Seume, Johann Gottfried: Spaziergang nach Syrakus im Jahre 1802. Braunschweig u. a., 1803.winne. In Frankreich hat man zwar die Privilegien winne. In Frankreich hat man zwar die Privilegien <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0487" n="459 "/> winne. In Frankreich hat man zwar die Privilegien<lb/> mit einem einzigen Machtstreich zertrümmert und<lb/> glaubt nun genug gethan zu haben. Aber sie werden<lb/> sich schon wieder einschleichen und festsetzen, und<lb/> man arbeitete selbst dadurch für sie, daſs man auf der<lb/> Gegenseite ohne Schonung stürmte, und zu weit ging.<lb/> Die Republik der Fische ist durch die freye Fische¬<lb/> rey zerstört, sagte der geistliche Herr ganz skoptisch<lb/> in dem Postwagen; und die freye Jagd giebt der Poli¬<lb/> zey genug zu thun: denn es macht allerhand Gesindel<lb/> im Lande allerhand Jagd. Muſs man denn bey Ab¬<lb/> stellung der Ungebühr unbedingt durchaus die Jagd<lb/> frey geben? Oder ist dieses nur ein Rechtsbegriff?<lb/> Sie kann nicht frey seyn. In jedem wohlgeordneten<lb/> Staate ist sie nur ein Recht der Eigenthümer; und<lb/> nur der Eigenthümer kann die Befugniſs haben das<lb/> Wild auf seinem Grundstücke zu tödten, und hat den<lb/> Proceſs gegen den Nachbar, der es zum Schaden sei¬<lb/> ner Nachbarn nicht thut. Das Lehnssystem ist in<lb/> Frankreich abgeschafft. Es wird sich aber von selbst<lb/> wieder machen; denn man hat keine Vorkehrungen<lb/> dagegen getroffen. Nach meiner Ueberzeugung ist die<lb/> Grundlage der Freyheit und Gerechtigkeit in einem<lb/> Staate, daſs der Staat durchaus nur reine Besitzungen<lb/> giebt und sichert und dafür reine Pflichten fordert.<lb/> Durch diesen Grundsatz allein werden die Rechtsver¬<lb/> hältnisse vereinfacht, und Beeinträchtigungen aller Art<lb/> aufgehoben. Es entsteht daraus nothwendig ein Ge¬<lb/> setz, das eine Einschränkung des Eigenthumsrechts<lb/> zu seyn scheint: dieses ist aber nicht weiter, als in so<lb/> fern gar niemand ein Eigenthumsrecht zum Nachtheil<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [459 /0487]
winne. In Frankreich hat man zwar die Privilegien
mit einem einzigen Machtstreich zertrümmert und
glaubt nun genug gethan zu haben. Aber sie werden
sich schon wieder einschleichen und festsetzen, und
man arbeitete selbst dadurch für sie, daſs man auf der
Gegenseite ohne Schonung stürmte, und zu weit ging.
Die Republik der Fische ist durch die freye Fische¬
rey zerstört, sagte der geistliche Herr ganz skoptisch
in dem Postwagen; und die freye Jagd giebt der Poli¬
zey genug zu thun: denn es macht allerhand Gesindel
im Lande allerhand Jagd. Muſs man denn bey Ab¬
stellung der Ungebühr unbedingt durchaus die Jagd
frey geben? Oder ist dieses nur ein Rechtsbegriff?
Sie kann nicht frey seyn. In jedem wohlgeordneten
Staate ist sie nur ein Recht der Eigenthümer; und
nur der Eigenthümer kann die Befugniſs haben das
Wild auf seinem Grundstücke zu tödten, und hat den
Proceſs gegen den Nachbar, der es zum Schaden sei¬
ner Nachbarn nicht thut. Das Lehnssystem ist in
Frankreich abgeschafft. Es wird sich aber von selbst
wieder machen; denn man hat keine Vorkehrungen
dagegen getroffen. Nach meiner Ueberzeugung ist die
Grundlage der Freyheit und Gerechtigkeit in einem
Staate, daſs der Staat durchaus nur reine Besitzungen
giebt und sichert und dafür reine Pflichten fordert.
Durch diesen Grundsatz allein werden die Rechtsver¬
hältnisse vereinfacht, und Beeinträchtigungen aller Art
aufgehoben. Es entsteht daraus nothwendig ein Ge¬
setz, das eine Einschränkung des Eigenthumsrechts
zu seyn scheint: dieses ist aber nicht weiter, als in so
fern gar niemand ein Eigenthumsrecht zum Nachtheil
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