 1503. dieses Zeitliche gesegnet. Sein mittelster Sohn Ericus, der auf den hohen Schulen zu Rostock Wittenberg und Bononien grossen Ruhm in der Gelehrsamkeit erworben, starb 1508. ohne Gemahlin. Der älteste, Hertzog Henricus mit dem Zunamen der Friedfertige oder der Vater des

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/186>, abgerufen am 13.10.2024.