Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite
Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und Fürsten in Europa.
Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses Anhalt.

Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder Aschersleben.

Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen. Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien.[unleserliches Material]

Historie. ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt altes Erb-Gut gewesen; wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi unter ihnen gemein bleiben solten.

Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb, nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263. Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III.

Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ, verwieß sie die Unterthanen an das

vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p. 1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. & extat in vindiciis Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 10. p. 311.
Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und Fürsten in Europa.
Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses Anhalt.

Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder Aschersleben.

Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen. Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien.[unleserliches Material]

Historie. ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt altes Erb-Gut gewesen; wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi unter ihnen gemein bleiben solten.

Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb, nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263. Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III.

Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ, verwieß sie die Unterthanen an das

vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p. 1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. & extat in vindiciis Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 10. p. 311.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0464" n="553"/>
        <head>Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und            Fürsten in Europa.</head>
      </div>
      <div>
        <head>Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses            Anhalt.</head>
        <p>Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder            Aschersleben.</p>
        <p>Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen.            Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien.<gap reason="illegible"/></p>
        <p><note place="left">Historie.</note> ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt            altes Erb-Gut gewesen; <note place="foot">vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p.              1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. &amp; extat in vindiciis              Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist.              Princ. Imp. c. 10. p. 311.</note> wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen            Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen            konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam            Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber            gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die            Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi            unter ihnen gemein bleiben solten.</p>
        <p>Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb,            nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator            seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in            Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des            Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne            dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste            Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt            geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263.            Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero            miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so            beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr            von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen            hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu            grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem            Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor            Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von            Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und            succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III.</p>
        <p>Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ,            verwieß sie die Unterthanen an das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[553/0464] Vierdtes Buch/ Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der weltlichen Chur- und Fürsten in Europa. Erste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Fürstlichen Hauses Anhalt. Erstes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Grafschafft Ascanien oder Aschersleben. Zu mehrer Erleuterung dieser Praetension kan folgende Genealogische Tabel dienen. Henricus Fürst zu Anhalt und Graf zu Ascanien._ ES ist diese Grafschafft der alten Fürsten zu Anhalt altes Erb-Gut gewesen; wie aber Henricus Fürst zu Anhalt verstarb, und dessen Söhne in der Anfangs beliebten gemeinschafftlichen Regierung sich nicht wohl vertragen konten, so theileten sie an. 1288 die väterliche Länder unter sich. Otto der jüngste bekam Ascanien, Bernhardus und Sigfrid bekamen die übrigen Länder Henricus und Hermannus aber gingen als Geistliche leer aus, und wurd bey der Theilung pacisciret, daß nicht allein die Titulatur und Insignia, sondern auch eine simultanea investitura und das Jus succedendi unter ihnen gemein bleiben solten. Historie. Wie nun Otto Graf zu Ascanien anno 1315 ohne lebendige männliche Leibes-Erben verstarb, nahm dessen Bruder-Sohn Bernhardus II, theils als nechster Agnatus, theils als Curator seiner 2 jungen Vettern Alberti II. und Woldemari, die Verlassenschafft des Ottonis in Possession, und wurd demselben auch von denen Unterthanen gehuldiget. Weil aber des Bernhardi Bruder Albertus, der Bischoff zu Halberstadt war, die Grafschafft Ascanien gerne dem Stifft zuwenden wolte, so nahm er dieselbe in Anspruch, vorgebend, Henricus der erste Fürst zu Anhalt, hätte die Stadt Ascanien mit ihren Zugehörungen dem Stifft Halberstadt geschencket, und producirte zu dessen Beweiß einige alte Briefe de annis 1262 und 1263. Uber dem berieff er sich auf die nahe Verwandschafft mit Ottone, und daß er dahero miterben müste. Weil er aber wohl sahe, daß er damit alleine nicht durchdringen würde, so beredete er des Ottonis Witbe, diese Grafschafft und die Stadt Aschersleben, welche ihr von ihrem Eh-Gemahl zum Witben-Sitz verschrieben war, und die sie also noch in Händen hatte, dem Stifft Halberstadt zu versetzen. Hierüber kam es unter den beyden Brüdern zu grossem Streit, welchen beyzulegen Albertus zwar den Vorschlag that, Bernhardus solte dem Stifft das dominium directum dieser Grafschafft überlassen, und die Bischöffe vor Lehen-Herren erkennen. Es schlug Bernhardus solches aber aus, suchte die Belehnung von Käyser Ludovico IV. und erhielte dieselbe auch anno 1318. starb aber gleich darauff, und succedirte ihm sein Sohn Bernhardus III. Als nun des Ottonis Witbe anno 1322 sich wieder vermählte, und den Witben-Sitz verließ, verwieß sie die Unterthanen an das vid. Scriptum cui Tit. Manifestum Ascaniense. p. 1. quod exhibitum in Congregarione Osnabrugensi an. 1646. & extat in vindiciis Anhaltinis. an. 1648. edit. add. Speneti hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 10. p. 311.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/464
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 553. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/464>, abgerufen am 03.12.2024.