Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Strom zu rück gelassen, habe Magnus dieselben alle aufgehoben, und Adolphum gezwungen durch Schwimmen sich zu salviren. Ad III. Daß der von Käyser Friderico I entschiedene Successions Streit ebenfals ein figmentum, sey daraus abzunehmen, daß unter allen Dänischen Königen sich keiner befünde der Petrus geheissen; sondern des dazumahl lebenden Königs Nahme sey Sueno gewesen, welcher zwar unter Versprechung grösserer Ehre, und unter verstelleter Freundschafft von Käyser Friderico zu einer Unterredung invitiret, und der alten Freundschafft und Beystandes in dem Kriege erinnert worden; er sey aber aus keiner andern Ursache erschienen, als sich denen Teutschen sehen zu lassen, und weil er bey seiner Zurückkunfft gemercket, daß den Käyserlichen Versprechungen kein Genügen geschehen, und daß er zu denen eingegangenen Pactis verleitet worden, habe er diese revociret. Ad IV. Waldemarus wäre zwar bey Käyser Friderico gewesen, aber aus gantz andern Ursachen, als der Investitur wegen; Dann weil dazumahl 2 Päbste Alexander, und Octavius, um Petri Stuhl gestritten, solcher Streit fast gantz Europam getrennet, und jenen die Frantzosen, diesen aber die Teutschen mainteniret, so hätte der Käyser zu Hebung dieser Uneinigkeit der Päbste, nebst dem Könige in Franckreich und Ungarn, davon Helmond. melde, auch den dazumahl mächtigen König in Dännemarck Waldemarum, nach Cl. Pontani Bericht, freundlich invitiret, und gebethen, der zu Bysantz oder Metz angesetzten Zusammenkunfft mit beyzuwohnen, diesem auch wegen solcher Bemühung aus freyen Stücken eine Italienische Provintz, nebst der Praefectur von gantz Vandalien offeriret. Und solchemnach sey Waldemarus ann. 1662 erschienen nicht auf des Käysers Befehl, sondern auf dessen Bitte; nicht als ein Vasal, sondern als ein Fürst: Wie er aber da gewesen, hätte der Käyser von ihm begehret, daß er sich in des Reichs Schutz begeben möchte; welches er auch endlich zwar eingegangen, jedoch nur unter gewissen Bedingungen, und auf seine Lebens-Zeit. Wie dahero denen Käyserlichen Versprechungen in allem kein Genügen geschehen, hätte er sich auch gewägert auf dem 4 Jahr hernach nemlich 1166 angestelleten Reichs-Tage wieder zu erscheinen, ja wie Käyser Fridericus ann. 1184 die Könige in Dännemarck von neuen mit dem Reiche verknüpffen wollen, hätte der Ertz-Bischoff Absolon, als damahliger Administrator und Vormund des jungen Königs Canuti, demselben zur Antwort geben lassen; Canutus und der Käyser hätte gleiches Recht zu regieren, und herrsche er mit solcher Freyheit in Dännemarck als der Käyser im Köm. Reich sc. Worauf aber von Seiten des Reichs repliciret wird: Des Reichs Repli[unleserliches Material]. Ad I. Daß Käyser Otto I nur biß an den Otten-Sund gekommen, könne zwar nicht geleugnet werden; damit aber Heraldus König in Dännemarck das occupirte so viel eher wieder erhalten, und das Reich von fernerer Beunruhigung gesichert seyn möchte, so hätte er sein gantzes Königreich dem Käyser zu Lehen aufgetragen, wie Adamus Bremensis melde; Und ob zwar Saxo Grammaticus die Sache gantz anders erzehle, und den Sieg Heraldo zuschreibe, so sey doch demselben, als einem partialischen Scribenten, der alles dasjenige, so seinem Vaterlande verkleinerlich seyn könte, entweder ausgelassen, oder anders interpertiret, nicht zu glauben, insonderheit da von des Ottonis Siege von vielen andern Scribenten auch Meldung geschehe, und Cypraeus schreibe, daß 4000 Dänen auf dem Platze geblieben; ja Saxo Grammaticus wiederspreche sich selber, indem er hiernechst an einem andern Orte setze: Daß Haquinus aus Norwegen, wie er gehöret, was der Käyser bey Jütland gethan, den tribut dem Heraldo ferner zu geben sich geweigert; und daß Heraldus, wie er sich mit dem Käyser verglichen, die Catholische Religion angenommen hätte. Nun sey aber nicht zu vermuthen, daß weder das eine noch das andere würde geschehen seyn/ wann der Käyser Otto sich mit der Flucht aus Jütland salviren müssen: Es hätte auch Otto dem Jütländischen Sund nicht seinen Nahmen beylegen können/ wann er keine Gloire daselbst erworben hätten. Ad II. Daß Nicolaus solche Macht solte auf den Beinen gehabt haben, sey nicht zu glauben, weil er sich sonst schwerlich so demüthigen, und dem Käyser den Eyd der Treue nebst seinem Sohne abstatten würden; von der Untreu aber, so Saxo Grammatic. dem Könige Magno beymässe, finde man sonst in keinem andern Scribenten etwas, sey L. 2. Chron. Slavor. c. 91. in vita Waldemari. vid. late Conring. de Fin. c. 14. §. 5. & seqq. §. 12. & seqq. c. 50. L. 1. Annal. Slesvicens. c. 8.
Strom zu rück gelassen, habe Magnus dieselben alle aufgehoben, und Adolphum gezwungen durch Schwimmen sich zu salviren. Ad III. Daß der von Käyser Friderico I entschiedene Successions Streit ebenfals ein figmentum, sey daraus abzunehmen, daß unter allen Dänischen Königen sich keiner befünde der Petrus geheissen; sondern des dazumahl lebenden Königs Nahme sey Sueno gewesen, welcher zwar unter Versprechung grösserer Ehre, und unter verstelleter Freundschafft von Käyser Friderico zu einer Unterredung invitiret, und der alten Freundschafft und Beystandes in dem Kriege erinnert worden; er sey aber aus keiner andern Ursache erschienen, als sich denen Teutschen sehen zu lassen, und weil er bey seiner Zurückkunfft gemercket, daß den Käyserlichen Versprechungen kein Genügen geschehen, und daß er zu denen eingegangenen Pactis verleitet worden, habe er diese revociret. Ad IV. Waldemarus wäre zwar bey Käyser Friderico gewesen, aber aus gantz andern Ursachen, als der Investitur wegen; Dann weil dazumahl 2 Päbste Alexander, und Octavius, um Petri Stuhl gestritten, solcher Streit fast gantz Europam getrennet, und jenen die Frantzosen, diesen aber die Teutschen mainteniret, so hätte der Käyser zu Hebung dieser Uneinigkeit der Päbste, nebst dem Könige in Franckreich und Ungarn, davon Helmond. melde, auch den dazumahl mächtigen König in Dännemarck Waldemarum, nach Cl. Pontani Bericht, freundlich invitiret, und gebethen, der zu Bysantz oder Metz angesetzten Zusammenkunfft mit beyzuwohnen, diesem auch wegen solcher Bemühung aus freyen Stücken eine Italienische Provintz, nebst der Praefectur von gantz Vandalien offeriret. Und solchemnach sey Waldemarus ann. 1662 erschienen nicht auf des Käysers Befehl, sondern auf dessen Bitte; nicht als ein Vasal, sondern als ein Fürst: Wie er aber da gewesen, hätte der Käyser von ihm begehret, daß er sich in des Reichs Schutz begeben möchte; welches er auch endlich zwar eingegangen, jedoch nur unter gewissen Bedingungen, und auf seine Lebens-Zeit. Wie dahero denen Käyserlichen Versprechungen in allem kein Genügen geschehen, hätte er sich auch gewägert auf dem 4 Jahr hernach nemlich 1166 angestelleten Reichs-Tage wieder zu erscheinen, ja wie Käyser Fridericus ann. 1184 die Könige in Dännemarck von neuen mit dem Reiche verknüpffen wollen, hätte der Ertz-Bischoff Absolon, als damahliger Administrator und Vormund des jungen Königs Canuti, demselben zur Antwort geben lassen; Canutus und der Käyser hätte gleiches Recht zu regieren, und herrsche er mit solcher Freyheit in Dännemarck als der Käyser im Köm. Reich sc. Worauf aber von Seiten des Reichs repliciret wird: Des Reichs Repli[unleserliches Material]. Ad I. Daß Käyser Otto I nur biß an den Otten-Sund gekommen, könne zwar nicht geleugnet werden; damit aber Heraldus König in Dännemarck das occupirte so viel eher wieder erhalten, und das Reich von fernerer Beunruhigung gesichert seyn möchte, so hätte er sein gantzes Königreich dem Käyser zu Lehen aufgetragen, wie Adamus Bremensis melde; Und ob zwar Saxo Grammaticus die Sache gantz anders erzehle, und den Sieg Heraldo zuschreibe, so sey doch demselben, als einem partialischen Scribenten, der alles dasjenige, so seinem Vaterlande verkleinerlich seyn könte, entweder ausgelassen, oder anders interpertiret, nicht zu glauben, insonderheit da von des Ottonis Siege von vielen andern Scribenten auch Meldung geschehe, und Cypraeus schreibe, daß 4000 Dänen auf dem Platze geblieben; ja Saxo Grammaticus wiederspreche sich selber, indem er hiernechst an einem andern Orte setze: Daß Haquinus aus Norwegen, wie er gehöret, was der Käyser bey Jütland gethan, den tribut dem Heraldo ferner zu geben sich geweigert; und daß Heraldus, wie er sich mit dem Käyser verglichen, die Catholische Religion angenommen hätte. Nun sey aber nicht zu vermuthen, daß weder das eine noch das andere würde geschehen seyn/ wann der Käyser Otto sich mit der Flucht aus Jütland salviren müssen: Es hätte auch Otto dem Jütländischen Sund nicht seinen Nahmen beylegen können/ wann er keine Gloire daselbst erworben hätten. Ad II. Daß Nicolaus solche Macht solte auf den Beinen gehabt haben, sey nicht zu glauben, weil er sich sonst schwerlich so demüthigen, und dem Käyser den Eyd der Treue nebst seinem Sohne abstatten würden; von der Untreu aber, so Saxo Grammatic. dem Könige Magno beymässe, finde man sonst in keinem andern Scribenten etwas, sey L. 2. Chron. Slavor. c. 91. in vita Waldemari. vid. late Conring. de Fin. c. 14. §. 5. & seqq. §. 12. & seqq. c. 50. L. 1. Annal. Slesvicens. c. 8.
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Strom zu rück gelassen, habe Magnus dieselben alle aufgehoben, und Adolphum gezwungen durch Schwimmen sich zu salviren.
Ad III. Daß der von Käyser Friderico I entschiedene Successions Streit ebenfals ein figmentum, sey daraus abzunehmen, daß unter allen Dänischen Königen sich keiner befünde der Petrus geheissen; sondern des dazumahl lebenden Königs Nahme sey Sueno gewesen, welcher zwar unter Versprechung grösserer Ehre, und unter verstelleter Freundschafft von Käyser Friderico zu einer Unterredung invitiret, und der alten Freundschafft und Beystandes in dem Kriege erinnert worden; er sey aber aus keiner andern Ursache erschienen, als sich denen Teutschen sehen zu lassen, und weil er bey seiner Zurückkunfft gemercket, daß den Käyserlichen Versprechungen kein Genügen geschehen, und daß er zu denen eingegangenen Pactis verleitet worden, habe er diese revociret.
Ad IV. Waldemarus wäre zwar bey Käyser Friderico gewesen, aber aus gantz andern Ursachen, als der Investitur wegen; Dann weil dazumahl 2 Päbste Alexander, und Octavius, um Petri Stuhl gestritten, solcher Streit fast gantz Europam getrennet, und jenen die Frantzosen, diesen aber die Teutschen mainteniret, so hätte der Käyser zu Hebung dieser Uneinigkeit der Päbste, nebst dem Könige in Franckreich und Ungarn, davon Helmond. melde, auch den dazumahl mächtigen König in Dännemarck Waldemarum, nach Cl. Pontani Bericht, freundlich invitiret, und gebethen, der zu Bysantz oder Metz angesetzten Zusammenkunfft mit beyzuwohnen, diesem auch wegen solcher Bemühung aus freyen Stücken eine Italienische Provintz, nebst der Praefectur von gantz Vandalien offeriret. Und solchemnach sey Waldemarus ann. 1662 erschienen nicht auf des Käysers Befehl, sondern auf dessen Bitte; nicht als ein Vasal, sondern als ein Fürst: Wie er aber da gewesen, hätte der Käyser von ihm begehret, daß er sich in des Reichs Schutz begeben möchte; welches er auch endlich zwar eingegangen, jedoch nur unter gewissen Bedingungen, und auf seine Lebens-Zeit. Wie dahero denen Käyserlichen Versprechungen in allem kein Genügen geschehen, hätte er sich auch gewägert auf dem 4 Jahr hernach nemlich 1166 angestelleten Reichs-Tage wieder zu erscheinen, ja wie Käyser Fridericus ann. 1184 die Könige in Dännemarck von neuen mit dem Reiche verknüpffen wollen, hätte der Ertz-Bischoff Absolon, als damahliger Administrator und Vormund des jungen Königs Canuti, demselben zur Antwort geben lassen; Canutus und der Käyser hätte gleiches Recht zu regieren, und herrsche er mit solcher Freyheit in Dännemarck als der Käyser im Köm. Reich sc.
Worauf aber von Seiten des Reichs repliciret wird:
Ad I. Daß Käyser Otto I nur biß an den Otten-Sund gekommen, könne zwar nicht geleugnet werden; damit aber Heraldus König in Dännemarck das occupirte so viel eher wieder erhalten, und das Reich von fernerer Beunruhigung gesichert seyn möchte, so hätte er sein gantzes Königreich dem Käyser zu Lehen aufgetragen, wie Adamus Bremensis melde; Und ob zwar Saxo Grammaticus die Sache gantz anders erzehle, und den Sieg Heraldo zuschreibe, so sey doch demselben, als einem partialischen Scribenten, der alles dasjenige, so seinem Vaterlande verkleinerlich seyn könte, entweder ausgelassen, oder anders interpertiret, nicht zu glauben, insonderheit da von des Ottonis Siege von vielen andern Scribenten auch Meldung geschehe, und Cypraeus schreibe, daß 4000 Dänen auf dem Platze geblieben; ja Saxo Grammaticus wiederspreche sich selber, indem er hiernechst an einem andern Orte setze: Daß Haquinus aus Norwegen, wie er gehöret, was der Käyser bey Jütland gethan, den tribut dem Heraldo ferner zu geben sich geweigert; und daß Heraldus, wie er sich mit dem Käyser verglichen, die Catholische Religion angenommen hätte. Nun sey aber nicht zu vermuthen, daß weder das eine noch das andere würde geschehen seyn/ wann der Käyser Otto sich mit der Flucht aus Jütland salviren müssen: Es hätte auch Otto dem Jütländischen Sund nicht seinen Nahmen beylegen können/ wann er keine Gloire daselbst erworben hätten.
Des Reichs Repli_ . Ad II. Daß Nicolaus solche Macht solte auf den Beinen gehabt haben, sey nicht zu glauben, weil er sich sonst schwerlich so demüthigen, und dem Käyser den Eyd der Treue nebst seinem Sohne abstatten würden; von der Untreu aber, so Saxo Grammatic. dem Könige Magno beymässe, finde man sonst in keinem andern Scribenten etwas, sey
L. 2. Chron. Slavor. c. 91.
in vita Waldemari.
vid. late Conring. de Fin. c. 14. §. 5. & seqq. §. 12. & seqq.
c. 50.
L. 1. Annal. Slesvicens. c. 8.
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Zitationshilfe: | Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/90>, abgerufen am 16.02.2025. |