Stiffts-Inwohner in Kirchen-Sachen unter Chur-Cölln als Metropolitano stehen; dafern aber ein Catholischer Bischoff sitzet, die Protestantischen Stiffts-Inwohner wegen ihrer Religion und Kirchen-Sachen demselben nicht unterworffen seyn sollen.
§. 4. In verwichenem 1728. Jahre d. 14. Aug. starb der aus dem Chur-Hause Hannover d. 2. Mart. 1716. erwählte Bischoff zu Oßnabrück, Ernestus Augustus, Hertzog von Braunschweig-Lüneburg, Jorck und Albanien, Graf von Ulster geb. d. 17. Sept. 1674. daher noch in selbigem Jahre an dessen Stelle d. 4. Nov. Se. Churfürstliche Durchl. zu Cölln erwählet worden.
22. Der Bischoff zu Münster.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet d. 26. Mart. 1619.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Stiffter dieses mächtigen Bistums ist Kayser Carl der Grosse gewesen, und der erste Bischoff S. Ludgerus, starb An. 809.
§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß der berühmte Bischoff Christoph Bernhard von Galen im Jahr 1671. beynahe 3000. Mann aus den Beinen halten, ja endlich die Stadt Münster selbst zum Gehorsam bringen können; vornemlich aber gehören darzu das Burggrafthum Stromberg und die Grafschafft Vecht.
§. 3. Ein Bischoff zu Münster ist nebst dem Hertzoge zu Jülich ausschreibender Fürst und Director des Westphälischen Kreysses.
Stiffts-Inwohner in Kirchen-Sachen unter Chur-Cölln als Metropolitano stehen; dafern aber ein Catholischer Bischoff sitzet, die Protestantischen Stiffts-Inwohner wegen ihrer Religion und Kirchen-Sachen demselben nicht unterworffen seyn sollen.
§. 4. In verwichenem 1728. Jahre d. 14. Aug. starb der aus dem Chur-Hause Hannover d. 2. Mart. 1716. erwählte Bischoff zu Oßnabrück, Ernestus Augustus, Hertzog von Braunschweig-Lüneburg, Jorck und Albanien, Graf von Ulster geb. d. 17. Sept. 1674. daher noch in selbigem Jahre an dessen Stelle d. 4. Nov. Se. Churfürstliche Durchl. zu Cölln erwählet worden.
22. Der Bischoff zu Münster.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet d. 26. Mart. 1619.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Stiffter dieses mächtigen Bistums ist Kayser Carl der Grosse gewesen, und der erste Bischoff S. Ludgerus, starb An. 809.
§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß der berühmte Bischoff Christoph Bernhard von Galen im Jahr 1671. beynahe 3000. Mann aus den Beinen halten, ja endlich die Stadt Münster selbst zum Gehorsam bringen können; vornemlich aber gehören darzu das Burggrafthum Stromberg und die Grafschafft Vecht.
§. 3. Ein Bischoff zu Münster ist nebst dem Hertzoge zu Jülich ausschreibender Fürst und Director des Westphälischen Kreysses.
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Stiffts-Inwohner in Kirchen-Sachen unter Chur-Cölln als Metropolitano stehen; dafern aber ein Catholischer Bischoff sitzet, die Protestantischen Stiffts-Inwohner wegen ihrer Religion und Kirchen-Sachen demselben nicht unterworffen seyn sollen.</p><p>§. 4. In verwichenem 1728. Jahre d. 14. Aug. starb der aus dem Chur-Hause Hannover d. 2. Mart. 1716. erwählte Bischoff zu Oßnabrück, Ernestus Augustus, Hertzog von Braunschweig-Lüneburg, Jorck und Albanien, Graf von Ulster geb. d. 17. Sept. 1674. daher noch in selbigem Jahre an dessen Stelle d. 4. Nov. Se. Churfürstliche Durchl. zu Cölln erwählet worden.</p><p>22. Der Bischoff zu Münster.</p><p>Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet d. 26. Mart. 1619.</p><p>* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.</p><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Der Stiffter dieses mächtigen Bistums ist Kayser Carl der Grosse gewesen, und der erste Bischoff S. Ludgerus, starb An. 809.</p><p>§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß der berühmte Bischoff Christoph Bernhard von Galen im Jahr 1671. beynahe 3000. Mann aus den Beinen halten, ja endlich die Stadt Münster selbst zum Gehorsam bringen können; vornemlich aber gehören darzu das Burggrafthum Stromberg und die Grafschafft Vecht.</p><p>§. 3. Ein Bischoff zu Münster ist nebst dem Hertzoge zu Jülich ausschreibender Fürst und Director des Westphälischen Kreysses.</p></div></body></text></TEI>
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Stiffts-Inwohner in Kirchen-Sachen unter Chur-Cölln als Metropolitano stehen; dafern aber ein Catholischer Bischoff sitzet, die Protestantischen Stiffts-Inwohner wegen ihrer Religion und Kirchen-Sachen demselben nicht unterworffen seyn sollen.
§. 4. In verwichenem 1728. Jahre d. 14. Aug. starb der aus dem Chur-Hause Hannover d. 2. Mart. 1716. erwählte Bischoff zu Oßnabrück, Ernestus Augustus, Hertzog von Braunschweig-Lüneburg, Jorck und Albanien, Graf von Ulster geb. d. 17. Sept. 1674. daher noch in selbigem Jahre an dessen Stelle d. 4. Nov. Se. Churfürstliche Durchl. zu Cölln erwählet worden.
22. Der Bischoff zu Münster.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet d. 26. Mart. 1619.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Stiffter dieses mächtigen Bistums ist Kayser Carl der Grosse gewesen, und der erste Bischoff S. Ludgerus, starb An. 809.
§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß der berühmte Bischoff Christoph Bernhard von Galen im Jahr 1671. beynahe 3000. Mann aus den Beinen halten, ja endlich die Stadt Münster selbst zum Gehorsam bringen können; vornemlich aber gehören darzu das Burggrafthum Stromberg und die Grafschafft Vecht.
§. 3. Ein Bischoff zu Münster ist nebst dem Hertzoge zu Jülich ausschreibender Fürst und Director des Westphälischen Kreysses.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/108>, abgerufen am 23.11.2024.
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