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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Anderes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Stadt Sarzana oder Serezana.

DIese Stadt soll ebenfalls ehemahlen denen Florentinern gehöret haben, von denen Genuesern ihnen aber abgenommen seyn, dahero die Groß-Hertzoge zu Florentz gleicher gestalt noch Praetension darauff machen.

Drittes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Insul Corsica.

ES ist bekandt, daß diese Insul sowohl als Sardinien von denen Genuesern und Pisanern bezwungen worden : Ob nun gleich die Pisaner gedachte Insul bald wieder verlohren, so vermeinen die Groß-Hertzoge zu Florentz, als itzige Besitzer der ehemahligen Republique Pisa, nichts destoweniger annoch einiges Recht auff dieselbe zu haben.

Vierdtes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff das Hertzogthum Urbino.

DIeses Hertzogthum hatte vor diesem seine eigene Hertzoge aus dem Hause di Montefeltro, wie aber der letzte davon, Guidus Ubaldus, anno 1508 ohne Leibes-Erben verstaro, kam es auff seine Schwester Johannam, des Johannis von Ruvere Gemahlin, und also auff die Familie derer von Ruvere ; der letzte von diesen war Franciscus Maria II, welcher anno 1630 verstarb, und nur eine Enckelin, Nahmen[unleserliches Material] Victoria, des Groß-Hertzogs zu Florenz Ferdinandi II Gemahlin, hinterließ. Ob nun diese zwar, als nechste Erbin, in diesem Hertzogthum zu succediren vermeinte, so wurd sie doch in ihrer Hoffnung betrogen, und muste sehen, daß es vom Pabst Urbano VIII eingezogen wurde, unter dem Vorwand, daß es Päbstlich Lehen, und daß der letzte Hertzog Franciscus Maria dasselbe dem Päbstlichen Stuhl, noch bey seinem Leben, übergeben hätte, wie sein Sohn vor ihme mit Tode abgangen . Es widersetzte sich dem Pabste zwar anfänglich der Groß-Hertzog zu Florentz, sich auf seiner Gemahlin Recht fundirend, machte auch gar ein Bündniß mit Venedig, Parma und Modena, wider den Pabst anno 1643, und schlug die Päbstliche Trouppen zu 2 unterschiedenen mahlen; Doch ließ er sich endlich anno 1644 zu einem Frieden bewegen, welcher den 24 Mart. geschlossen wurde, in welche er dem Päbstlichen Stuhl das Hertzogthum überließ, und mit seiner Gemahlin Groß-väterlichen allodialien zu frieden war.

Neundte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstl. Hauses Fürstenberg.

Erstes Capitel/ Von der Fürsten zu Fürstenberg praetendirter Landes Hoheit und andern Gerechtigkeiten über das Kloster Salmansweiler.

Teste Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 802. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 587.
vid. Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 11. §. 5.
Testante Gastel de statu publ. Europ. c. 26. n 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 586.
vid. Guicciard. L. 13. p. 358. 370.
vid. H. Spondanus cont. Baron. ad ann. 1626. P. Piasec. Chron. ad ann. 1630. Zeiler. in Itin. Ital. c. 1. p. 9.
vid. Capriat. Hist. L. 7. p. 599. Schurtzfleisch. Disp. de Divis. Imp. Carol. in fin.
Zeiler. d. l. Lohmaier. in Tab. geneal. des Fürstl. Medic. Stammes. B.

Anderes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Stadt Sarzana oder Serezana.

DIese Stadt soll ebenfalls ehemahlen denen Florentinern gehöret haben, von denen Genuesern ihnen aber abgenommen seyn, dahero die Groß-Hertzoge zu Florentz gleicher gestalt noch Praetension darauff machen.

Drittes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Insul Corsica.

ES ist bekandt, daß diese Insul sowohl als Sardinien von denen Genuesern und Pisanern bezwungen worden : Ob nun gleich die Pisaner gedachte Insul bald wieder verlohren, so vermeinen die Groß-Hertzoge zu Florentz, als itzige Besitzer der ehemahligen Republique Pisa, nichts destoweniger annoch einiges Recht auff dieselbe zu haben.

Vierdtes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff das Hertzogthum Urbino.

DIeses Hertzogthum hatte vor diesem seine eigene Hertzoge aus dem Hause di Montefeltro, wie aber der letzte davon, Guidus Ubaldus, anno 1508 ohne Leibes-Erben verstaró, kam es auff seine Schwester Johannam, des Johannis von Ruvere Gemahlin, und also auff die Familie derer von Ruvere ; der letzte von diesen war Franciscus Maria II, welcher anno 1630 verstarb, und nur eine Enckelin, Nahmen[unleserliches Material] Victoria, des Groß-Hertzogs zu Florenz Ferdinandi II Gemahlin, hinterließ. Ob nun diese zwar, als nechste Erbin, in diesem Hertzogthum zu succediren vermeinte, so wurd sie doch in ihrer Hoffnung betrogen, und muste sehen, daß es vom Pabst Urbano VIII eingezogen wurde, unter dem Vorwand, daß es Päbstlich Lehen, und daß der letzte Hertzog Franciscus Maria dasselbe dem Päbstlichen Stuhl, noch bey seinem Leben, übergeben hätte, wie sein Sohn vor ihme mit Tode abgangen . Es widersetzte sich dem Pabste zwar anfänglich der Groß-Hertzog zu Florentz, sich auf seiner Gemahlin Recht fundirend, machte auch gar ein Bündniß mit Venedig, Parma und Modena, wider den Pabst anno 1643, und schlug die Päbstliche Trouppen zu 2 unterschiedenen mahlen; Doch ließ er sich endlich anno 1644 zu einem Frieden bewegen, welcher den 24 Mart. geschlossen wurde, in welche er dem Päbstlichen Stuhl das Hertzogthum überließ, und mit seiner Gemahlin Groß-väterlichen allodialien zu frieden war.

Neundte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstl. Hauses Fürstenberg.

Erstes Capitel/ Von der Fürsten zu Fürstenberg praetendirter Landes Hoheit und andern Gerechtigkeiten über das Kloster Salmansweiler.

Teste Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 802. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 587.
vid. Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 11. §. 5.
Testante Gastel de statu publ. Europ. c. 26. n 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 586.
vid. Guicciard. L. 13. p. 358. 370.
vid. H. Spondanus cont. Baron. ad ann. 1626. P. Piasec. Chron. ad ann. 1630. Zeiler. in Itin. Ital. c. 1. p. 9.
vid. Capriat. Hist. L. 7. p. 599. Schurtzfleisch. Disp. de Divis. Imp. Carol. in fin.
Zeiler. d. l. Lohmaier. in Tab. geneal. des Fürstl. Medic. Stammes. B.
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        <p>Anderes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Stadt Sarzana            oder Serezana.</p>
        <p>DIese Stadt soll ebenfalls ehemahlen denen Florentinern gehöret haben, von denen            Genuesern ihnen aber abgenommen seyn, dahero die Groß-Hertzoge zu Florentz gleicher            gestalt noch Praetension darauff machen. <note place="foot">Teste Georg Leti in l'Italia              regnante. Part. 1. p. 802. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 15. p. 802. Popping.              in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 587.</note></p>
        <p>Drittes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Insul            Corsica.</p>
        <p>ES ist bekandt, daß diese Insul sowohl als Sardinien von denen Genuesern und Pisanern            bezwungen worden <note place="foot">vid. Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 11. §. 5.</note>:            Ob nun gleich die Pisaner gedachte Insul bald wieder verlohren, so vermeinen die            Groß-Hertzoge zu Florentz, als itzige Besitzer der ehemahligen Republique Pisa, nichts            destoweniger annoch einiges Recht auff dieselbe zu haben. <note place="foot">Testante              Gastel de statu publ. Europ. c. 26. n 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p.              455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 586.</note></p>
        <p>Vierdtes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff das Hertzogthum            Urbino.</p>
        <p>DIeses Hertzogthum hatte vor diesem seine eigene Hertzoge aus dem Hause di Montefeltro,            wie aber der letzte davon, Guidus Ubaldus, anno 1508 ohne Leibes-Erben verstaró, kam es            auff seine Schwester Johannam, des Johannis von Ruvere Gemahlin, und also auff die Familie            derer von Ruvere <note place="foot">vid. Guicciard. L. 13. p. 358. 370.</note>; der letzte            von diesen war Franciscus Maria II, welcher anno 1630 verstarb, und nur eine Enckelin,            Nahmen<gap reason="illegible"/> Victoria, des Groß-Hertzogs zu Florenz Ferdinandi II Gemahlin, hinterließ. Ob            nun diese zwar, als nechste Erbin, in diesem Hertzogthum zu succediren vermeinte, so wurd            sie doch in ihrer Hoffnung betrogen, und muste sehen, daß es vom Pabst Urbano VIII            eingezogen wurde, unter dem Vorwand, daß es Päbstlich Lehen, und daß der letzte Hertzog            Franciscus Maria dasselbe dem Päbstlichen Stuhl, noch bey seinem Leben, übergeben hätte,            wie sein Sohn vor ihme mit Tode abgangen <note place="foot">vid. H. Spondanus cont. Baron.              ad ann. 1626. P. Piasec. Chron. ad ann. 1630. Zeiler. in Itin. Ital. c. 1. p. 9.</note>.            Es widersetzte sich dem Pabste zwar anfänglich der Groß-Hertzog zu Florentz, sich auf            seiner Gemahlin Recht fundirend, <note place="foot">vid. Capriat. Hist. L. 7. p. 599.              Schurtzfleisch. Disp. de Divis. Imp. Carol. in fin.</note> machte auch gar ein Bündniß            mit Venedig, Parma und Modena, wider den Pabst anno 1643, und schlug die Päbstliche            Trouppen zu 2 unterschiedenen mahlen; Doch ließ er sich endlich anno 1644 zu einem Frieden            bewegen, welcher den 24 Mart. geschlossen wurde, in welche er dem Päbstlichen Stuhl das            Hertzogthum überließ, und mit seiner Gemahlin Groß-väterlichen allodialien zu frieden war.              <note place="foot">Zeiler. d. l. Lohmaier. in Tab. geneal. des Fürstl. Medic. Stammes.              B.</note></p>
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[621/0532] Anderes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Stadt Sarzana oder Serezana. DIese Stadt soll ebenfalls ehemahlen denen Florentinern gehöret haben, von denen Genuesern ihnen aber abgenommen seyn, dahero die Groß-Hertzoge zu Florentz gleicher gestalt noch Praetension darauff machen. Drittes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff die Insul Corsica. ES ist bekandt, daß diese Insul sowohl als Sardinien von denen Genuesern und Pisanern bezwungen worden : Ob nun gleich die Pisaner gedachte Insul bald wieder verlohren, so vermeinen die Groß-Hertzoge zu Florentz, als itzige Besitzer der ehemahligen Republique Pisa, nichts destoweniger annoch einiges Recht auff dieselbe zu haben. Vierdtes Capitel/ Von der Groß-Hertzoge zu Florentz Praetension auff das Hertzogthum Urbino. DIeses Hertzogthum hatte vor diesem seine eigene Hertzoge aus dem Hause di Montefeltro, wie aber der letzte davon, Guidus Ubaldus, anno 1508 ohne Leibes-Erben verstaró, kam es auff seine Schwester Johannam, des Johannis von Ruvere Gemahlin, und also auff die Familie derer von Ruvere ; der letzte von diesen war Franciscus Maria II, welcher anno 1630 verstarb, und nur eine Enckelin, Nahmen_ Victoria, des Groß-Hertzogs zu Florenz Ferdinandi II Gemahlin, hinterließ. Ob nun diese zwar, als nechste Erbin, in diesem Hertzogthum zu succediren vermeinte, so wurd sie doch in ihrer Hoffnung betrogen, und muste sehen, daß es vom Pabst Urbano VIII eingezogen wurde, unter dem Vorwand, daß es Päbstlich Lehen, und daß der letzte Hertzog Franciscus Maria dasselbe dem Päbstlichen Stuhl, noch bey seinem Leben, übergeben hätte, wie sein Sohn vor ihme mit Tode abgangen . Es widersetzte sich dem Pabste zwar anfänglich der Groß-Hertzog zu Florentz, sich auf seiner Gemahlin Recht fundirend, machte auch gar ein Bündniß mit Venedig, Parma und Modena, wider den Pabst anno 1643, und schlug die Päbstliche Trouppen zu 2 unterschiedenen mahlen; Doch ließ er sich endlich anno 1644 zu einem Frieden bewegen, welcher den 24 Mart. geschlossen wurde, in welche er dem Päbstlichen Stuhl das Hertzogthum überließ, und mit seiner Gemahlin Groß-väterlichen allodialien zu frieden war. Neundte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstl. Hauses Fürstenberg. Erstes Capitel/ Von der Fürsten zu Fürstenberg praetendirter Landes Hoheit und andern Gerechtigkeiten über das Kloster Salmansweiler. Teste Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 802. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 587. vid. Conring. de fin. Imp. L. 1. c. 11. §. 5. Testante Gastel de statu publ. Europ. c. 26. n 15. p. 802. Popping. in Orb. illustr. L. 2. p. 455. Franckenb. im Europ. Herold. Part. 2. p. 586. vid. Guicciard. L. 13. p. 358. 370. vid. H. Spondanus cont. Baron. ad ann. 1626. P. Piasec. Chron. ad ann. 1630. Zeiler. in Itin. Ital. c. 1. p. 9. vid. Capriat. Hist. L. 7. p. 599. Schurtzfleisch. Disp. de Divis. Imp. Carol. in fin. Zeiler. d. l. Lohmaier. in Tab. geneal. des Fürstl. Medic. Stammes. B.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/532>, abgerufen am 22.11.2024.