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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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meynet/ die Bischöffliche Würde dadurch zu erhalten. Es gereuete solche Abtretung aber dem Grafen Roberto bald/ dahero er sich anno 1521 mit Frantzösischen Waffen des Schlosses Bouillon wieder bemächtigte, deme es aber Käyser Carolus V wieder abnam/ dem Stifft restituirte / und die darauff hafftende Summa dem Fisco zueignets; und ward in dem darauff an. 1529 zu Cambray geschlossenen Frieden artic. 34 pacisciret; daß/ fals Robertus, dessen Kinder / oder sonst iemand wider gedachtes Schloß und Hertzogthum etwas unterfangen möchte/ der König in Franckreich demselben weder directe noch indirecte assistiren solte.

In solchem Stande blieb es biß der Krieg zwischen Franckreich und Spanien von neuen angieng/ da des Graf Roberti zu der Marck Sohn/ auch Robertus, Fürst zu Sedan und Graf zu der Marck/ der Mareschal in Franckreich war/ die Gelegenheit in acht nahm/ und sich dieses Hertzogthums mit Hülffe des Königs in Franckreich an. 1552 wieder bemächtigte / muste es aber anno 1559 in dem zu Cambresis gemachten Frieden restituiren/ doch wurd dem Hause Marck und Sedan sein Recht reserviret/ und solches gerichtlich auszuführen erlaubet; Es that dieses aber nachdem weiter nichts bey der Sache/ und starb indessen der letzte Hertzog zu Bouillon aus dem Hause Marck Wilhelmus Robertus anoo 1588 / hinterlassend eine Schwester Charlotta, die ihme vermöge seines Testaments succedirte / und weil sie mit ihrem Gemahl Henrico de la Tour keine Kinder hatte, diesem ihr Recht an das Hertzogthum Bouillon vermachte/ dessen Sohn anderer Ehe Fridericus Mauritius de la Tour, und Herr zu Sedan, die alte praetension wieder hervor suchte/ sich aber an. 1641 mit dem Stifft Lüttich endlich verglich/ und vor seine Praetension 150000 fl. nahm.

Ob nun das Stifft zwar vermeynte/ es würde nunmehro von allem Anspruche frey seyn/ und in geruhigem Sitz verbleiben/ so muste es doch sehen/ daß dieses Hertzogthum von dem Könige in Franckreich/ der es in vorigem Kriege occupiret hatte/ dem Printzen von Sedan wieder eingeräumet wurde. Der Bischoff zu Lüttig kam dahero bey den Nimwegischen Friedens-Tractaten den 16. Jan. 1679 mit einem Memorial ein/ und hielte um restitution dieses Hertzogthums an/ ließ auch den Frantzösischen Plenipotentiarien den 21 Jan. eine Deduction des dem Stifft an diesem Hertzogthum zukommenden Rechtes übergeben; worinnen hauptsächlich angeführet wurde:

Des Stiffts Lüttig Gründe. I. Daß das Stifft dieses Hertzogthums/ nach aller historicorum Zeugnüs/ von Gothofredo zu Bouillon gekauffet / und also justo titulo acquiriret.

II. Daß/ [seit dem Graf Raynaldus zu Barre um das Jahr 1141 das Schloß Bouillon, ob zwar vergeblich/ angefallen] kein Fürst oder Herr die geringste Praetension auf das Eigenthum dieses Hertzogthums gemachet hätte/ sondern es wären die Bischöffe eintzig und allein vor rechtmäßige Herren von allen benachbarten Fürsten/ ja selbst auch von denen zu Sedan, gehalten worden.

III. Daß keiner aus dem Hause Marck/ und noch weniger aus dem Hause de la Tour, das Schloß und Hertzogthum Bouillon, jemahls als eigen besessen/ sondern es hätte solches so wohl Everhardus von der Marck wie nicht minder Robertus von der Marck/ in dem 13 Seculo als Gouverneur von dem Stifft und den Bischöffen zu Lüttig besessen/ die dahero auch eydlich versprechen müssen/ solchen Ort getreulich zu verwahren- und dem Stifft/ auf Begehren/ zu restituiren.

IV. Daß dieses Hertzogthum zwar in dem Tongrischen Vergleich/ wegen gethanen Vorschusses / Wilhelmo von der Marck verpfändet worden/ es hätte Erardus und Robertus von der Marck aber dem Stifft solches anno 1506 restituiret.

V. Daß weder gedachter Robertus noch dessen descendenten Hertzoge zu Bouillon genennet worden/ auch nicht einmahl in dem Cammerichschen/ Cambresischen und Vervinschen Frieden / welches ein klares Merckmahl/ daß sie an die Proprietät keine praetension gemachet.

VI. Daß sich Fridericus Mauritius de la Tour Fürst zu Sedan, in dem mit dem Stifft Lüttich anno 1641 gemachten Vergleiche /

quod exhibet Autor des Memoires de Negotiations de la Paix de Nimegue. Tom. 3. p. 308. ex quo & sequenti Deductione hactenus relata desumpta sunt.
sub Tit. Deduction des Raisons de l' Eveque de Liege sur le Duche de Bouillon, presente a Messieurs les Ambassadeurs de France le 21. Jan. 1679. quod extas dans les Memoires de Negotiations. d. l.

meynet/ die Bischöffliche Würde dadurch zu erhalten. Es gereuete solche Abtretung aber dem Grafen Roberto bald/ dahero er sich anno 1521 mit Frantzösischen Waffen des Schlosses Bouillon wieder bemächtigte, deme es aber Käyser Carolus V wieder abnam/ dem Stifft restituirte / und die darauff hafftende Summa dem Fisco zueignets; und ward in dem darauff an. 1529 zu Cambray geschlossenen Frieden artic. 34 pacisciret; daß/ fals Robertus, dessen Kinder / oder sonst iemand wider gedachtes Schloß und Hertzogthum etwas unterfangen möchte/ der König in Franckreich demselben weder directe noch indirecte assistiren solte.

In solchem Stande blieb es biß der Krieg zwischen Franckreich und Spanien von neuen angieng/ da des Graf Roberti zu der Marck Sohn/ auch Robertus, Fürst zu Sedan und Graf zu der Marck/ der Mareschal in Franckreich war/ die Gelegenheit in acht nahm/ und sich dieses Hertzogthums mit Hülffe des Königs in Franckreich an. 1552 wieder bemächtigte / muste es aber anno 1559 in dem zu Cambresis gemachten Frieden restituiren/ doch wurd dem Hause Marck und Sedan sein Recht reserviret/ und solches gerichtlich auszuführen erlaubet; Es that dieses aber nachdem weiter nichts bey der Sache/ und starb indessen der letzte Hertzog zu Bouillon aus dem Hause Marck Wilhelmus Robertus anoo 1588 / hinterlassend eine Schwester Charlotta, die ihme vermöge seines Testaments succedirte / und weil sie mit ihrem Gemahl Henrico de la Tour keine Kinder hatte, diesem ihr Recht an das Hertzogthum Bouillon vermachte/ dessen Sohn anderer Ehe Fridericus Mauritius de la Tour, und Herr zu Sedan, die alte praetension wieder hervor suchte/ sich aber an. 1641 mit dem Stifft Lüttich endlich verglich/ und vor seine Praetension 150000 fl. nahm.

Ob nun das Stifft zwar vermeynte/ es würde nunmehro von allem Anspruche frey seyn/ und in geruhigem Sitz verbleiben/ so muste es doch sehen/ daß dieses Hertzogthum von dem Könige in Franckreich/ der es in vorigem Kriege occupiret hatte/ dem Printzen von Sedan wieder eingeräumet wurde. Der Bischoff zu Lüttig kam dahero bey den Nimwegischen Friedens-Tractaten den 16. Jan. 1679 mit einem Memorial ein/ und hielte um restitution dieses Hertzogthums an/ ließ auch den Frantzösischen Plenipotentiarien den 21 Jan. eine Deduction des dem Stifft an diesem Hertzogthum zukommenden Rechtes übergeben; worinnen hauptsächlich angeführet wurde:

Des Stiffts Lüttig Gründe. I. Daß das Stifft dieses Hertzogthums/ nach aller historicorum Zeugnüs/ von Gothofredo zu Bouillon gekauffet / und also justo titulo acquiriret.

II. Daß/ [seit dem Graf Raynaldus zu Barre um das Jahr 1141 das Schloß Bouillon, ob zwar vergeblich/ angefallen] kein Fürst oder Herr die geringste Praetension auf das Eigenthum dieses Hertzogthums gemachet hätte/ sondern es wären die Bischöffe eintzig und allein vor rechtmäßige Herren von allen benachbarten Fürsten/ ja selbst auch von denen zu Sedan, gehalten worden.

III. Daß keiner aus dem Hause Marck/ und noch weniger aus dem Hause de la Tour, das Schloß und Hertzogthum Bouillon, jemahls als eigen besessen/ sondern es hätte solches so wohl Everhardus von der Marck wie nicht minder Robertus von der Marck/ in dem 13 Seculo als Gouverneur von dem Stifft und den Bischöffen zu Lüttig besessen/ die dahero auch eydlich versprechen müssen/ solchen Ort getreulich zu verwahren- und dem Stifft/ auf Begehren/ zu restituiren.

IV. Daß dieses Hertzogthum zwar in dem Tongrischen Vergleich/ wegen gethanen Vorschusses / Wilhelmo von der Marck verpfändet worden/ es hätte Erardus und Robertus von der Marck aber dem Stifft solches anno 1506 restituiret.

V. Daß weder gedachter Robertus noch dessen descendenten Hertzoge zu Bouillon genennet worden/ auch nicht einmahl in dem Cammerichschen/ Cambresischen und Vervinschen Frieden / welches ein klares Merckmahl/ daß sie an die Proprietät keine praetension gemachet.

VI. Daß sich Fridericus Mauritius de la Tour Fürst zu Sedan, in dem mit dem Stifft Lüttich anno 1641 gemachten Vergleiche /

quod exhibet Autor des Memoires de Negotiations de la Paix de Nimegue. Tom. 3. p. 308. ex quo & sequenti Deductione hactenus relata desumpta sunt.
sub Tit. Deduction des Raisons de l' Eveque de Liege sur le Duché de Bouillon, presenté a Messieurs les Ambassadeurs de France le 21. Jan. 1679. quod extas dans les Memoires de Negotiations. d. l.
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        <p><note place="right">Des Stiffts Lüttig Gründe.</note> I. Daß das Stifft dieses            Hertzogthums/ nach aller historicorum Zeugnüs/ von Gothofredo zu Bouillon gekauffet /            und also justo titulo acquiriret.</p>
        <p>II. Daß/ [seit dem Graf Raynaldus zu Barre um das Jahr 1141 das Schloß Bouillon, ob zwar            vergeblich/ angefallen] kein Fürst oder Herr die geringste Praetension auf das Eigenthum            dieses Hertzogthums gemachet hätte/ sondern es wären die Bischöffe eintzig und allein vor            rechtmäßige Herren von allen benachbarten Fürsten/ ja selbst auch von denen zu Sedan,            gehalten worden.</p>
        <p>III. Daß keiner aus dem Hause Marck/ und noch weniger aus dem Hause de la Tour, das            Schloß und Hertzogthum Bouillon, jemahls als eigen besessen/ sondern es hätte solches so            wohl Everhardus von der Marck wie nicht minder Robertus von der Marck/ in dem 13 Seculo            als Gouverneur von dem Stifft und den Bischöffen zu Lüttig besessen/ die dahero auch            eydlich versprechen müssen/ solchen Ort getreulich zu verwahren- und dem Stifft/ auf            Begehren/ zu restituiren.</p>
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        <p>V. Daß weder gedachter Robertus noch dessen descendenten Hertzoge zu Bouillon genennet            worden/ auch nicht einmahl in dem Cammerichschen/ Cambresischen und Vervinschen Frieden           / welches ein klares Merckmahl/ daß sie an die Proprietät keine praetension gemachet.</p>
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[393/0422] meynet/ die Bischöffliche Würde dadurch zu erhalten. Es gereuete solche Abtretung aber dem Grafen Roberto bald/ dahero er sich anno 1521 mit Frantzösischen Waffen des Schlosses Bouillon wieder bemächtigte, deme es aber Käyser Carolus V wieder abnam/ dem Stifft restituirte / und die darauff hafftende Summa dem Fisco zueignets; und ward in dem darauff an. 1529 zu Cambray geschlossenen Frieden artic. 34 pacisciret; daß/ fals Robertus, dessen Kinder / oder sonst iemand wider gedachtes Schloß und Hertzogthum etwas unterfangen möchte/ der König in Franckreich demselben weder directe noch indirecte assistiren solte. In solchem Stande blieb es biß der Krieg zwischen Franckreich und Spanien von neuen angieng/ da des Graf Roberti zu der Marck Sohn/ auch Robertus, Fürst zu Sedan und Graf zu der Marck/ der Mareschal in Franckreich war/ die Gelegenheit in acht nahm/ und sich dieses Hertzogthums mit Hülffe des Königs in Franckreich an. 1552 wieder bemächtigte / muste es aber anno 1559 in dem zu Cambresis gemachten Frieden restituiren/ doch wurd dem Hause Marck und Sedan sein Recht reserviret/ und solches gerichtlich auszuführen erlaubet; Es that dieses aber nachdem weiter nichts bey der Sache/ und starb indessen der letzte Hertzog zu Bouillon aus dem Hause Marck Wilhelmus Robertus anoo 1588 / hinterlassend eine Schwester Charlotta, die ihme vermöge seines Testaments succedirte / und weil sie mit ihrem Gemahl Henrico de la Tour keine Kinder hatte, diesem ihr Recht an das Hertzogthum Bouillon vermachte/ dessen Sohn anderer Ehe Fridericus Mauritius de la Tour, und Herr zu Sedan, die alte praetension wieder hervor suchte/ sich aber an. 1641 mit dem Stifft Lüttich endlich verglich/ und vor seine Praetension 150000 fl. nahm. Ob nun das Stifft zwar vermeynte/ es würde nunmehro von allem Anspruche frey seyn/ und in geruhigem Sitz verbleiben/ so muste es doch sehen/ daß dieses Hertzogthum von dem Könige in Franckreich/ der es in vorigem Kriege occupiret hatte/ dem Printzen von Sedan wieder eingeräumet wurde. Der Bischoff zu Lüttig kam dahero bey den Nimwegischen Friedens-Tractaten den 16. Jan. 1679 mit einem Memorial ein/ und hielte um restitution dieses Hertzogthums an/ ließ auch den Frantzösischen Plenipotentiarien den 21 Jan. eine Deduction des dem Stifft an diesem Hertzogthum zukommenden Rechtes übergeben; worinnen hauptsächlich angeführet wurde: I. Daß das Stifft dieses Hertzogthums/ nach aller historicorum Zeugnüs/ von Gothofredo zu Bouillon gekauffet / und also justo titulo acquiriret. Des Stiffts Lüttig Gründe. II. Daß/ [seit dem Graf Raynaldus zu Barre um das Jahr 1141 das Schloß Bouillon, ob zwar vergeblich/ angefallen] kein Fürst oder Herr die geringste Praetension auf das Eigenthum dieses Hertzogthums gemachet hätte/ sondern es wären die Bischöffe eintzig und allein vor rechtmäßige Herren von allen benachbarten Fürsten/ ja selbst auch von denen zu Sedan, gehalten worden. III. Daß keiner aus dem Hause Marck/ und noch weniger aus dem Hause de la Tour, das Schloß und Hertzogthum Bouillon, jemahls als eigen besessen/ sondern es hätte solches so wohl Everhardus von der Marck wie nicht minder Robertus von der Marck/ in dem 13 Seculo als Gouverneur von dem Stifft und den Bischöffen zu Lüttig besessen/ die dahero auch eydlich versprechen müssen/ solchen Ort getreulich zu verwahren- und dem Stifft/ auf Begehren/ zu restituiren. IV. Daß dieses Hertzogthum zwar in dem Tongrischen Vergleich/ wegen gethanen Vorschusses / Wilhelmo von der Marck verpfändet worden/ es hätte Erardus und Robertus von der Marck aber dem Stifft solches anno 1506 restituiret. V. Daß weder gedachter Robertus noch dessen descendenten Hertzoge zu Bouillon genennet worden/ auch nicht einmahl in dem Cammerichschen/ Cambresischen und Vervinschen Frieden / welches ein klares Merckmahl/ daß sie an die Proprietät keine praetension gemachet. VI. Daß sich Fridericus Mauritius de la Tour Fürst zu Sedan, in dem mit dem Stifft Lüttich anno 1641 gemachten Vergleiche / quod exhibet Autor des Memoires de Negotiations de la Paix de Nimegue. Tom. 3. p. 308. ex quo & sequenti Deductione hactenus relata desumpta sunt. sub Tit. Deduction des Raisons de l' Eveque de Liege sur le Duché de Bouillon, presenté a Messieurs les Ambassadeurs de France le 21. Jan. 1679. quod extas dans les Memoires de Negotiations. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/422>, abgerufen am 22.11.2024.