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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan.

Historie. DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden.

Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, oder wie andere wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte.

Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen:

vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14.
vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258.
vid. P. AEmil. in Philippo III.
vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien.
Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147.
Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a.
vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463.
Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l.
vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114.
Spener d. l.
vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.

Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan.

Historie. DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden.

Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, oder wie andere wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte.

Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen:

vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14.
vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258.
vid. P. AEmil. in Philippo III.
vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien.
Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147.
Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a.
vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463.
Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l.
vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114.
Spener d. l.
vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.
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        <p>Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion            und Perpignan.</p>
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        <p>Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI            in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet,              <note place="foot">Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. &amp; Isabella. Dec. 2. L. 3.              c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147.</note> oder wie andere <note place="foot">Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in              praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a.</note> wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus            VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen,            suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und            restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte            Graffchafft Russilion, <note place="foot">vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38.              Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429.              Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463.</note>            insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern            freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte;              <note place="foot">Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d.              l.</note> Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu            impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando            Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines            Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier            und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. <note place="foot">vid. Memoir. &amp;              Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114.</note> Es haben aber            die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran            zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug            dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch            Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß            endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte.              <note place="foot">Spener d. l.</note></p>
        <p>Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen            darinnen: <note place="foot">vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France              sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires &amp; Instruct. concern. les droits              des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337.              seqq. Spener. d. l.</note></p>
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[326/0355] Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan. DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden. Historie. Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, oder wie andere wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte. Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen: vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14. vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258. vid. P. AEmil. in Philippo III. vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien. Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147. Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a. vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463. Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l. vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114. Spener d. l. vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/355>, abgerufen am 22.11.2024.