Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Sechstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf die Königreiche Neapolis und Sicilien. Historie. Daß so wohl zu Zeiten der Longobarder/ als auch/ da diese von Carolo M. verjaget worden/ Apulien und Calbrien/ oder das itzige Königreich Neapolis, noch unter der Griechischen Käyser Bothmäßigkeit geblieben/ und daß Carolus M. deshalb unterschiedliche Bündniße mit denselben getroffen/ ist bereits oben gemeldet worden. Um das Jahr 845 wurd Apulien von denen Saracenen angefallen/ und zum Theil bezwungen. In dem übrigen defendirten sich die Griechen zwar noch ziemlich/ wie aber Otto I in Italien kam / vertrieb er so wohl die Griechen als die Saracenen daraus: Ob nun zwar des Ottonis Sohn Otto II des Augusti Tochter heyrathete/ und mit derselben der Griechischen Käyser Anspruch auf Apulien zum Heyrath-Guth bekam/ so wurd doch dieses äusserste Stück von Italien von denen Griechen so wohl als Saracenen vielfältig beunruhiget/ dahero Käyser Henricus II, oder wie andere wollen/ Conradus II, Neapolis, Capua, und andere Städte unter sich brachte/ und den Normännern/ die sich daselbst niedergelassen hatten/ und dem Käyser wieder die Griechen u. Saracenen beystunden/ die Freyheit gab daselbst zu wohnen / und wieder die Griechen und Saracenen zu defendiren. Als aber die Normänner immer mächtiger wurden/ Sicilien und viele andere Oerter unter sich gebracht hatten/ wolte ihr Heerführer Robertus Guiscardus keinen Obern mehr erkennen/ sondern gab Sicilien seinem Bruder Rogerio zu regiren/ Calabrien und Apulien aber behielte er vor sich. Welches nachdem des Rönigreich Neapolis genennet worden. Pabst Leo IX, der auch einiges Recht an Apulien praetendirte/ that zwar Robertum, Guiscardum, und Rogerium in Bann/ und marchirte mit einer Armee ann. 1053 dahin/ jagte denenselben auch solche Furcht ein/ daß sie um Friede bathen/ dem Päbstlichen Stuhl sich zu unterwerffen/ und alles was sie unrechtmäßig an sich gerissen/ nur aus Päbstlicher Gnade/ und als Lehen zu besitzen versprachen; weil der Pabst aber damit nicht zu frieden war/ giengen die Normänner auf ihn loß schlugen ihn biß aufs Haupt / und zwungen ihn/ daß er sie von dem Bann absolviren muste. Des Leonis Successor aber Nicolaus II verglich sich mit denselben 6 Jahr hernach/ nahm die dem Leoni gethane Vorschläge an / und machte Robertum Guiscardum zum Hertzoge in Apulien und Calabrien ; ja der wieder Innocentium II erwehlte Pabst Anacletus hatte kein Bedencken Rogerium II ann. 1130 gar zum Könige in Sicilien und Apulien zu krönen. Ob nun Käyser Lotharius II zwar übel damit zu frieden war/ Rogerium deshalb mit einer Armee heimsuchte/ ihn vertrieb/ und das Hertzogthum Apulien Reginaldo gab/ so konte er sich doch wegen der Investitur mit dem Pabste nicht vergleichen/ noch verhindern/ daß dieser gedachten Rogerium ann. 1139 in der Königlichen Dignität wieder bestätigte . Und da des Lotharii Successor solches nicht ratificiren wolte/ brachte der Pabst Henricum Superbum, Hertzogen in Bayern und Sachsen wieder ihn auf. Käyser Fridericus I aber fand so viel zu schaffen/ daß er ausser vielen gegen die Neapolitaner ausgelassenen Drauungen nichts wieder dieselbe vornehmen können. Endlich erhielte Käyser Henricus VI Neapolis und Sicilien durch seine Vermählung mit des Rogerii Tochter Constantia, und nahm solches ann. 1189 ein / wozu der Pabst selber demselben behülfflich Sc. cap. 1. p. 1. & 3. Vid. Sigon. de Regn. Itul. Lib. 5. Anastasius & Platina in Vita Leonis IV. Teste Niem Lib. 4. Hist. Tr. 6. c. 33. Ita tradunt Hermann. Contractus ad ann. 1022. Leo Ostiens. in Chron. add. ann. Blond. Dec. 2. Lib. 3. histor. ab inclin. Rom. Imp. p. 197. Pandulphus Collenut. lib. 3. histor. Neap. p. 96. Sc. Wippo in Vita Conradi Salici. Vid. Otto Frisingens. de gestis Friderici Lib. 1. c. 11. Bertholdus Constantinensis in Appendice ad Herman. Contractum ad ann. 1053 Herm. Contract ad eund. ann. Sigon. de Regn Itul. L. 4. pr. Machiavell. in Histor. Florent. L. 1. p. 25. Vieleicht aus der vorgegebenen donation des Ottonis I, und Henrici II vid. infr. die Päbstl. Einwürffe. Herman. Contract. ad ann. 1053. Otto Frising. in Chron. Lib. 6. c. 33. Leo Ostiens. L. 2. c. 88. Pandulphus Collenutius p. 83. seqq. Conring. de fin. c. 11. §. 11. Baronius ad ann. 1059. Leo Ostiens. L. 3. c. 15. Otto Frising. de reb. gest. Frid. L. 1. c. 3. Sabell. Enn. 9. L. 2. P. 346. Vid. Baronius ad ann. 1130. n. 53. Otto Frising. in Chron. L. 5. c. 20. Pandulphus Collenut. L. 3. hist. Neapol. p. 100. Sigon. de Regn. Itul. L. 2. Sabell. Enn. 9. L. 3. p. 365. Naucler. Vol. 2. Gener. 38. ad ann. 1138. Conring. de Fin. c. 11. §. 11. in fin. Naucler. Gen. 40. ad ann. 1100. Otto de S. Blas. c. 28. Vid. Pandulph. Collenut. L. 3. p. 110. Ursper. p. 317. Cranz in Sax. L. 6. p. 177. Cusp. p. 500.
Sechstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf die Königreiche Neapolis und Sicilien. Historie. Daß so wohl zu Zeiten der Longobarder/ als auch/ da diese von Carolo M. verjaget worden/ Apulien und Calbrien/ oder das itzige Königreich Neapolis, noch unter der Griechischen Käyser Bothmäßigkeit geblieben/ und daß Carolus M. deshalb unterschiedliche Bündniße mit denselben getroffen/ ist bereits oben gemeldet worden. Um das Jahr 845 wurd Apulien von denen Saracenen angefallen/ und zum Theil bezwungen. In dem übrigen defendirten sich die Griechen zwar noch ziemlich/ wie aber Otto I in Italien kam / vertrieb er so wohl die Griechen als die Saracenen daraus: Ob nun zwar des Ottonis Sohn Otto II des Augusti Tochter heyrathete/ und mit derselben der Griechischen Käyser Anspruch auf Apulien zum Heyrath-Guth bekam/ so wurd doch dieses äusserste Stück von Italien von denen Griechen so wohl als Saracenen vielfältig beunruhiget/ dahero Käyser Henricus II, oder wie andere wollen/ Conradus II, Neapolis, Capua, und andere Städte unter sich brachte/ und den Normännern/ die sich daselbst niedergelassen hatten/ und dem Käyser wieder die Griechen u. Saracenen beystunden/ die Freyheit gab daselbst zu wohnen / und wieder die Griechen und Saracenen zu defendiren. Als aber die Normänner immer mächtiger wurden/ Sicilien und viele andere Oerter unter sich gebracht hatten/ wolte ihr Heerführer Robertus Guiscardus keinen Obern mehr erkennen/ sondern gab Sicilien seinem Bruder Rogerio zu regiren/ Calabrien und Apulien aber behielte er vor sich. Welches nachdem des Rönigreich Neapolis genennet worden. Pabst Leo IX, der auch einiges Recht an Apulien praetendirte/ that zwar Robertum, Guiscardum, und Rogerium in Bann/ und marchirte mit einer Armee ann. 1053 dahin/ jagte denenselben auch solche Furcht ein/ daß sie um Friede bathen/ dem Päbstlichen Stuhl sich zu unterwerffen/ und alles was sie unrechtmäßig an sich gerissen/ nur aus Päbstlicher Gnade/ und als Lehen zu besitzen versprachen; weil der Pabst aber damit nicht zu frieden war/ giengen die Normänner auf ihn loß schlugen ihn biß aufs Haupt / und zwungen ihn/ daß er sie von dem Bann absolviren muste. Des Leonis Successor aber Nicolaus II verglich sich mit denselben 6 Jahr hernach/ nahm die dem Leoni gethane Vorschläge an / und machte Robertum Guiscardum zum Hertzoge in Apulien und Calabrien ; ja der wieder Innocentium II erwehlte Pabst Anacletus hatte kein Bedencken Rogerium II ann. 1130 gar zum Könige in Sicilien und Apulien zu krönen. Ob nun Käyser Lotharius II zwar übel damit zu frieden war/ Rogerium deshalb mit einer Armee heimsuchte/ ihn vertrieb/ und das Hertzogthum Apulien Reginaldo gab/ so konte er sich doch wegen der Investitur mit dem Pabste nicht vergleichen/ noch verhindern/ daß dieser gedachten Rogerium ann. 1139 in der Königlichen Dignität wieder bestätigte . Und da des Lotharii Successor solches nicht ratificiren wolte/ brachte der Pabst Henricum Superbum, Hertzogen in Bayern und Sachsen wieder ihn auf. Käyser Fridericus I aber fand so viel zu schaffen/ daß er ausser vielen gegen die Neapolitaner ausgelassenen Drauungen nichts wieder dieselbe vornehmen können. Endlich erhielte Käyser Henricus VI Neapolis und Sicilien durch seine Vermählung mit des Rogerii Tochter Constantia, und nahm solches ann. 1189 ein / wozu der Pabst selber demselben behülfflich Sc. cap. 1. p. 1. & 3. Vid. Sigon. de Regn. Itul. Lib. 5. Anastasius & Platina in Vita Leonis IV. Teste Niem Lib. 4. Hist. Tr. 6. c. 33. Ita tradunt Hermann. Contractus ad ann. 1022. Leo Ostiens. in Chron. add. ann. Blond. Dec. 2. Lib. 3. histor. ab inclin. Rom. Imp. p. 197. Pandulphus Collenut. lib. 3. histor. Neap. p. 96. Sc. Wippo in Vita Conradi Salici. Vid. Otto Frisingens. de gestis Friderici Lib. 1. c. 11. Bertholdus Constantinensis in Appendice ad Herman. Contractum ad ann. 1053 Herm. Contract ad eund. ann. Sigon. de Regn Itul. L. 4. pr. Machiavell. in Histor. Florent. L. 1. p. 25. Vieleicht aus der vorgegebenen donation des Ottonis I, und Henrici II vid. infr. die Päbstl. Einwürffe. Herman. Contract. ad ann. 1053. Otto Frising. in Chron. Lib. 6. c. 33. Leo Ostiens. L. 2. c. 88. Pandulphus Collenutius p. 83. seqq. Conring. de fin. c. 11. §. 11. Baronius ad ann. 1059. Leo Ostiens. L. 3. c. 15. Otto Frising. de reb. gest. Frid. L. 1. c. 3. Sabell. Enn. 9. L. 2. P. 346. Vid. Baronius ad ann. 1130. n. 53. Otto Frising. in Chron. L. 5. c. 20. Pandulphus Collenut. L. 3. hist. Neapol. p. 100. Sigon. de Regn. Itul. L. 2. Sabell. Enn. 9. L. 3. p. 365. Naucler. Vol. 2. Gener. 38. ad ann. 1138. Conring. de Fin. c. 11. §. 11. in fin. Naucler. Gen. 40. ad ann. 1100. Otto de S. Blas. c. 28. Vid. Pandulph. Collenut. L. 3. p. 110. Ursper. p. 317. Cranz in Sax. L. 6. p. 177. Cusp. p. 500.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0044" n="16"/> <p>Sechstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf die Königreiche</p> <p>Neapolis und Sicilien.</p> <p><note place="left">Historie.</note> Daß so wohl zu Zeiten der Longobarder/ als auch/ da diese von Carolo M. verjaget worden/ Apulien und Calbrien/ oder das itzige Königreich Neapolis, noch unter der Griechischen Käyser Bothmäßigkeit geblieben/ und daß Carolus M. deshalb unterschiedliche Bündniße mit denselben getroffen/ ist bereits oben <note place="foot">Sc. cap. 1. p. 1. & 3.</note> gemeldet worden. Um das Jahr 845 wurd Apulien von denen Saracenen angefallen/ und zum Theil bezwungen. <note place="foot">Vid. Sigon. de Regn. Itul. Lib. 5. Anastasius & Platina in Vita Leonis IV.</note> In dem übrigen defendirten sich die Griechen zwar noch ziemlich/ wie aber Otto I in Italien kam / vertrieb er so wohl die Griechen als die Saracenen daraus: Ob nun zwar des Ottonis Sohn Otto II des Augusti Tochter heyrathete/ und mit derselben der Griechischen Käyser Anspruch auf Apulien zum Heyrath-Guth bekam/ <note place="foot">Teste Niem Lib. 4. Hist. Tr. 6. c. 33.</note> so wurd doch dieses äusserste Stück von Italien von denen Griechen so wohl als Saracenen vielfältig beunruhiget/ dahero Käyser Henricus II, <note place="foot">Ita tradunt Hermann. Contractus ad ann. 1022. Leo Ostiens. in Chron. add. ann. Blond. Dec. 2. Lib. 3. histor. ab inclin. Rom. Imp. p. 197. Pandulphus Collenut. lib. 3. histor. Neap. p. 96.</note> oder wie andere <note place="foot">Sc. Wippo in Vita Conradi Salici.</note> wollen/ Conradus II, Neapolis, Capua, und andere Städte unter sich brachte/ und den Normännern/ die sich daselbst niedergelassen hatten/ und dem Käyser wieder die Griechen u. Saracenen beystunden/ die Freyheit gab daselbst zu wohnen / und wieder die Griechen und Saracenen zu defendiren. Als aber die Normänner immer mächtiger wurden/ Sicilien und viele andere Oerter unter sich gebracht hatten/ wolte ihr Heerführer Robertus Guiscardus keinen Obern mehr erkennen/ sondern gab Sicilien seinem Bruder Rogerio zu regiren/ Calabrien und Apulien aber behielte er vor sich. <note place="foot">Vid. Otto Frisingens. de gestis Friderici Lib. 1. c. 11. Bertholdus Constantinensis in Appendice ad Herman. Contractum ad ann. 1053 Herm. Contract ad eund. ann.</note> Welches nachdem des Rönigreich Neapolis genennet worden. <note place="foot">Sigon. de Regn Itul. L. 4. pr. Machiavell. in Histor. Florent. L. 1. p. 25.</note> Pabst Leo IX, der auch einiges Recht <note place="foot">Vieleicht aus der vorgegebenen donation des Ottonis I, und Henrici II vid. infr. die Päbstl. Einwürffe.</note> an Apulien praetendirte/ that zwar Robertum, Guiscardum, und Rogerium in Bann/ und marchirte mit einer Armee ann. 1053 dahin/ jagte denenselben auch solche Furcht ein/ daß sie um Friede bathen/ dem Päbstlichen Stuhl sich zu unterwerffen/ und alles was sie unrechtmäßig an sich gerissen/ nur aus Päbstlicher Gnade/ und als Lehen zu besitzen versprachen; <note place="foot">Herman. Contract. ad ann. 1053.</note> weil der Pabst aber damit nicht zu frieden war/ giengen die Normänner auf ihn loß schlugen ihn biß aufs Haupt / und zwungen ihn/ daß er sie von dem Bann absolviren muste. <note place="foot">Otto Frising. in Chron. Lib. 6. c. 33. Leo Ostiens. L. 2. c. 88. Pandulphus Collenutius p. 83. seqq. Conring. de fin. c. 11. §. 11.</note> Des Leonis Successor aber Nicolaus II verglich sich mit denselben 6 Jahr hernach/ nahm die dem Leoni gethane Vorschläge an / und machte Robertum Guiscardum zum Hertzoge in Apulien und Calabrien <note place="foot">Baronius ad ann. 1059. Leo Ostiens. L. 3. c. 15. Otto Frising. de reb. gest. Frid. L. 1. c. 3. Sabell. Enn. 9. L. 2. P. 346.</note>; ja der wieder Innocentium II erwehlte Pabst Anacletus hatte kein Bedencken Rogerium II ann. 1130 gar zum Könige in Sicilien und Apulien zu krönen. <note place="foot">Vid. Baronius ad ann. 1130. n. 53.</note> Ob nun Käyser Lotharius II zwar übel damit zu frieden war/ Rogerium deshalb mit einer Armee heimsuchte/ ihn vertrieb/ und das Hertzogthum Apulien Reginaldo gab/ so konte er sich doch wegen der Investitur mit dem Pabste nicht vergleichen/ <note place="foot">Otto Frising. in Chron. L. 5. c. 20.</note> noch verhindern/ daß dieser gedachten Rogerium ann. 1139 in der Königlichen Dignität wieder bestätigte <note place="foot">Pandulphus Collenut. L. 3. hist. Neapol. p. 100. Sigon. de Regn. Itul. L. 2. Sabell. Enn. 9. L. 3. p. 365.</note>. Und da des Lotharii Successor solches nicht ratificiren wolte/ brachte der Pabst Henricum Superbum, Hertzogen in Bayern und Sachsen wieder ihn auf. <note place="foot">Naucler. Vol. 2. Gener. 38. ad ann. 1138.</note> Käyser Fridericus I aber fand so viel zu schaffen/ daß er ausser vielen gegen die Neapolitaner ausgelassenen Drauungen nichts wieder dieselbe vornehmen können. <note place="foot">Conring. de Fin. c. 11. §. 11. in fin.</note> Endlich erhielte Käyser Henricus VI Neapolis und Sicilien durch seine Vermählung mit des Rogerii Tochter Constantia, <note place="foot">Naucler. Gen. 40. ad ann. 1100. Otto de S. Blas. c. 28.</note> und nahm solches ann. 1189 ein / <note place="foot">Vid. Pandulph. Collenut. L. 3. p. 110. Ursper. p. 317. Cranz in Sax. L. 6. p. 177. Cusp. p. 500.</note> wozu der Pabst selber demselben behülfflich </p> </div> </body> </text> </TEI> [16/0044]
Sechstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf die Königreiche
Neapolis und Sicilien.
Daß so wohl zu Zeiten der Longobarder/ als auch/ da diese von Carolo M. verjaget worden/ Apulien und Calbrien/ oder das itzige Königreich Neapolis, noch unter der Griechischen Käyser Bothmäßigkeit geblieben/ und daß Carolus M. deshalb unterschiedliche Bündniße mit denselben getroffen/ ist bereits oben gemeldet worden. Um das Jahr 845 wurd Apulien von denen Saracenen angefallen/ und zum Theil bezwungen. In dem übrigen defendirten sich die Griechen zwar noch ziemlich/ wie aber Otto I in Italien kam / vertrieb er so wohl die Griechen als die Saracenen daraus: Ob nun zwar des Ottonis Sohn Otto II des Augusti Tochter heyrathete/ und mit derselben der Griechischen Käyser Anspruch auf Apulien zum Heyrath-Guth bekam/ so wurd doch dieses äusserste Stück von Italien von denen Griechen so wohl als Saracenen vielfältig beunruhiget/ dahero Käyser Henricus II, oder wie andere wollen/ Conradus II, Neapolis, Capua, und andere Städte unter sich brachte/ und den Normännern/ die sich daselbst niedergelassen hatten/ und dem Käyser wieder die Griechen u. Saracenen beystunden/ die Freyheit gab daselbst zu wohnen / und wieder die Griechen und Saracenen zu defendiren. Als aber die Normänner immer mächtiger wurden/ Sicilien und viele andere Oerter unter sich gebracht hatten/ wolte ihr Heerführer Robertus Guiscardus keinen Obern mehr erkennen/ sondern gab Sicilien seinem Bruder Rogerio zu regiren/ Calabrien und Apulien aber behielte er vor sich. Welches nachdem des Rönigreich Neapolis genennet worden. Pabst Leo IX, der auch einiges Recht an Apulien praetendirte/ that zwar Robertum, Guiscardum, und Rogerium in Bann/ und marchirte mit einer Armee ann. 1053 dahin/ jagte denenselben auch solche Furcht ein/ daß sie um Friede bathen/ dem Päbstlichen Stuhl sich zu unterwerffen/ und alles was sie unrechtmäßig an sich gerissen/ nur aus Päbstlicher Gnade/ und als Lehen zu besitzen versprachen; weil der Pabst aber damit nicht zu frieden war/ giengen die Normänner auf ihn loß schlugen ihn biß aufs Haupt / und zwungen ihn/ daß er sie von dem Bann absolviren muste. Des Leonis Successor aber Nicolaus II verglich sich mit denselben 6 Jahr hernach/ nahm die dem Leoni gethane Vorschläge an / und machte Robertum Guiscardum zum Hertzoge in Apulien und Calabrien ; ja der wieder Innocentium II erwehlte Pabst Anacletus hatte kein Bedencken Rogerium II ann. 1130 gar zum Könige in Sicilien und Apulien zu krönen. Ob nun Käyser Lotharius II zwar übel damit zu frieden war/ Rogerium deshalb mit einer Armee heimsuchte/ ihn vertrieb/ und das Hertzogthum Apulien Reginaldo gab/ so konte er sich doch wegen der Investitur mit dem Pabste nicht vergleichen/ noch verhindern/ daß dieser gedachten Rogerium ann. 1139 in der Königlichen Dignität wieder bestätigte . Und da des Lotharii Successor solches nicht ratificiren wolte/ brachte der Pabst Henricum Superbum, Hertzogen in Bayern und Sachsen wieder ihn auf. Käyser Fridericus I aber fand so viel zu schaffen/ daß er ausser vielen gegen die Neapolitaner ausgelassenen Drauungen nichts wieder dieselbe vornehmen können. Endlich erhielte Käyser Henricus VI Neapolis und Sicilien durch seine Vermählung mit des Rogerii Tochter Constantia, und nahm solches ann. 1189 ein / wozu der Pabst selber demselben behülfflich
Historie.
Sc. cap. 1. p. 1. & 3.
Vid. Sigon. de Regn. Itul. Lib. 5. Anastasius & Platina in Vita Leonis IV.
Teste Niem Lib. 4. Hist. Tr. 6. c. 33.
Ita tradunt Hermann. Contractus ad ann. 1022. Leo Ostiens. in Chron. add. ann. Blond. Dec. 2. Lib. 3. histor. ab inclin. Rom. Imp. p. 197. Pandulphus Collenut. lib. 3. histor. Neap. p. 96.
Sc. Wippo in Vita Conradi Salici.
Vid. Otto Frisingens. de gestis Friderici Lib. 1. c. 11. Bertholdus Constantinensis in Appendice ad Herman. Contractum ad ann. 1053 Herm. Contract ad eund. ann.
Sigon. de Regn Itul. L. 4. pr. Machiavell. in Histor. Florent. L. 1. p. 25.
Vieleicht aus der vorgegebenen donation des Ottonis I, und Henrici II vid. infr. die Päbstl. Einwürffe.
Herman. Contract. ad ann. 1053.
Otto Frising. in Chron. Lib. 6. c. 33. Leo Ostiens. L. 2. c. 88. Pandulphus Collenutius p. 83. seqq. Conring. de fin. c. 11. §. 11.
Baronius ad ann. 1059. Leo Ostiens. L. 3. c. 15. Otto Frising. de reb. gest. Frid. L. 1. c. 3. Sabell. Enn. 9. L. 2. P. 346.
Vid. Baronius ad ann. 1130. n. 53.
Otto Frising. in Chron. L. 5. c. 20.
Pandulphus Collenut. L. 3. hist. Neapol. p. 100. Sigon. de Regn. Itul. L. 2. Sabell. Enn. 9. L. 3. p. 365.
Naucler. Vol. 2. Gener. 38. ad ann. 1138.
Conring. de Fin. c. 11. §. 11. in fin.
Naucler. Gen. 40. ad ann. 1100. Otto de S. Blas. c. 28.
Vid. Pandulph. Collenut. L. 3. p. 110. Ursper. p. 317. Cranz in Sax. L. 6. p. 177. Cusp. p. 500.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |