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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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tet sie sich noch immer vor das benachbahrte Bayern, als mit dem sie offt viele Irrungen hat, sonderlich wegen des Anländens , des Wasser-Mauths, Land-Rechtens, und andern Gerechtigkeiten.

Drittes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft Hohenwaldeck.

DIese in dem Bayerschen Creyß gelegene Grafschafft war vor dem ein Lehen von Bayern, und kam ein Theil davon in dem 16 Seculo durch Heyrath mit Margaretha, Wolffgangi Herrn von Waldecks Tochter, an Veit Herrn von Maxelrain, derer Sohn aber verglich sich anno 1559 mit seinen Mit-Erben denen von Hohenrain und Sandizel, und bekam sie also gantz, welchen Vergleich der damahlige Hertzog in Bayern Albertus V als Lehen-Herr nicht allein rathibirte, sondern er concedirte denen von Maxelrain auch noch dazu das jus superioritatis, jedoch mit dem Beding, daß, nach Abgang der Männlichen Erben, die Herrschafft Waldeck, sampt den übrigen Reich-Lehen, an den Hertzoge zu Bayern zurück fallen solte.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft Wolffstein.

HIerauff hat Se. Churfürstl. Durchl. zu Bayern anno 1696 umb dero damahligen grossen Meriten willen bey Ihr. Käyserl. Majest. die Anwartung erlanget; worüber sich zwar der Graf von Wolffstein beschweret, und die Sache also angesehen, daß Ihr. Käyserl. Majest. in dergleichen wichtigen Sachen, das Churfürstl. Collegium begrüssen und dero Consens auswürcken sollen , ob er aber damit etwas ausgerichtet, ist mir nicht bewust.

Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Bayern Streitigkeit mit und wegen der Stadt Donawerd.

DIese Stadt hat vor alters denen Grafen zu Kyburg und Dillingen gehöret, nach deren Tod sie an die Hertzoge in Schwaben, wiewohl nur jure Protectionis, gekommen. Nach des letzten Hertzogs in Schwaben Tod, ist sie anno 1266 an Hertzog Ludwigen zu Bayern vor 2000 Marck Silbers versetzet worden, wie aber Rudolphus Churfürst in der Pfaltz und Hertzog in Bayern Käyser Albertum I sehr beleydiget hatte, ist die Stadt von diesem belagert, eingenommen, und zur immediaten Reichs-Stadt gemachet worden; in welcher immedietät sie von Käyser Carolo IV zwar anno 1348 confirmiret wurde, allein 1376 verpfändete er sie des Käysers Ludovici Bavari Söhnen vor 60000 Goldgülden, worauff sie Ludovicus Barbatus Hertzog in Bayern anno 1398 occupirte, und ihm dieselbe, zwar mit Vorbehalt ihrer Freyheit und Privilegien, huldigen ließ, aber wenig Jahre hernach solche gar unter das Joch brachte, so daß sie in die 16 Jahre als eine municipal-Stadt gehalten wurde. Wie dieser Ludovicus Barbatus aber einen unrechtmäßigen Krieg mit seinen Cognatis anfing, wurd diese Stadt von Käyser Sigismundo ihme wieder weggenommen und anno 1420 nach cassirter Pfand-Verschreibung, wieder in vorige Freyheit gesetzet; welches nachdem zwischen den Hertzogen in Bayern, und der Stadt/ zu vielen Irrungen Anlaß gegeben, ja nicht lange hernach nehmlich anno 1458 nahm Hertzog Ludwig der Reiche die Stadt mit Gewalt weg, wurd aber von

Ahasv. Eritsch in Addit. ad Limnae. L. 7. c. 39.
vid. der Evangelischen R. Städte Gravamina an. 1641 auff dem Reichs-Tage zu Regensp. übergeben. ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 1. c. 39. und der Stadt Regensp. Memorial an gedachten Reichs-Convent. ap. Londorp. d. l. c. 132.
vid. Hund zu dem Bayerschen Stamm-Baum Part. I. p. 358. & ex eo Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 8. §. 2. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 699. Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 399.
Traditur hoca Franckenberg im Europ. Herold Part. I. p. 721.
vid. Bircken in Hist. Austr. L. 5. c. 13. in pr.

tet sie sich noch immer vor das benachbahrte Bayern, als mit dem sie offt viele Irrungen hat, sonderlich wegen des Anländens , des Wasser-Mauths, Land-Rechtens, und andern Gerechtigkeiten.

Drittes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft Hohenwaldeck.

DIese in dem Bayerschen Creyß gelegene Grafschafft war vor dem ein Lehen von Bayern, und kam ein Theil davon in dem 16 Seculo durch Heyrath mit Margaretha, Wolffgangi Herrn von Waldecks Tochter, an Veit Herrn von Maxelrain, derer Sohn aber verglich sich anno 1559 mit seinen Mit-Erben denen von Hohenrain und Sandizel, und bekam sie also gantz, welchen Vergleich der damahlige Hertzog in Bayern Albertus V als Lehen-Herr nicht allein rathibirte, sondern er concedirte denen von Maxelrain auch noch dazu das jus superioritatis, jedoch mit dem Beding, daß, nach Abgang der Mäñlichen Erben, die Herrschafft Waldeck, sampt den übrigen Reich-Lehen, an den Hertzoge zu Bayern zurück fallen solte.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft Wolffstein.

HIerauff hat Se. Churfürstl. Durchl. zu Bayern anno 1696 umb dero damahligen grossen Meriten willen bey Ihr. Käyserl. Majest. die Anwartung erlanget; worüber sich zwar der Graf von Wolffstein beschweret, und die Sache also angesehen, daß Ihr. Käyserl. Majest. in dergleichen wichtigen Sachen, das Churfürstl. Collegium begrüssen und dero Consens auswürcken sollen , ob er aber damit etwas ausgerichtet, ist mir nicht bewust.

Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Bayern Streitigkeit mit und wegen der Stadt Donawerd.

DIese Stadt hat vor alters denen Grafen zu Kyburg und Dillingen gehöret, nach deren Tod sie an die Hertzoge in Schwaben, wiewohl nur jure Protectionis, gekommen. Nach des letzten Hertzogs in Schwaben Tod, ist sie anno 1266 an Hertzog Ludwigen zu Bayern vor 2000 Marck Silbers versetzet worden, wie aber Rudolphus Churfürst in der Pfaltz und Hertzog in Bayern Käyser Albertum I sehr beleydiget hatte, ist die Stadt von diesem belagert, eingenommen, und zur immediaten Reichs-Stadt gemachet worden; in welcher immedietät sie von Käyser Carolo IV zwar anno 1348 confirmiret wurde, allein 1376 verpfändete er sie des Käysers Ludovici Bavari Söhnen vor 60000 Goldgülden, worauff sie Ludovicus Barbatus Hertzog in Bayern anno 1398 occupirte, und ihm dieselbe, zwar mit Vorbehalt ihrer Freyheit und Privilegien, huldigen ließ, aber wenig Jahre hernach solche gar unter das Joch brachte, so daß sie in die 16 Jahre als eine municipal-Stadt gehalten wurde. Wie dieser Ludovicus Barbatus aber einen unrechtmäßigen Krieg mit seinen Cognatis anfing, wurd diese Stadt von Käyser Sigismundo ihme wieder weggenommen und anno 1420 nach cassirter Pfand-Verschreibung, wieder in vorige Freyheit gesetzet; welches nachdem zwischen den Hertzogen in Bayern, und der Stadt/ zu vielen Irrungen Anlaß gegeben, ja nicht lange hernach nehmlich anno 1458 nahm Hertzog Ludwig der Reiche die Stadt mit Gewalt weg, wurd aber von

Ahasv. Eritsch in Addit. ad Limnae. L. 7. c. 39.
vid. der Evangelischen R. Städte Gravamina an. 1641 auff dem Reichs-Tage zu Regensp. übergeben. ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 1. c. 39. und der Stadt Regensp. Memorial an gedachten Reichs-Convent. ap. Londorp. d. l. c. 132.
vid. Hund zu dem Bayerschen Stam̃-Baum Part. I. p. 358. & ex eo Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 8. §. 2. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 699. Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 399.
Traditur hoca Franckenberg im Europ. Herold Part. I. p. 721.
vid. Bircken in Hist. Austr. L. 5. c. 13. in pr.
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tet sie sich noch immer vor das benachbahrte Bayern, als mit dem sie offt viele            Irrungen hat, sonderlich wegen des Anländens <note place="foot">Ahasv. Eritsch in Addit.              ad Limnae. L. 7. c. 39.</note>, des Wasser-Mauths, Land-Rechtens, und andern            Gerechtigkeiten. <note place="foot">vid. der Evangelischen R. Städte Gravamina an. 1641              auff dem Reichs-Tage zu Regensp. übergeben. ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 1. c. 39.              und der Stadt Regensp. Memorial an gedachten Reichs-Convent. ap. Londorp. d. l. c.              132.</note></p>
        <p>Drittes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft            Hohenwaldeck.</p>
        <p>DIese in dem Bayerschen Creyß gelegene Grafschafft war vor dem ein Lehen von Bayern, und            kam ein Theil davon in dem 16 Seculo durch Heyrath mit Margaretha, Wolffgangi Herrn von            Waldecks Tochter, an Veit Herrn von Maxelrain, derer Sohn aber verglich sich anno 1559 mit            seinen Mit-Erben denen von Hohenrain und Sandizel, und bekam sie also gantz, welchen            Vergleich der damahlige Hertzog in Bayern Albertus V als Lehen-Herr nicht allein            rathibirte, sondern er concedirte denen von Maxelrain auch noch dazu das jus            superioritatis, jedoch mit dem Beding, daß, nach Abgang der Män&#x0303;lichen Erben, die            Herrschafft Waldeck, sampt den übrigen Reich-Lehen, an den Hertzoge zu Bayern zurück            fallen solte. <note place="foot">vid. Hund zu dem Bayerschen Stam&#x0303;-Baum Part. I. p.              358. &amp; ex eo Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 8. §. 2. Franckenberg im Europ. Herold.              Part. 1. p. 699. Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 399.</note></p>
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        <p>HIerauff hat Se. Churfürstl. Durchl. zu Bayern anno 1696 umb dero damahligen grossen            Meriten willen bey Ihr. Käyserl. Majest. die Anwartung erlanget; worüber sich zwar der            Graf von Wolffstein beschweret, und die Sache also angesehen, daß Ihr. Käyserl. Majest. in            dergleichen wichtigen Sachen, das Churfürstl. Collegium begrüssen und dero Consens            auswürcken sollen <note place="foot">Traditur hoca Franckenberg im Europ. Herold Part. I.              p. 721.</note>, ob er aber damit etwas ausgerichtet, ist mir nicht bewust.</p>
        <p>Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Bayern Streitigkeit mit und wegen der Stadt            Donawerd.</p>
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[571/0482] tet sie sich noch immer vor das benachbahrte Bayern, als mit dem sie offt viele Irrungen hat, sonderlich wegen des Anländens , des Wasser-Mauths, Land-Rechtens, und andern Gerechtigkeiten. Drittes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft Hohenwaldeck. DIese in dem Bayerschen Creyß gelegene Grafschafft war vor dem ein Lehen von Bayern, und kam ein Theil davon in dem 16 Seculo durch Heyrath mit Margaretha, Wolffgangi Herrn von Waldecks Tochter, an Veit Herrn von Maxelrain, derer Sohn aber verglich sich anno 1559 mit seinen Mit-Erben denen von Hohenrain und Sandizel, und bekam sie also gantz, welchen Vergleich der damahlige Hertzog in Bayern Albertus V als Lehen-Herr nicht allein rathibirte, sondern er concedirte denen von Maxelrain auch noch dazu das jus superioritatis, jedoch mit dem Beding, daß, nach Abgang der Mäñlichen Erben, die Herrschafft Waldeck, sampt den übrigen Reich-Lehen, an den Hertzoge zu Bayern zurück fallen solte. Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Grafschafft Wolffstein. HIerauff hat Se. Churfürstl. Durchl. zu Bayern anno 1696 umb dero damahligen grossen Meriten willen bey Ihr. Käyserl. Majest. die Anwartung erlanget; worüber sich zwar der Graf von Wolffstein beschweret, und die Sache also angesehen, daß Ihr. Käyserl. Majest. in dergleichen wichtigen Sachen, das Churfürstl. Collegium begrüssen und dero Consens auswürcken sollen , ob er aber damit etwas ausgerichtet, ist mir nicht bewust. Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Bayern Streitigkeit mit und wegen der Stadt Donawerd. DIese Stadt hat vor alters denen Grafen zu Kyburg und Dillingen gehöret, nach deren Tod sie an die Hertzoge in Schwaben, wiewohl nur jure Protectionis, gekommen. Nach des letzten Hertzogs in Schwaben Tod, ist sie anno 1266 an Hertzog Ludwigen zu Bayern vor 2000 Marck Silbers versetzet worden, wie aber Rudolphus Churfürst in der Pfaltz und Hertzog in Bayern Käyser Albertum I sehr beleydiget hatte, ist die Stadt von diesem belagert, eingenommen, und zur immediaten Reichs-Stadt gemachet worden; in welcher immedietät sie von Käyser Carolo IV zwar anno 1348 confirmiret wurde, allein 1376 verpfändete er sie des Käysers Ludovici Bavari Söhnen vor 60000 Goldgülden, worauff sie Ludovicus Barbatus Hertzog in Bayern anno 1398 occupirte, und ihm dieselbe, zwar mit Vorbehalt ihrer Freyheit und Privilegien, huldigen ließ, aber wenig Jahre hernach solche gar unter das Joch brachte, so daß sie in die 16 Jahre als eine municipal-Stadt gehalten wurde. Wie dieser Ludovicus Barbatus aber einen unrechtmäßigen Krieg mit seinen Cognatis anfing, wurd diese Stadt von Käyser Sigismundo ihme wieder weggenommen und anno 1420 nach cassirter Pfand-Verschreibung, wieder in vorige Freyheit gesetzet; welches nachdem zwischen den Hertzogen in Bayern, und der Stadt/ zu vielen Irrungen Anlaß gegeben, ja nicht lange hernach nehmlich anno 1458 nahm Hertzog Ludwig der Reiche die Stadt mit Gewalt weg, wurd aber von Ahasv. Eritsch in Addit. ad Limnae. L. 7. c. 39. vid. der Evangelischen R. Städte Gravamina an. 1641 auff dem Reichs-Tage zu Regensp. übergeben. ap. Londorp. Tom. V. Act. Publ. L. 1. c. 39. und der Stadt Regensp. Memorial an gedachten Reichs-Convent. ap. Londorp. d. l. c. 132. vid. Hund zu dem Bayerschen Stam̃-Baum Part. I. p. 358. & ex eo Imhoff in Not. Proc. L. 7. c. 8. §. 2. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 699. Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 399. Traditur hoca Franckenberg im Europ. Herold Part. I. p. 721. vid. Bircken in Hist. Austr. L. 5. c. 13. in pr.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 571. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/482>, abgerufen am 22.11.2024.