Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

pectantz Antwort auf die Einwürffe. an Churfürst Moritzen durch die Wittenbergische Capitulation, und Augspurgische Lehens-reichung, übergeben.

II. Daß Churfürst August sich mit des Churfürst Johann Fridrichs Söhnen, wegen ihrer Praetension auff die Chur und andere Irrungen, anno 1555 auff dem Nauenburgischen Convent verglichen, und dadurch diese Expectantz befestiget.

Was dem Hause Anhalt repliciret worden, davon kan oben des Hauses Anhalt Praetension auff Sachsen-Lauenburg nachgesehen werden.

Der Erfolg und itzige Zustand. Den Erfolg und itzigen Zustand dieser Praetension betreffend, so ließ das Hauß Sachsen, nach des letzten Hertzogs Tode, possessionem legalem ergreiffen, weil alle Truppen eben umb solche Zeit am Rhein waren; allein der Hertzog zu Lüneburg-Zell ließ das Hertzogthumb durch einige Völcker in würckliche Possession nehmen, wowider das Hauß Sachsen zwar alle möglichste Instantien, sowol an dem Käyserlichen Hofe, als bey dem Hause Lüneburg, that, es war aber alles vergeblich. Und ob es auch gleich schiene, daß die Cron Dännemarck der Sächsischen Anfoderung ziemlicher massen favorisirte, indem es anno 1693 durch eine hefftige Bombardirung der Stadt Ratzeburg die Lüneburger dahin brachte, daß sie die Befestigung dieses Orts wieder einreissen musten, so war doch der darauf erfolgte Vergleich vom 21 Sept. a. e. den Sachsen mehr nachtheilhafftig, als zuträglich, sintemahlen in demselben dem Hause Lüneburg die Possession von dem Käyser, Engeland, Schweden, Brandenburg, und Holland verstattet und guarantiret, der Sächsischen Anfoderung hergegen mit keinem Worte gedacht wurde. Als man nun über diesem am Käyserl. Hofe durch allerhand Exceptiones die Sache auff die lange Banck spielete, so verglich sich Chur-Sachsen endlich mit Lüneburg, und überließ diesem sein Recht gegen eine considerable Summa Geldes, jedoch mit Vorbehalt der Mitbelehnschafft, und daß, im Fall das Chur- und Fürstl. Hauß Braunschweig-Lüneburg, auch gewisser massen die Wolffenbüttelsche Linie absterben solte, Chur-Sachsen die Lehens-Folge zu geniessen hätte. Uberdem wurd verabredet, daß das Hauß Sachsen den Titul Engern und Westpfahlen, Lüneburg hergegen den Titul Hertzog zu Lauenburg, und das Votum auff Reichs-Tägen führen solte. Wider welchen Vergleich aber die andere Sächsische Fürsten Ernestischer Linie protestiret, und ihnen ihr Recht vorbehalten.

Neundtes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Gerechtigkeit an den Chur-Brandenburgischen Ländern.

DIese fundiret sich auff die zwischen denen Fürstlichen Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen auffgerichtete Erbverbrüderung, davon bereits oben bey der Praetension auff Heßen, und bey des Königs in Preußen Gerechtsamkeit auff Sachsen und Hessen weitläufftige Meldung geschehen.

Zehendes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Oesterreich.

Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel [unleserliches Material]

Franckenberg d. l. p. 513. Staat von Sachsen-Lauenburg d. l.
testibus Franckenberg d. l. p. 514. Autore des Staats von Lauenburg. d. l. Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13.
Quam exhibet Schurtzfleisch in Disp. de Rebus Badens. §. 3.

pectantz Antwort auf die Einwürffe. an Churfürst Moritzen durch die Wittenbergische Capitulation, und Augspurgische Lehens-reichung, übergeben.

II. Daß Churfürst August sich mit des Churfürst Johann Fridrichs Söhnen, wegen ihrer Praetension auff die Chur und andere Irrungen, anno 1555 auff dem Nauenburgischen Convent verglichen, und dadurch diese Expectantz befestiget.

Was dem Hause Anhalt repliciret worden, davon kan oben des Hauses Anhalt Praetension auff Sachsen-Lauenburg nachgesehen werden.

Der Erfolg und itzige Zustand. Den Erfolg und itzigen Zustand dieser Praetension betreffend, so ließ das Hauß Sachsen, nach des letzten Hertzogs Tode, possessionem legalem ergreiffen, weil alle Truppen eben umb solche Zeit am Rhein waren; allein der Hertzog zu Lüneburg-Zell ließ das Hertzogthumb durch einige Völcker in würckliche Possession nehmen, wowider das Hauß Sachsen zwar alle möglichste Instantien, sowol an dem Käyserlichen Hofe, als bey dem Hause Lüneburg, that, es war aber alles vergeblich. Und ob es auch gleich schiene, daß die Cron Däñemarck der Sächsischen Anfoderung ziemlicher massen favorisirte, indem es anno 1693 durch eine hefftige Bombardirung der Stadt Ratzeburg die Lüneburger dahin brachte, daß sie die Befestigung dieses Orts wieder einreissen musten, so war doch der darauf erfolgte Vergleich vom 21 Sept. a. e. den Sachsen mehr nachtheilhafftig, als zuträglich, sintemahlen in demselben dem Hause Lüneburg die Possession von dem Käyser, Engeland, Schweden, Brandenburg, und Holland verstattet und guarantiret, der Sächsischen Anfoderung hergegen mit keinem Worte gedacht wurde. Als man nun über diesem am Käyserl. Hofe durch allerhand Exceptiones die Sache auff die lange Banck spielete, so verglich sich Chur-Sachsen endlich mit Lüneburg, und überließ diesem sein Recht gegen eine considerable Summa Geldes, jedoch mit Vorbehalt der Mitbelehnschafft, und daß, im Fall das Chur- und Fürstl. Hauß Braunschweig-Lüneburg, auch gewisser massen die Wolffenbüttelsche Linie absterben solte, Chur-Sachsen die Lehens-Folge zu geniessen hätte. Uberdem wurd verabredet, daß das Hauß Sachsen den Titul Engern und Westpfahlen, Lüneburg hergegen den Titul Hertzog zu Lauenburg, und das Votum auff Reichs-Tägen führen solte. Wider welchen Vergleich aber die andere Sächsische Fürsten Ernestischer Linie protestiret, und ihnen ihr Recht vorbehalten.

Neundtes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Gerechtigkeit an den Chur-Brandenburgischen Ländern.

DIese fundiret sich auff die zwischen denen Fürstlichen Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen auffgerichtete Erbverbrüderung, davon bereits oben bey der Praetension auff Heßen, und bey des Königs in Preußen Gerechtsamkeit auff Sachsen und Hessen weitläufftige Meldung geschehen.

Zehendes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Oesterreich.

Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel [unleserliches Material]

Franckenberg d. l. p. 513. Staat von Sachsen-Lauenburg d. l.
testibus Franckenberg d. l. p. 514. Autore des Staats von Lauenburg. d. l. Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13.
Quam exhibet Schurtzfleisch in Disp. de Rebus Badens. §. 3.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0673" n="762"/>
pectantz <note place="left">Antwort auf die Einwürffe.</note> an Churfürst Moritzen            durch die Wittenbergische Capitulation, und Augspurgische Lehens-reichung, übergeben.</p>
        <p>II. Daß Churfürst August sich mit des Churfürst Johann Fridrichs Söhnen, wegen ihrer            Praetension auff die Chur und andere Irrungen, anno 1555 auff dem Nauenburgischen Convent            verglichen, und dadurch diese Expectantz befestiget.</p>
        <p>Was dem Hause Anhalt repliciret worden, davon kan oben des Hauses Anhalt Praetension auff            Sachsen-Lauenburg nachgesehen werden.</p>
        <p><note place="left">Der Erfolg und itzige Zustand.</note> Den Erfolg und itzigen Zustand            dieser Praetension betreffend, so ließ das Hauß Sachsen, nach des letzten Hertzogs Tode,            possessionem legalem ergreiffen, weil alle Truppen eben umb solche Zeit am Rhein waren;            allein der Hertzog zu Lüneburg-Zell ließ das Hertzogthumb durch einige Völcker in            würckliche Possession nehmen, wowider das Hauß Sachsen zwar alle möglichste Instantien,            sowol an dem Käyserlichen Hofe, als bey dem Hause Lüneburg, that, es war aber alles            vergeblich. Und ob es auch gleich schiene, daß die Cron Dän&#x0303;emarck der Sächsischen            Anfoderung ziemlicher massen favorisirte, indem es anno 1693 durch eine hefftige            Bombardirung der Stadt Ratzeburg die Lüneburger dahin brachte, daß sie die Befestigung            dieses Orts wieder einreissen musten, so war doch der darauf erfolgte Vergleich vom 21            Sept. a. e. den Sachsen mehr nachtheilhafftig, als zuträglich, sintemahlen in demselben            dem Hause Lüneburg die Possession von dem Käyser, Engeland, Schweden, Brandenburg, und            Holland verstattet und guarantiret, der Sächsischen Anfoderung hergegen mit keinem Worte            gedacht wurde. Als man nun über diesem am Käyserl. Hofe durch allerhand Exceptiones die            Sache auff die lange Banck spielete, so verglich sich Chur-Sachsen endlich mit Lüneburg,            und überließ diesem sein Recht gegen eine considerable Summa Geldes, jedoch mit Vorbehalt            der Mitbelehnschafft, und daß, im Fall das Chur- und Fürstl. Hauß Braunschweig-Lüneburg,            auch gewisser massen die Wolffenbüttelsche Linie absterben solte, Chur-Sachsen die            Lehens-Folge zu geniessen hätte. Uberdem wurd verabredet, daß das Hauß Sachsen den Titul            Engern und Westpfahlen, Lüneburg hergegen den Titul Hertzog zu Lauenburg, und das Votum            auff Reichs-Tägen führen solte. <note place="foot">Franckenberg d. l. p. 513. Staat von              Sachsen-Lauenburg d. l.</note> Wider welchen Vergleich aber die andere Sächsische            Fürsten Ernestischer Linie protestiret, und ihnen ihr Recht vorbehalten. <note place="foot">testibus Franckenberg d. l. p. 514. Autore des Staats von Lauenburg. d. l.              Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13.</note></p>
        <p>Neundtes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Gerechtigkeit an den Chur-Brandenburgischen            Ländern.</p>
        <p>DIese fundiret sich auff die zwischen denen Fürstlichen Häusern Sachsen, Brandenburg und            Hessen auffgerichtete Erbverbrüderung, davon bereits oben bey der Praetension auff Heßen,            und bey des Königs in Preußen Gerechtsamkeit auff Sachsen und Hessen weitläufftige Meldung            geschehen.</p>
        <p>Zehendes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Oesterreich.</p>
        <p>Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel <gap reason="illegible"/> <note place="foot">Quam exhibet Schurtzfleisch in Disp. de Rebus Badens. §. 3.</note></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[762/0673] pectantz an Churfürst Moritzen durch die Wittenbergische Capitulation, und Augspurgische Lehens-reichung, übergeben. Antwort auf die Einwürffe. II. Daß Churfürst August sich mit des Churfürst Johann Fridrichs Söhnen, wegen ihrer Praetension auff die Chur und andere Irrungen, anno 1555 auff dem Nauenburgischen Convent verglichen, und dadurch diese Expectantz befestiget. Was dem Hause Anhalt repliciret worden, davon kan oben des Hauses Anhalt Praetension auff Sachsen-Lauenburg nachgesehen werden. Den Erfolg und itzigen Zustand dieser Praetension betreffend, so ließ das Hauß Sachsen, nach des letzten Hertzogs Tode, possessionem legalem ergreiffen, weil alle Truppen eben umb solche Zeit am Rhein waren; allein der Hertzog zu Lüneburg-Zell ließ das Hertzogthumb durch einige Völcker in würckliche Possession nehmen, wowider das Hauß Sachsen zwar alle möglichste Instantien, sowol an dem Käyserlichen Hofe, als bey dem Hause Lüneburg, that, es war aber alles vergeblich. Und ob es auch gleich schiene, daß die Cron Däñemarck der Sächsischen Anfoderung ziemlicher massen favorisirte, indem es anno 1693 durch eine hefftige Bombardirung der Stadt Ratzeburg die Lüneburger dahin brachte, daß sie die Befestigung dieses Orts wieder einreissen musten, so war doch der darauf erfolgte Vergleich vom 21 Sept. a. e. den Sachsen mehr nachtheilhafftig, als zuträglich, sintemahlen in demselben dem Hause Lüneburg die Possession von dem Käyser, Engeland, Schweden, Brandenburg, und Holland verstattet und guarantiret, der Sächsischen Anfoderung hergegen mit keinem Worte gedacht wurde. Als man nun über diesem am Käyserl. Hofe durch allerhand Exceptiones die Sache auff die lange Banck spielete, so verglich sich Chur-Sachsen endlich mit Lüneburg, und überließ diesem sein Recht gegen eine considerable Summa Geldes, jedoch mit Vorbehalt der Mitbelehnschafft, und daß, im Fall das Chur- und Fürstl. Hauß Braunschweig-Lüneburg, auch gewisser massen die Wolffenbüttelsche Linie absterben solte, Chur-Sachsen die Lehens-Folge zu geniessen hätte. Uberdem wurd verabredet, daß das Hauß Sachsen den Titul Engern und Westpfahlen, Lüneburg hergegen den Titul Hertzog zu Lauenburg, und das Votum auff Reichs-Tägen führen solte. Wider welchen Vergleich aber die andere Sächsische Fürsten Ernestischer Linie protestiret, und ihnen ihr Recht vorbehalten. Der Erfolg und itzige Zustand. Neundtes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Gerechtigkeit an den Chur-Brandenburgischen Ländern. DIese fundiret sich auff die zwischen denen Fürstlichen Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen auffgerichtete Erbverbrüderung, davon bereits oben bey der Praetension auff Heßen, und bey des Königs in Preußen Gerechtsamkeit auff Sachsen und Hessen weitläufftige Meldung geschehen. Zehendes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Oesterreich. Zu besserer Begreiffung dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabel _ Franckenberg d. l. p. 513. Staat von Sachsen-Lauenburg d. l. testibus Franckenberg d. l. p. 514. Autore des Staats von Lauenburg. d. l. Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Quam exhibet Schurtzfleisch in Disp. de Rebus Badens. §. 3.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/673
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 762. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/673>, abgerufen am 22.11.2024.