diesem Wunder-vollen Glaubens-Geheimnus in dem lebendigen Glauben üben! Dieses Ge- heimnus selbst wird unsern duncklen Verstand immer mehr und mehr erleuchten, selbes zu be- greiffen, und, wie Micheas am 3. c. sagt: So wird uns die Nacht statt eines Gesichts seyn/ und sogar die Glaubens-Finsternussen selbst werden uns weissagen.
II.
Mit steiffer Hoffnung. Der Heil. Kö- nig David singet in seinem Buß-Lied also: Hoffe auf GOtt/ und es werden dich seine Reichthumen ersättigen. Das Allerheiligste Abendmahl demnach würdig zu empfangen, ist nebst dem lebhafften Glauben, auch eine steiffe Hoffnung vonnöthen; und diese solle niemahls lebhaffter seyn, als in der würcklichen Nüssung; massen die Absicht der menschlichen Hoffnung eine Gnad, und die Seeligkeit zu erlangen, sich nur auf die ohnfehlbare Verheissungen GOttes gründet. Nun wo seynd selbe klärer ausgedruckt, und bekräfftiget, als in dem Aller- heiligsten Altars-Geheimnus? Also lesen wir in dem Heil. Evangelio an zerschiedenen Or- ten. Bald heißt es: Wer dieses Brod ißt/ wird in Ewigkeit leben: Bald: Der mein Fleisch ißt, und mein Blut trincket hat das ewige Leben. Ein andersmahl: Ich lebe wegen dem Vatter; und wer mich ißt/ wird wegen mir leben. Könnte dann GOtt deut- licher reden? Wie müssen wir uns dann also nicht aufmuntern, durch dieses Glaub-Hoff-
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Von dem H. Altars-Sacrament.
dieſem Wunder-vollen Glaubens-Geheimnus in dem lebendigen Glauben üben! Dieſes Ge- heimnus ſelbſt wird unſern duncklen Verſtand immer mehr und mehr erleuchten, ſelbes zu be- greiffen, und, wie Micheas am 3. c. ſagt: So wird uns die Nacht ſtatt eines Geſichts ſeyn/ und ſogar die Glaubens-Finſternuſſen ſelbſt werden uns weiſſagen.
II.
Mit ſteiffer Hoffnung. Der Heil. Kö- nig David ſinget in ſeinem Buß-Lied alſo: Hoffe auf GOtt/ und es werden dich ſeine Reichthumen erſättigen. Das Allerheiligſte Abendmahl demnach würdig zu empfangen, iſt nebſt dem lebhafften Glauben, auch eine ſteiffe Hoffnung vonnöthen; und dieſe ſolle niemahls lebhaffter ſeyn, als in der würcklichen Nüſſung; maſſen die Abſicht der menſchlichen Hoffnung eine Gnad, und die Seeligkeit zu erlangen, ſich nur auf die ohnfehlbare Verheiſſungen GOttes gründet. Nun wo ſeynd ſelbe klärer ausgedruckt, und bekräfftiget, als in dem Aller- heiligſten Altars-Geheimnus? Alſo leſen wir in dem Heil. Evangelio an zerſchiedenen Or- ten. Bald heißt es: Wer dieſes Brod ißt/ wird in Ewigkeit leben: Bald: Der mein Fleiſch ißt, und mein Blut trincket hat das ewige Leben. Ein andersmahl: Ich lebe wegen dem Vatter; und wer mich ißt/ wird wegen mir leben. Könnte dann GOtt deut- licher reden? Wie müſſen wir uns dann alſo nicht aufmuntern, durch dieſes Glaub-Hoff-
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Von dem H. Altars-Sacrament.
dieſem Wunder-vollen Glaubens-Geheimnus
in dem lebendigen Glauben üben! Dieſes Ge-
heimnus ſelbſt wird unſern duncklen Verſtand
immer mehr und mehr erleuchten, ſelbes zu be-
greiffen, und, wie Micheas am 3. c. ſagt: So
wird uns die Nacht ſtatt eines Geſichts ſeyn/
und ſogar die Glaubens-Finſternuſſen ſelbſt
werden uns weiſſagen.
II.
Mit ſteiffer Hoffnung. Der Heil. Kö-
nig David ſinget in ſeinem Buß-Lied alſo:
Hoffe auf GOtt/ und es werden dich ſeine
Reichthumen erſättigen. Das Allerheiligſte
Abendmahl demnach würdig zu empfangen, iſt
nebſt dem lebhafften Glauben, auch eine ſteiffe
Hoffnung vonnöthen; und dieſe ſolle niemahls
lebhaffter ſeyn, als in der würcklichen Nüſſung;
maſſen die Abſicht der menſchlichen Hoffnung
eine Gnad, und die Seeligkeit zu erlangen,
ſich nur auf die ohnfehlbare Verheiſſungen
GOttes gründet. Nun wo ſeynd ſelbe klärer
ausgedruckt, und bekräfftiget, als in dem Aller-
heiligſten Altars-Geheimnus? Alſo leſen wir
in dem Heil. Evangelio an zerſchiedenen Or-
ten. Bald heißt es: Wer dieſes Brod ißt/
wird in Ewigkeit leben: Bald: Der mein
Fleiſch ißt, und mein Blut trincket hat das
ewige Leben. Ein andersmahl: Ich lebe
wegen dem Vatter; und wer mich ißt/ wird
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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/188>, abgerufen am 16.02.2025.
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