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Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900.

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Frauen überhaupt hervortreten zu lassen. Ja sogar wo die Frau als
Sklavin gekauft wird, ist ein stärkeres Variieren ihres Preises wahr-
scheinlich als beim männlichen Sklaven. Dieser, der bloss Arbeitstier
ist, hat bei gleichem Alter dauernd ungefähr den gleichen konventio-
nellen Preis (im alten Griechenland und in Irland = drei Kühen),
während die Sklavin, da sie auch noch spezifischeren Zwecken als
denen der Arbeit dient, je nach ihren persönlichen Reizen an Wert
wechselt -- obgleich man sich den Einfluss dieses ästhetischen Um-
standes bei primitiven Völkern nicht sehr gross vorstellen darf. Jeden-
falls ist auch innerhalb des Frauenkaufes offenbar diejenige Stufe die
niedrigste, wo der Preis durch Herkommen für alle gleichmässig fixiert
ist, wie bei einigen Afrikanern.

Was sich in diesem Falle mit äusserster Entschiedenheit geltend
macht: dass die Frau als blosses Genus behandelt wird, als ein un-
persönliches Objekt -- das ist nun freilich selbst bei allen oben er-
wähnten Einschränkungen das Kennzeichen der Kaufehe. Darum wird
von einer Reihe von Völkerschaften, besonders in Indien, der Frauenkauf
als etwas Schimpfliches betrachtet, und anderwärts findet er zwar statt,
aber man scheut den Namen und bezeichnet den Preis als ein freiwilliges
Geschenk an die Brauteltern. Der Unterschied eigentlichen Geldes
gegen Leistungen anderer Art macht sich hier sehr geltend. Von den
Lappländern wird berichtet, dass sie ihre Töchter zwar gegen Geschenke
hingeben, es aber für nicht anständig erklären, Geld für sie zu nehmen.
Zieht man die übrigen sehr komplizierten Bedingungen in Betracht,
von denen die Stellung der Frauen abhängt, so scheint es, als ob der
eigentliche Geldkauf sie viel tiefer herabdrücke, als die Hingabe gegen
Geschenke oder gegen persönliche Dienstleistungen des Werbers für
die Eltern der Braut. In dem Geschenke steckt wegen der grösseren
Unbestimmtheit seines Wertes und der -- selbst bei sozialer Kon-
vention darüber -- individuelleren Freiheit seiner Auswahl etwas Per-
sönlicheres, als in der dahingegebenen Geldsumme mit ihrer unbarm-
herzigen Objektivität. Zudem baut das Geschenk die Brücke zu jener
vorgeschrittneren und zur Mitgift überführenden Form, bei der die
Geschenke des Werbers durch Geschenke seitens der Brauteltern er-
widert werden. Damit ist prinzipiell die Unbedingtheit der Verfügung
über die Frau gebrochen, denn der Wert, den der Mann angenommen
hat, schliesst eine gewisse Verpflichtung in sich; er ist jetzt nicht mehr
der allein Vorleistende und ein Forderungsrecht liegt auch auf der
anderen Seite. Es ist ferner behauptet worden, dass der Erwerb der
Frauen durch Arbeitsleistungen eine höhere Eheform darstelle als die
durch direkten Kauf. Es scheint indes, dass dieselbe die ältere und

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Frauen überhaupt hervortreten zu lassen. Ja sogar wo die Frau als
Sklavin gekauft wird, ist ein stärkeres Variieren ihres Preises wahr-
scheinlich als beim männlichen Sklaven. Dieser, der bloſs Arbeitstier
ist, hat bei gleichem Alter dauernd ungefähr den gleichen konventio-
nellen Preis (im alten Griechenland und in Irland = drei Kühen),
während die Sklavin, da sie auch noch spezifischeren Zwecken als
denen der Arbeit dient, je nach ihren persönlichen Reizen an Wert
wechselt — obgleich man sich den Einfluſs dieses ästhetischen Um-
standes bei primitiven Völkern nicht sehr groſs vorstellen darf. Jeden-
falls ist auch innerhalb des Frauenkaufes offenbar diejenige Stufe die
niedrigste, wo der Preis durch Herkommen für alle gleichmäſsig fixiert
ist, wie bei einigen Afrikanern.

Was sich in diesem Falle mit äuſserster Entschiedenheit geltend
macht: daſs die Frau als bloſses Genus behandelt wird, als ein un-
persönliches Objekt — das ist nun freilich selbst bei allen oben er-
wähnten Einschränkungen das Kennzeichen der Kaufehe. Darum wird
von einer Reihe von Völkerschaften, besonders in Indien, der Frauenkauf
als etwas Schimpfliches betrachtet, und anderwärts findet er zwar statt,
aber man scheut den Namen und bezeichnet den Preis als ein freiwilliges
Geschenk an die Brauteltern. Der Unterschied eigentlichen Geldes
gegen Leistungen anderer Art macht sich hier sehr geltend. Von den
Lappländern wird berichtet, daſs sie ihre Töchter zwar gegen Geschenke
hingeben, es aber für nicht anständig erklären, Geld für sie zu nehmen.
Zieht man die übrigen sehr komplizierten Bedingungen in Betracht,
von denen die Stellung der Frauen abhängt, so scheint es, als ob der
eigentliche Geldkauf sie viel tiefer herabdrücke, als die Hingabe gegen
Geschenke oder gegen persönliche Dienstleistungen des Werbers für
die Eltern der Braut. In dem Geschenke steckt wegen der gröſseren
Unbestimmtheit seines Wertes und der — selbst bei sozialer Kon-
vention darüber — individuelleren Freiheit seiner Auswahl etwas Per-
sönlicheres, als in der dahingegebenen Geldsumme mit ihrer unbarm-
herzigen Objektivität. Zudem baut das Geschenk die Brücke zu jener
vorgeschrittneren und zur Mitgift überführenden Form, bei der die
Geschenke des Werbers durch Geschenke seitens der Brauteltern er-
widert werden. Damit ist prinzipiell die Unbedingtheit der Verfügung
über die Frau gebrochen, denn der Wert, den der Mann angenommen
hat, schlieſst eine gewisse Verpflichtung in sich; er ist jetzt nicht mehr
der allein Vorleistende und ein Forderungsrecht liegt auch auf der
anderen Seite. Es ist ferner behauptet worden, daſs der Erwerb der
Frauen durch Arbeitsleistungen eine höhere Eheform darstelle als die
durch direkten Kauf. Es scheint indes, daſs dieselbe die ältere und

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[387/0411] Frauen überhaupt hervortreten zu lassen. Ja sogar wo die Frau als Sklavin gekauft wird, ist ein stärkeres Variieren ihres Preises wahr- scheinlich als beim männlichen Sklaven. Dieser, der bloſs Arbeitstier ist, hat bei gleichem Alter dauernd ungefähr den gleichen konventio- nellen Preis (im alten Griechenland und in Irland = drei Kühen), während die Sklavin, da sie auch noch spezifischeren Zwecken als denen der Arbeit dient, je nach ihren persönlichen Reizen an Wert wechselt — obgleich man sich den Einfluſs dieses ästhetischen Um- standes bei primitiven Völkern nicht sehr groſs vorstellen darf. Jeden- falls ist auch innerhalb des Frauenkaufes offenbar diejenige Stufe die niedrigste, wo der Preis durch Herkommen für alle gleichmäſsig fixiert ist, wie bei einigen Afrikanern. Was sich in diesem Falle mit äuſserster Entschiedenheit geltend macht: daſs die Frau als bloſses Genus behandelt wird, als ein un- persönliches Objekt — das ist nun freilich selbst bei allen oben er- wähnten Einschränkungen das Kennzeichen der Kaufehe. Darum wird von einer Reihe von Völkerschaften, besonders in Indien, der Frauenkauf als etwas Schimpfliches betrachtet, und anderwärts findet er zwar statt, aber man scheut den Namen und bezeichnet den Preis als ein freiwilliges Geschenk an die Brauteltern. Der Unterschied eigentlichen Geldes gegen Leistungen anderer Art macht sich hier sehr geltend. Von den Lappländern wird berichtet, daſs sie ihre Töchter zwar gegen Geschenke hingeben, es aber für nicht anständig erklären, Geld für sie zu nehmen. Zieht man die übrigen sehr komplizierten Bedingungen in Betracht, von denen die Stellung der Frauen abhängt, so scheint es, als ob der eigentliche Geldkauf sie viel tiefer herabdrücke, als die Hingabe gegen Geschenke oder gegen persönliche Dienstleistungen des Werbers für die Eltern der Braut. In dem Geschenke steckt wegen der gröſseren Unbestimmtheit seines Wertes und der — selbst bei sozialer Kon- vention darüber — individuelleren Freiheit seiner Auswahl etwas Per- sönlicheres, als in der dahingegebenen Geldsumme mit ihrer unbarm- herzigen Objektivität. Zudem baut das Geschenk die Brücke zu jener vorgeschrittneren und zur Mitgift überführenden Form, bei der die Geschenke des Werbers durch Geschenke seitens der Brauteltern er- widert werden. Damit ist prinzipiell die Unbedingtheit der Verfügung über die Frau gebrochen, denn der Wert, den der Mann angenommen hat, schlieſst eine gewisse Verpflichtung in sich; er ist jetzt nicht mehr der allein Vorleistende und ein Forderungsrecht liegt auch auf der anderen Seite. Es ist ferner behauptet worden, daſs der Erwerb der Frauen durch Arbeitsleistungen eine höhere Eheform darstelle als die durch direkten Kauf. Es scheint indes, daſs dieselbe die ältere und 25*

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Zitationshilfe: Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/simmel_geld_1900/411>, abgerufen am 22.11.2024.