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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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118. 317. dafür wird dem Hauße Brandenburg des Stifft Halberstadt übergeben 556. (Hinter-Pommern) ist Brandenburgisch, und wird der Cron Polen die Praetension auf einige Städte daselbst nicht zugestanden 229. hierüber hat Schweden die Anwartung und Mit-Belehnschafft 317
Ponthieu, solches haben die Engeländer denen Frautzosen abtreten müssen 151
Portenau, itzo haben es die Venetianer, wird aber von Oesterreich praetendiret 106
Portocarrero macht Caroli II. Testament zum Vortheil des Duc d' Anjou 78
Portugal verstößt König Sanctium ins Kloster 191. wird durch Heyrath mit Algarbien vermehrt 191. dessen Crone kömmt an das Hauß Braganza 192. wird von Spanien praetendiret 321. wie Franckreich darauf praetendire, dem Ansehen nach aber sich der Praetension begeben habe 191. 192. praetendirt auf Spanien 230. wird von Spanien Souverain erklähret 325. verliert Guinea in Africa 232. darauf hat der Hertzog in Parma eine wohlgegründete Praetension, führet auch das Wapen von Portugal 703. der Hertzog von Savoyen soll von seiner Praetension abgestanden seyn 795. darüber praetendiret der Pabst die Ober-Herrschafft 335. 336. daselbst will der Pabst seine Gefälle erhöhet wissen 336
Premislaus Hertzog in Polen, läßt sich ohne Wissen des Käysers zum König crönen 73
Preussen ist anfänglich ein souverain Königreich gewesen 65. wird eine Polnische Provintz 65. die Teutschen Ritter werden Herren darüber 65. 423. kömmt halb an die Cron Polen, die andere Helffte muß die Lehns-Pflicht ablegen 66. die Souverainite ist in dem Welauischen Frieden cediret worden 302. der itzo regierenden Königl. Maj. angenommenen Königl. Titul hat der Pabst vor ungültig declaritet 357. ist vom Käyser und Reiche vor souverain erkannt worden 68. soll nach Abgang der ietzigen Königl. Linie von den andern Herren Marggrafen wieder als ein Lehn von Polen erkannt werden 229. darinn künfftig zu succediren führen die Marggrafen zu Culm- und Ouoltzbach ihr Recht aus gegen die Polen 591. wegen des Tituls Hertzog in Preussen ist denen Marggrafen von dem Hochmeister des Teutschen Ritter-Ordens wider sprochen und protestiret worden 423
Provence ein Käyserl. Lehn, wird von Ludovico XI. dem Königreich Franckreich zugewendet 33. 37. mit was Grund Spanien darauf praetendire 329 darauf praetendiren die Hertzoge von Lothringen, die sich auch Grafen von Provence schreiben 656. 659
Puttingen Herrschafft, darauf praetendiren die Grafen zu Creichingen, und führen auch den Titul davon 842
Pyrmont Grafschafft, ist nach vielem Streit und Kriegen endlich denen Grafen zu Waldeck verblieben, und der Rück-Fall an den Bischoff zu Paderborn pacisciret worden 413. 415
Q.
Quartiers-Freyheit der Abgesandten in Rom, was sie sey und wie sie der Pabst Innocentius XI. gerne abschaffen wollen 352. derselben will sich Franckreich nicht begeben 355
Qvedlinburg Stifft, dessen Erb-Vogtey und Schutz-Gerechtigkeit wie sie auf Sachsen gekommen und ferner an Chur-Brandenburg cediret worden 279. daran haben die Fürstl. Sächsische und Heßische Häußer ihnen die alte Gerechtsame reserviret 760
R.
Ranzau Grafschafft, wie Anfangs an Dännemarck und Holstein gediehen, nach diesem zur immediaten Reichs-Grafschafft erhoben/ endlich von Holstein-Gottorff in Possesion genommen worden 639. wird sequestriret und kömmt der Graf Ranzau wieder zur possession 641
Rapppolstein Herrsch. wie die Graf Waldeckische Praetension daran gehoben worden 891. ein Stück davon ist Baselischer Hoheit, und wird dessen Belehnung ebenfals von den Grafen von Waldeck gesuchet 892
Ravenna, wenn daselbst des Exarchat entstanden und wieder untergangen 1
Ravenstein Herrschafft, wird Pfaltz-Neuburg überlassen; doch reserviret sich Chur-Brandenburg die Erb-Folge, Titul und Wapen 259. drauf praetendiret Sachsen 741. die Landes-Hoheit darüber praetendiret Holland wegen Brabant, wird ihnen aber von Preussen und Pfaltz nicht zugestanden 824
Ravensberg wird Brandenburg zu Theil 257. darauf praetendiret Schweden 318. desgleichen Braunschweig-Lüneburg 607. it. Sachsen 741
Regenspurg hat sonst zu Bayern gehöret, ehe sie zur freyen Reichs-Stadt worden 570. 574. 575
Reich, wie zu diesem das Königreich Burgund gekommen 32
Reichs-Fendrich- oder Panner-Ammt, damit sind die Hertzoge von Würtenberg beliehen, und kommen deswegen mit Chur-Hannover zu Streit 804. 808
Reichs-Jägermeister-Ammt, dieserhalben hat das Hauß Sachsen mit Würtenberg Streit 741. 808. dieses Ammt wird auch bey dem Hertzogthum Kärnthen und Pommern gefunden 808
Reichs-Tag, dessen Directorium in Abwesenheit Chur-Mayntz praetendiret Chur-Sachsen und andere 765. 427
Reichs-Vicariat, solches will der Pabst praetendiren 355. darüber wird zwischen Chur-Pfaltz und Bayern hefftig gefochten 707
Reinstein Grafsch. wird von Braunschweig praetendiret 602. die Possession hat Brandenb. 607
Reipoltzkirch Herrschafft, Reichs-Lehn, wird von den Grafen zu Manderscheid praetendiret 865
Reunions Kammer Frantzösische in Elsaß 51. zu Metz, Tull und Verdun 167
Reußen siehe Rußland.
Rheda Grafschafft, dieser halben giebts zwischen Solms und Bentheim-Tecklenburg Process, wobey auch Hessen-Cassel interveniret 626. wie sie auf die Grafen zu der Lippe sc. gekommen 854
Rheinfels Festung, darinn will Hessen-Cassel Besatzung halten, und ist deswegen mit Hessen-Rheinfels irrig 627
(Ober-) Rheinischen Cräyßes Condirectorium, wird von Schweden praetendiret 321. solches exercirt Chur-Pfaltz, wiewohl es von dem Bischoff zu Wormbs nicht zugestanden werden will 715
Rhodis Insul, solche nehmen die Maltheser-Rit-
118. 317. dafür wird dem Hauße Brandenburg des Stifft Halberstadt übergeben 556. (Hinter-Pommern) ist Brandenburgisch, und wird der Cron Polen die Praetension auf einige Städte daselbst nicht zugestanden 229. hierüber hat Schweden die Anwartung und Mit-Belehnschafft 317
Ponthieu, solches haben die Engeländer denen Frautzosen abtreten müssen 151
Portenau, itzo haben es die Venetianer, wird aber von Oesterreich praetendiret 106
Portocarrero macht Caroli II. Testament zum Vortheil des Duc d' Anjou 78
Portugal verstößt König Sanctium ins Kloster 191. wird durch Heyrath mit Algarbien vermehrt 191. dessen Crone kömmt an das Hauß Braganza 192. wird von Spanien praetendiret 321. wie Franckreich darauf praetendire, dem Ansehen nach aber sich der Praetension begeben habe 191. 192. praetendirt auf Spanien 230. wird von Spanien Souverain erklähret 325. verliert Guinea in Africa 232. darauf hat der Hertzog in Parma eine wohlgegründete Praetension, führet auch das Wapen von Portugal 703. der Hertzog von Savoyen soll von seiner Praetension abgestanden seyn 795. darüber praetendiret der Pabst die Ober-Herrschafft 335. 336. daselbst will der Pabst seine Gefälle erhöhet wissen 336
Premislaus Hertzog in Polen, läßt sich ohne Wissen des Käysers zum König crönen 73
Preussen ist anfänglich ein souverain Königreich gewesen 65. wird eine Polnische Provintz 65. die Teutschen Ritter werden Herren darüber 65. 423. kömmt halb an die Cron Polen, die andere Helffte muß die Lehns-Pflicht ablegen 66. die Souverainité ist in dem Welauischen Frieden cediret worden 302. der itzo regierenden Königl. Maj. angenommenẽ Königl. Titul hat der Pabst vor ungültig declaritet 357. ist vom Käyser und Reiche vor souverain erkañt worden 68. soll nach Abgang der ietzigen Königl. Linie von den andern Herren Marggrafen wieder als ein Lehn von Polen erkannt werden 229. darinn künfftig zu succediren führen die Marggrafen zu Culm- und Ouoltzbach ihr Recht aus gegen die Polen 591. wegen des Tituls Hertzog in Preussen ist denen Marggrafen von dem Hochmeister des Teutschen Ritter-Ordens wider sprochen und protestiret worden 423
Provence ein Käyserl. Lehn, wird von Ludovico XI. dem Königreich Franckreich zugewendet 33. 37. mit was Grund Spanien darauf praetendire 329 darauf praetendiren die Hertzoge von Lothringen, die sich auch Grafen von Provence schreiben 656. 659
Puttingen Herrschafft, darauf praetendiren die Grafen zu Creichingen, und führen auch den Titul davon 842
Pyrmont Grafschafft, ist nach vielem Streit und Kriegen endlich denen Grafen zu Waldeck verblieben, und der Rück-Fall an den Bischoff zu Paderborn pacisciret worden 413. 415
Q.
Quartiers-Freyheit der Abgesandten in Rom, was sie sey und wie sie der Pabst Innocentius XI. gerne abschaffen wollen 352. derselben will sich Franckreich nicht begeben 355
Qvedlinburg Stifft, dessen Erb-Vogtey und Schutz-Gerechtigkeit wie sie auf Sachsen gekommen und ferner an Chur-Brandenburg cediret worden 279. daran haben die Fürstl. Sächsische und Heßische Häußer ihnen die alte Gerechtsame reserviret 760
R.
Ranzau Grafschafft, wie Anfangs an Dännemarck und Holstein gediehen, nach diesem zur immediaten Reichs-Grafschafft erhoben/ endlich von Holstein-Gottorff in Possesion genommen worden 639. wird sequestriret und kömmt der Graf Ranzau wieder zur possession 641
Rapppolstein Herrsch. wie die Graf Waldeckische Praetension daran gehoben worden 891. ein Stück davon ist Baselischer Hoheit, und wird dessen Belehnung ebenfals von den Grafen von Waldeck gesuchet 892
Ravenna, wenn daselbst des Exarchat entstanden und wieder untergangen 1
Ravenstein Herrschafft, wird Pfaltz-Neuburg überlassen; doch reserviret sich Chur-Brandenburg die Erb-Folge, Titul und Wapen 259. drauf praetendiret Sachsen 741. die Landes-Hoheit darüber praetendiret Holland wegen Brabant, wird ihnen aber von Preussen und Pfaltz nicht zugestanden 824
Ravensberg wird Brandenburg zu Theil 257. darauf praetendiret Schweden 318. desgleichen Braunschweig-Lüneburg 607. it. Sachsen 741
Regenspurg hat sonst zu Bayern gehöret, ehe sie zur freyen Reichs-Stadt worden 570. 574. 575
Reich, wie zu diesem das Königreich Burgund gekommen 32
Reichs-Fendrich- oder Panner-Ammt, damit sind die Hertzoge von Würtenberg beliehen, und kommen deswegen mit Chur-Hannover zu Streit 804. 808
Reichs-Jägermeister-Ammt, dieserhalben hat das Hauß Sachsen mit Würtenberg Streit 741. 808. dieses Am̃t wird auch bey dem Hertzogthum Kärnthen und Pommern gefunden 808
Reichs-Tag, dessen Directorium in Abwesenheit Chur-Mayntz praetendiret Chur-Sachsen und andere 765. 427
Reichs-Vicariat, solches will der Pabst praetendiren 355. darüber wird zwischen Chur-Pfaltz und Bayern hefftig gefochten 707
Reinstein Grafsch. wird von Braunschweig praetendiret 602. die Possession hat Brandenb. 607
Reipoltzkirch Herrschafft, Reichs-Lehn, wird von den Grafen zu Manderscheid praetendiret 865
Reunions Kammer Frantzösische in Elsaß 51. zu Metz, Tull und Verdun 167
Reußen siehe Rußland.
Rheda Grafschafft, dieser halben giebts zwischen Solms und Bentheim-Tecklenburg Process, wobey auch Hessen-Cassel interveniret 626. wie sie auf die Grafen zu der Lippe sc. gekommen 854
Rheinfels Festung, darinn will Hessen-Cassel Besatzung halten, und ist deswegen mit Hessen-Rheinfels irrig 627
(Ober-) Rheinischen Cräyßes Condirectorium, wird von Schweden praetendiret 321. solches exercirt Chur-Pfaltz, wiewohl es von dem Bischoff zu Wormbs nicht zugestanden werden will 715
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118. 317. dafür wird dem Hauße Brandenburg des Stifft              Halberstadt übergeben 556. (Hinter-Pommern) ist Brandenburgisch, und wird der Cron Polen              die Praetension auf einige Städte daselbst nicht zugestanden 229. hierüber hat Schweden              die Anwartung und Mit-Belehnschafft 317</item>
          <item>Ponthieu, solches haben die Engeländer denen Frautzosen abtreten müssen 151</item>
          <item>Portenau, itzo haben es die Venetianer, wird aber von Oesterreich praetendiret              106</item>
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          <item>Portugal verstößt König Sanctium ins Kloster 191. wird durch Heyrath mit Algarbien              vermehrt 191. dessen Crone kömmt an das Hauß Braganza 192. wird von Spanien praetendiret              321. wie Franckreich darauf praetendire, dem Ansehen nach aber sich der Praetension              begeben habe 191. 192. praetendirt auf Spanien 230. wird von Spanien Souverain erklähret              325. verliert Guinea in Africa 232. darauf hat der Hertzog in Parma eine wohlgegründete              Praetension, führet auch das Wapen von Portugal 703. der Hertzog von Savoyen soll von              seiner Praetension abgestanden seyn 795. darüber praetendiret der Pabst die              Ober-Herrschafft 335. 336. daselbst will der Pabst seine Gefälle erhöhet wissen              336</item>
          <item>Premislaus Hertzog in Polen, läßt sich ohne Wissen des Käysers zum König crönen              73</item>
          <item>Preussen ist anfänglich ein souverain Königreich gewesen 65. wird eine Polnische              Provintz 65. die Teutschen Ritter werden Herren darüber 65. 423. kömmt halb an die Cron              Polen, die andere Helffte muß die Lehns-Pflicht ablegen 66. die Souverainité ist in dem              Welauischen Frieden cediret worden 302. der itzo regierenden Königl. Maj.              angenommene&#x0303; Königl. Titul hat der Pabst vor ungültig declaritet 357. ist vom              Käyser und Reiche vor souverain erkan&#x0303;t worden 68. soll nach Abgang der ietzigen              Königl. Linie von den andern Herren Marggrafen wieder als ein Lehn von Polen erkannt              werden 229. darinn künfftig zu succediren führen die Marggrafen zu Culm- und Ouoltzbach              ihr Recht aus gegen die Polen 591. wegen des Tituls Hertzog in Preussen ist denen              Marggrafen von dem Hochmeister des Teutschen Ritter-Ordens wider sprochen und              protestiret worden 423</item>
          <item>Provence ein Käyserl. Lehn, wird von Ludovico XI. dem Königreich Franckreich              zugewendet 33. 37. mit was Grund Spanien darauf praetendire 329 darauf praetendiren die              Hertzoge von Lothringen, die sich auch Grafen von Provence schreiben 656. 659</item>
          <item>Puttingen Herrschafft, darauf praetendiren die Grafen zu Creichingen, und führen              auch den Titul davon 842</item>
          <item>Pyrmont Grafschafft, ist nach vielem Streit und Kriegen endlich denen Grafen zu              Waldeck verblieben, und der Rück-Fall an den Bischoff zu Paderborn pacisciret worden              413. 415</item>
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          <item>Reichs-Vicariat, solches will der Pabst praetendiren 355. darüber wird zwischen              Chur-Pfaltz und Bayern hefftig gefochten 707</item>
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Testament zum Vortheil des Duc d' Anjou 78 Portugal verstößt König Sanctium ins Kloster 191. wird durch Heyrath mit Algarbien vermehrt 191. dessen Crone kömmt an das Hauß Braganza 192. wird von Spanien praetendiret 321. wie Franckreich darauf praetendire, dem Ansehen nach aber sich der Praetension begeben habe 191. 192. praetendirt auf Spanien 230. wird von Spanien Souverain erklähret 325. verliert Guinea in Africa 232. darauf hat der Hertzog in Parma eine wohlgegründete Praetension, führet auch das Wapen von Portugal 703. der Hertzog von Savoyen soll von seiner Praetension abgestanden seyn 795. darüber praetendiret der Pabst die Ober-Herrschafft 335. 336. daselbst will der Pabst seine Gefälle erhöhet wissen 336 Premislaus Hertzog in Polen, läßt sich ohne Wissen des Käysers zum König crönen 73 Preussen ist anfänglich ein souverain Königreich gewesen 65. wird eine Polnische Provintz 65. die Teutschen Ritter werden Herren darüber 65. 423. kömmt halb an die Cron Polen, die andere Helffte muß die Lehns-Pflicht ablegen 66. die Souverainité ist in dem Welauischen Frieden cediret worden 302. der itzo regierenden Königl. Maj. angenommenẽ Königl. Titul hat der Pabst vor ungültig declaritet 357. ist vom Käyser und Reiche vor souverain erkañt worden 68. soll nach Abgang der ietzigen Königl. Linie von den andern Herren Marggrafen wieder als ein Lehn von Polen erkannt werden 229. darinn künfftig zu succediren führen die Marggrafen zu Culm- und Ouoltzbach ihr Recht aus gegen die Polen 591. wegen des Tituls Hertzog in Preussen ist denen Marggrafen von dem Hochmeister des Teutschen Ritter-Ordens wider sprochen und protestiret worden 423 Provence ein Käyserl. Lehn, wird von Ludovico XI. dem Königreich Franckreich zugewendet 33. 37. mit was Grund Spanien darauf praetendire 329 darauf praetendiren die Hertzoge von Lothringen, die sich auch Grafen von Provence schreiben 656. 659 Puttingen Herrschafft, darauf praetendiren die Grafen zu Creichingen, und führen auch den Titul davon 842 Pyrmont Grafschafft, ist nach vielem Streit und Kriegen endlich denen Grafen zu Waldeck verblieben, und der Rück-Fall an den Bischoff zu Paderborn pacisciret worden 413. 415 Q. Quartiers-Freyheit der Abgesandten in Rom, was sie sey und wie sie der Pabst Innocentius XI. gerne abschaffen wollen 352. derselben will sich Franckreich nicht begeben 355 Qvedlinburg Stifft, dessen Erb-Vogtey und Schutz-Gerechtigkeit wie sie auf Sachsen gekommen und ferner an Chur-Brandenburg cediret worden 279. daran haben die Fürstl. Sächsische und Heßische Häußer ihnen die alte Gerechtsame reserviret 760 R. Ranzau Grafschafft, wie Anfangs an Dännemarck und Holstein gediehen, nach diesem zur immediaten Reichs-Grafschafft erhoben/ endlich von Holstein-Gottorff in Possesion genommen worden 639. wird sequestriret und kömmt der Graf Ranzau wieder zur possession 641 Rapppolstein Herrsch. wie die Graf Waldeckische Praetension daran gehoben worden 891. ein Stück davon ist Baselischer Hoheit, und wird dessen Belehnung ebenfals von den Grafen von Waldeck gesuchet 892 Ravenna, wenn daselbst des Exarchat entstanden und wieder untergangen 1 Ravenstein Herrschafft, wird Pfaltz-Neuburg überlassen; doch reserviret sich Chur-Brandenburg die Erb-Folge, Titul und Wapen 259. drauf praetendiret Sachsen 741. die Landes-Hoheit darüber praetendiret Holland wegen Brabant, wird ihnen aber von Preussen und Pfaltz nicht zugestanden 824 Ravensberg wird Brandenburg zu Theil 257. darauf praetendiret Schweden 318. desgleichen Braunschweig-Lüneburg 607. it. Sachsen 741 Regenspurg hat sonst zu Bayern gehöret, ehe sie zur freyen Reichs-Stadt worden 570. 574. 575 Reich, wie zu diesem das Königreich Burgund gekommen 32 Reichs-Fendrich- oder Panner-Ammt, damit sind die Hertzoge von Würtenberg beliehen, und kommen deswegen mit Chur-Hannover zu Streit 804. 808 Reichs-Jägermeister-Ammt, dieserhalben hat das Hauß Sachsen mit Würtenberg Streit 741. 808. dieses Am̃t wird auch bey dem Hertzogthum Kärnthen und Pommern gefunden 808 Reichs-Tag, dessen Directorium in Abwesenheit Chur-Mayntz praetendiret Chur-Sachsen und andere 765. 427 Reichs-Vicariat, solches will der Pabst praetendiren 355. darüber wird zwischen Chur-Pfaltz und Bayern hefftig gefochten 707 Reinstein Grafsch. wird von Braunschweig praetendiret 602. die Possession hat Brandenb. 607 Reipoltzkirch Herrschafft, Reichs-Lehn, wird von den Grafen zu Manderscheid praetendiret 865 Reunions Kammer Frantzösische in Elsaß 51. zu Metz, Tull und Verdun 167 Reußen siehe Rußland. Rheda Grafschafft, dieser halben giebts zwischen Solms und Bentheim-Tecklenburg Process, wobey auch Hessen-Cassel interveniret 626. wie sie auf die Grafen zu der Lippe sc. gekommen 854 Rheinfels Festung, darinn will Hessen-Cassel Besatzung halten, und ist deswegen mit Hessen-Rheinfels irrig 627 (Ober-) Rheinischen Cräyßes Condirectorium, wird von Schweden praetendiret 321. solches exercirt Chur-Pfaltz, wiewohl es von dem Bischoff zu Wormbs nicht zugestanden werden will 715 Rhodis Insul, solche nehmen die Maltheser-Rit-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/818
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/818>, abgerufen am 24.11.2024.