wenn man den Individuen, welche früher als so verworfen ge- schildert wurden, nun wieder eine Zartheit des Schamgefühls zugesprochen findet, wie es in den hohen und höchsten Kreisen nicht vorkömmt, die Geburten gehen in den hohen und höch- sten Kreisen in Gegenwart von Aerzten vor sich, und doch sterben die Entbundenen dieser Kreise nicht in dieser Anzahl an Kindbettfieber in Folge des verletzten Schamgefühls, wie die so verworfen geschilderte Bevölkerung der Gebärhäuser. Die überwiegend grösste Mehrzahl der Geburten geht unter dem Beistande, den eine Hebamme vermöge des gegenwärtigen Unterrichtssystems leisten kann, glücklich für Mutter und Kind vorüber, nur in seltenen Fällen ist eine Hilfe nöthig, welche nur der Geburtshelfer leisten kann.
Es ist in vielen Ländern Sitte, den Geburtshelfer nur zu diesen seltenen Fällen zu rufen. Da aber die Hilfe, welche nur der Geburtshelfer leisten kann, in der Regel innerhalb kurzer Zeit geleistet werden muss, soll der Erfolg ein glücklicher sein, sogeschiehtes häufig, dass der Geburtshelfer, wenn er erst dann gerufen wird, wenn die Gefahr schon vorhanden ist, zu spät kömmt und desshalb nicht mehr das leisten kann, was er geleistet hätte, wäre er rechtzeitig bei der Gebärenden an wesend gewesen.
Auf diese Erfahrung stützt sich das Bestreben der Geburts- helfer, das hilfsbedürftige Publicum dahin aufzuklären, zu jeder Geburt den Geburtshelfer rufen zu lassen, damit er, falls eine Gefahr eintrete, rechtzeitig die Hilfe leisten könne.
Wenn aber das verletzte Schamgefühl ein ätiologisches Moment des Kindbettfiebers wäre, so hiesse das nichts anders, als, um Einzelne vor Gefahren zu schützen, Alle den Gefahren des Kindbettfiebers auszusetzen.
Die männliche Geburtshilfe müsste verboten werden, wenn das verletzte Schamgefühl ein ätiologischer Moment des Kindbettfiebers wäre.
Die Conception, die Schwangerschaft, die Hyperinose, die Hydroämie, die Plethora, die Individualität, Diätfehler, Erkäl-
wenn man den Individuen, welche früher als so verworfen ge- schildert wurden, nun wieder eine Zartheit des Schamgefühls zugesprochen findet, wie es in den hohen und höchsten Kreisen nicht vorkömmt, die Geburten gehen in den hohen und höch- sten Kreisen in Gegenwart von Aerzten vor sich, und doch sterben die Entbundenen dieser Kreise nicht in dieser Anzahl an Kindbettfieber in Folge des verletzten Schamgefühls, wie die so verworfen geschilderte Bevölkerung der Gebärhäuser. Die überwiegend grösste Mehrzahl der Geburten geht unter dem Beistande, den eine Hebamme vermöge des gegenwärtigen Unterrichtssystems leisten kann, glücklich für Mutter und Kind vorüber, nur in seltenen Fällen ist eine Hilfe nöthig, welche nur der Geburtshelfer leisten kann.
Es ist in vielen Ländern Sitte, den Geburtshelfer nur zu diesen seltenen Fällen zu rufen. Da aber die Hilfe, welche nur der Geburtshelfer leisten kann, in der Regel innerhalb kurzer Zeit geleistet werden muss, soll der Erfolg ein glücklicher sein, sogeschiehtes häufig, dass der Geburtshelfer, wenn er erst dann gerufen wird, wenn die Gefahr schon vorhanden ist, zu spät kömmt und desshalb nicht mehr das leisten kann, was er geleistet hätte, wäre er rechtzeitig bei der Gebärenden an wesend gewesen.
Auf diese Erfahrung stützt sich das Bestreben der Geburts- helfer, das hilfsbedürftige Publicum dahin aufzuklären, zu jeder Geburt den Geburtshelfer rufen zu lassen, damit er, falls eine Gefahr eintrete, rechtzeitig die Hilfe leisten könne.
Wenn aber das verletzte Schamgefühl ein ätiologisches Moment des Kindbettfiebers wäre, so hiesse das nichts anders, als, um Einzelne vor Gefahren zu schützen, Alle den Gefahren des Kindbettfiebers auszusetzen.
Die männliche Geburtshilfe müsste verboten werden, wenn das verletzte Schamgefühl ein ätiologischer Moment des Kindbettfiebers wäre.
Die Conception, die Schwangerschaft, die Hyperinose, die Hydroämie, die Plethora, die Individualität, Diätfehler, Erkäl-
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wenn man den Individuen, welche früher als so verworfen ge-
schildert wurden, nun wieder eine Zartheit des Schamgefühls
zugesprochen findet, wie es in den hohen und höchsten Kreisen
nicht vorkömmt, die Geburten gehen in den hohen und höch-
sten Kreisen in Gegenwart von Aerzten vor sich, und doch
sterben die Entbundenen dieser Kreise nicht in dieser Anzahl
an Kindbettfieber in Folge des verletzten Schamgefühls, wie
die so verworfen geschilderte Bevölkerung der Gebärhäuser.
Die überwiegend grösste Mehrzahl der Geburten geht unter
dem Beistande, den eine Hebamme vermöge des gegenwärtigen
Unterrichtssystems leisten kann, glücklich für Mutter und
Kind vorüber, nur in seltenen Fällen ist eine Hilfe nöthig,
welche nur der Geburtshelfer leisten kann.
Es ist in vielen Ländern Sitte, den Geburtshelfer nur zu
diesen seltenen Fällen zu rufen. Da aber die Hilfe, welche nur
der Geburtshelfer leisten kann, in der Regel innerhalb kurzer
Zeit geleistet werden muss, soll der Erfolg ein glücklicher sein,
sogeschiehtes häufig, dass der Geburtshelfer, wenn er erst dann
gerufen wird, wenn die Gefahr schon vorhanden ist, zu spät
kömmt und desshalb nicht mehr das leisten kann, was er geleistet
hätte, wäre er rechtzeitig bei der Gebärenden an wesend gewesen.
Auf diese Erfahrung stützt sich das Bestreben der Geburts-
helfer, das hilfsbedürftige Publicum dahin aufzuklären, zu
jeder Geburt den Geburtshelfer rufen zu lassen, damit er, falls
eine Gefahr eintrete, rechtzeitig die Hilfe leisten könne.
Wenn aber das verletzte Schamgefühl ein ätiologisches
Moment des Kindbettfiebers wäre, so hiesse das nichts anders,
als, um Einzelne vor Gefahren zu schützen, Alle den Gefahren
des Kindbettfiebers auszusetzen.
Die männliche Geburtshilfe müsste verboten werden,
wenn das verletzte Schamgefühl ein ätiologischer Moment
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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/274>, abgerufen am 23.11.2024.
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