ben hernach lange Zeit Bischöffe ihren Sitz gehabt, bis selbiger endlich im XI. Jahrhunderte nach Brixen verleget worden.
§. 2. Das Bistum selbst stehet sowol als das zu Trident in dem Erb-Schutz des Allerdurchlauchtigsten Hauses Oesterreich, und wird dahero von diesem wegen der Reichs-Anlagen gegen das Römische Reich vertreten, iedoch der Reichs-Immedietät und der Session und Stimme des Bischoffs auf den Reichs-Tägen ohnbeschadet.
§. 3. In dem Register seiner Bischöffe hat es auch Ertz-Hertzoge von Oesterreich aufzuweisen, und vom Kayser Henrico VII. die Herrschafft Veldes in Crain mit aller Zugehör, und der Insul bey unserer L. Fr. in Wert, geschenckt bekommen.
19. Der Bischoff zu Basel.
JOHANNES CONRADUS, des H. R. Reichs Fürst, Bischoff zu Basel, Freyherr von Reinald, wird Bischoff 1705. 11. Jul.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist ungewiß, iedoch so viel bekandt, daß ehemals der Sitz des Bischoffs zu Augst oder Augustae Rauracorum gewesen, und der Bischoff selbst Episcopus Rauracorum genennet worden.
§. 2. In der Stadt Basel hat der Bischoff keine Jurisdiction, seinen ordentlichen Sitz aber zu Porentry in Elgau.
§. 3. Ein grosser Wohlthäter dieses Hoch-Stiffts ist
ben hernach lange Zeit Bischöffe ihren Sitz gehabt, bis selbiger endlich im XI. Jahrhunderte nach Brixen verleget worden.
§. 2. Das Bistum selbst stehet sowol als das zu Trident in dem Erb-Schutz des Allerdurchlauchtigsten Hauses Oesterreich, und wird dahero von diesem wegen der Reichs-Anlagen gegen das Römische Reich vertreten, iedoch der Reichs-Immedietät und der Session und Stimme des Bischoffs auf den Reichs-Tägen ohnbeschadet.
§. 3. In dem Register seiner Bischöffe hat es auch Ertz-Hertzoge von Oesterreich aufzuweisen, und vom Kayser Henrico VII. die Herrschafft Veldes in Crain mit aller Zugehör, und der Insul bey unserer L. Fr. in Wert, geschenckt bekommen.
19. Der Bischoff zu Basel.
JOHANNES CONRADUS, des H. R. Reichs Fürst, Bischoff zu Basel, Freyherr von Reinald, wird Bischoff 1705. 11. Jul.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist ungewiß, iedoch so viel bekandt, daß ehemals der Sitz des Bischoffs zu Augst oder Augustae Rauracorum gewesen, und der Bischoff selbst Episcopus Rauracorum genennet worden.
§. 2. In der Stadt Basel hat der Bischoff keine Jurisdiction, seinen ordentlichen Sitz aber zu Porentry in Elgau.
§. 3. Ein grosser Wohlthäter dieses Hoch-Stiffts ist
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0105"n="85"/>
ben hernach lange Zeit Bischöffe ihren Sitz gehabt, bis selbiger endlich im XI. Jahrhunderte nach Brixen verleget worden.</p><p>§. 2. Das Bistum selbst stehet sowol als das zu Trident in dem Erb-Schutz des Allerdurchlauchtigsten Hauses Oesterreich, und wird dahero von diesem wegen der Reichs-Anlagen gegen das Römische Reich vertreten, iedoch der Reichs-Immedietät und der Session und Stimme des Bischoffs auf den Reichs-Tägen ohnbeschadet.</p><p>§. 3. In dem Register seiner Bischöffe hat es auch Ertz-Hertzoge von Oesterreich aufzuweisen, und vom Kayser Henrico VII. die Herrschafft Veldes in Crain mit aller Zugehör, und der Insul bey unserer L. Fr. in Wert, geschenckt bekommen.</p><p>19. Der Bischoff zu Basel.</p><p>JOHANNES CONRADUS, des H. R. Reichs Fürst, Bischoff zu Basel, Freyherr von Reinald, wird Bischoff 1705. 11. Jul.</p><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist ungewiß, iedoch so viel bekandt, daß ehemals der Sitz des Bischoffs zu Augst oder Augustae Rauracorum gewesen, und der Bischoff selbst Episcopus Rauracorum genennet worden.</p><p>§. 2. In der Stadt Basel hat der Bischoff keine Jurisdiction, seinen ordentlichen Sitz aber zu Porentry in Elgau.</p><p>§. 3. Ein grosser Wohlthäter dieses Hoch-Stiffts ist
</p></div></body></text></TEI>
[85/0105]
ben hernach lange Zeit Bischöffe ihren Sitz gehabt, bis selbiger endlich im XI. Jahrhunderte nach Brixen verleget worden.
§. 2. Das Bistum selbst stehet sowol als das zu Trident in dem Erb-Schutz des Allerdurchlauchtigsten Hauses Oesterreich, und wird dahero von diesem wegen der Reichs-Anlagen gegen das Römische Reich vertreten, iedoch der Reichs-Immedietät und der Session und Stimme des Bischoffs auf den Reichs-Tägen ohnbeschadet.
§. 3. In dem Register seiner Bischöffe hat es auch Ertz-Hertzoge von Oesterreich aufzuweisen, und vom Kayser Henrico VII. die Herrschafft Veldes in Crain mit aller Zugehör, und der Insul bey unserer L. Fr. in Wert, geschenckt bekommen.
19. Der Bischoff zu Basel.
JOHANNES CONRADUS, des H. R. Reichs Fürst, Bischoff zu Basel, Freyherr von Reinald, wird Bischoff 1705. 11. Jul.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist ungewiß, iedoch so viel bekandt, daß ehemals der Sitz des Bischoffs zu Augst oder Augustae Rauracorum gewesen, und der Bischoff selbst Episcopus Rauracorum genennet worden.
§. 2. In der Stadt Basel hat der Bischoff keine Jurisdiction, seinen ordentlichen Sitz aber zu Porentry in Elgau.
§. 3. Ein grosser Wohlthäter dieses Hoch-Stiffts ist
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/105>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.