des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.
21. Der Bischoff zu Oßnabrück.
Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.
§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.
§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.
21. Der Bischoff zu Oßnabrück.
Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.
§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.
§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
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des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.</p><p>21. Der Bischoff zu Oßnabrück.</p><p>Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.</p><p>* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.</p><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.</p><p>§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.</p><p>§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
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des Güldenen Vliesses, ein unrechtmäßiger Besitzer derselben, d. 12. Jun. 1568. mit dem Grafen von Egmond in der Niederländischen Unruhe enthauptet worden; ferner 52. Abteyen und nicht wenig Baronien und Herrschafften. Auch ist die Stadt Lüttich mit Gewalt von ihren Bischöffen zum Gehorsam gebracht worden.
21. Der Bischoff zu Oßnabrück.
Sind Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Cölln, darzu erwählet 1728. d. 4. Nov.
* Siehe oben die II. Abtheil. des I. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Carl der Grosse aufgerichtet, als er zu Bekehrung der überwundenen Sachsen um das Jahr 772. eine Kirche allhier dem H. Petro und den Märtyrern Crispino und Crispiniano zu Ehren erbauet.
§. 2. Es gehöret zu diesem Bistum die Grafschafft Holte, welche den Grafen dieses Namens mit Gewalt der Waffen, als unruhigen Nachbarn, vom Bischoffe Philippo, gebohrnen Grasen von Katzenellnbogen, abgenommen worden.
§. 3. Im Münsterischen Friedens-Schluffe ist dieses Hoch-Stiffts halber die Einrichtung gemacht worden, daß wechselsweise ein Bischoff aus den Römisch-Catholischen und Protestantischen erwählet, letztere aber allezeit aus dem Durchlauchtigsten Hause Braunschweig-Lüneburg genommen werden solle, iedoch, daß wenn ein Protestantischer Bischoff regieret, die Catholischen
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/107>, abgerufen am 23.11.2024.
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