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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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ungeachtet, Jülich, Geldern und Zutphen anno 1425 zugesprochen, noch damit belehnet, und den Unterthanen befohlen ihm zu huldigen; Weil Arnaldus sich aber daran nicht kehrte, sondern sich vielmehr Adolfo, der ihn mit Krieg angriff, widersetzte; auch auf die anno 1430 an ihn abgegangene Käyserliche Citation nicht erschien, so wurd er anno 1431 in die Acht erklähret, und griffen darauff beyde Theile zu den Waffen, biß endlich anno 1436 auf Vermittelung des Hertzogs Philippi zu Burgund ein Stillstand getroffen, und dieser zum Schiedes-Richter erwehlet wurde, deme auch beyde Theile ihre gravamina anno 1437 schrifftlich übergaben. Ehe aber der Ausspruch erfolgete, starb Hertzog Adolphus zu Berg, und succedirte ihm seines Brudern Wilhelmi Sohn Gerhardus, der auch von Käyser Friderico III die Belehnung so wohl von Geldern und Zutphen, als Jülich und Berg erhielte, aber nicht zur Possession gelangen konte, ob er es gleich durch die Waffen suchte.

Es ist aber zu mercken, daß Hertzog Arnoldus zu Geldern einen sehr ungerathenen Sohn, Nahmens Adolphus hatte, der aus Regiersucht angetrieben den Vater anno 1465 auf das Schloß Bühren gefangen setzte, und daselbst, ohngeachtet ihm deshalb sein Mutter Bruder, Johannes Hertzog zu Cleve (dann Arnoldus hatte des Johannis Schwester zur Gemahlin) mit Krieg heimsuchte, biß ins sechste Jahr hielte. Endlich nahm sich auch Carolus Hertzog in Burgund, auf Betrieb des Käysers und des Pabstes, dieser Sache an, invitirte Adolfum als seinen Schwager (dann sie hatten 2 Schwestern) anno 1470 nach Heusden, und brachte es endlich durch viele Bitte und Persuasion bey diesem dahin, daß er Ordre erteilte den Vater loß zu laßen; so bald Arnoldus nun auch dahin kam, that Carolus viele Vorschläge Vater und Sohn zu vergleichen, weil Adolphus aber von nichts hören wolte, wofern der Vater nicht aller Regierung absagte und verspräche nimmer wieder nach Geldern zu kommen, dabey auch viele Bedrohungen wider den Vater ausstieße, so behielte ihn Carolus, der Geldrischen Stände Vorstellung / worinnen sie Adolphum exculpirten, ungeachtet, in Verhafft, der alte Arnoldus aber trat die Regierung wieder an, und damit er sich so wohl an seinem ungehorsamen Sohn, als halsstarrigen Unterthanen rächen möchte, so versetzte er anno 1472 Geldern und Zutphen offtgedachtem Hertzog Carolo, Hertzogen in Burgund, vor 92000 Gold-Gülden, cedirte ihm solches gleich, und behielte sich nur gewisse Einkünffte vor. Wie Arnoldus nun das folgende Jahr darauf verstarb, so ließ Carolus die Gelderer erinnern sich ihme in Güte zu ergeben, oder ihm mit einer Armee gewärtig zu seyn; weil die Antwort aber nicht nach Wunsch erfolgete, und Adolphus dem väterlichen Contract widersprach, so ließ Carolus die Sache anno 1473 vor das Collegium der Ritter des Güldenen Vlisses, welches zu Valenciennes im Majo versammlet war, kommen, welches, ohngeachtet Adolphus dawider protestirte, und die Ritter wegen des Eydes damit sie dem Hertzoge verwandt, als suspectos verwarff, dennoch erkante, daß der zwischen Carolum und Arnoldum aufgerichtete Vergleich rechtmäßig und verbindlich; daß Carolus solche Herrschafften nach Belieben in Besitz nehmen, und ihme unterwerffen, Adolfum aber wegen der gegen den Vater bezeigten impietät in ewiger Gefängnüs behalten könte; Worauf Carolus auch nicht lange säumete Geldern mit Gewalt zu occupiren, des Adolfi Kinder Carolum und Philippum, die er in Nimegen bekam, schickte er nach Gend, da sie mit seiner Tochter Maria erzogen wurden, und suchte darauff die Belehnung bey Käyser Friderico III, die er auch mit leichter Mühe erhielt, weil Fridericus schon damit umgieng, wie er seinen Sohn Maximilianum mit des Hertzogs Caroli Tochter Maria vermählen möchte, welches nachdem auch geschahe; ja auch Gerhardus Hertzog zu Jülich und Berg, wol sehend daß er wider diesen mächtigen Possessoren nichts ausrichten würde, cedirte sein

vid. Isac. Pontan. d. L. 9. p. 425.
vid. Ibid. p. 446. seqq.
Pontan. d. l. p. 469. seqq.
vid. Pontan. d. L. 9. p. 524. seqq.
vid. Phil. Cominae. L. 5. Comment. Pontan. d. l. p. 539. seqq.
vid. Pontan. d. l. p. 542. seqq.
vid. Haereus in Carolo Audace ad ann. 1472. 1473. Pontius Heuterus L. 5. rerum Burgund. c. 7. Isac. Pontan. d. L. 9. L. 9. p. 552. Guicciardin, in Descript. Belg. Part. 3. p. 35. seqq.
Bircken in hist. Austriac. L. 5. c. 21. p. 777. seqq. Pontan. d. l. p. 533.
Isac. Pontan. d. p. 533. in fin. Bircken. d. l.

ungeachtet, Jülich, Geldern und Zutphen anno 1425 zugesprochen, noch damit belehnet, und den Unterthanen befohlen ihm zu huldigen; Weil Arnaldus sich aber daran nicht kehrte, sondern sich vielmehr Adolfo, der ihn mit Krieg angriff, widersetzte; auch auf die anno 1430 an ihn abgegangene Käyserliche Citation nicht erschien, so wurd er anno 1431 in die Acht erklähret, und griffen darauff beyde Theile zu den Waffen, biß endlich anno 1436 auf Vermittelung des Hertzogs Philippi zu Burgund ein Stillstand getroffen, und dieser zum Schiedes-Richter erwehlet wurde, deme auch beyde Theile ihre gravamina anno 1437 schrifftlich übergaben. Ehe aber der Ausspruch erfolgete, starb Hertzog Adolphus zu Berg, und succedirte ihm seines Brudern Wilhelmi Sohn Gerhardus, der auch von Käyser Friderico III die Belehnung so wohl von Geldern und Zutphen, als Jülich und Berg erhielte, aber nicht zur Possession gelangen konte, ob er es gleich durch die Waffen suchte.

Es ist aber zu mercken, daß Hertzog Arnoldus zu Geldern einen sehr ungerathenen Sohn, Nahmens Adolphus hatte, der aus Regiersucht angetrieben den Vater anno 1465 auf das Schloß Bühren gefangen setzte, und daselbst, ohngeachtet ihm deshalb sein Mutter Bruder, Johannes Hertzog zu Cleve (dann Arnoldus hatte des Johannis Schwester zur Gemahlin) mit Krieg heimsuchte, biß ins sechste Jahr hielte. Endlich nahm sich auch Carolus Hertzog in Burgund, auf Betrieb des Käysers und des Pabstes, dieser Sache an, invitirte Adolfum als seinen Schwager (dann sie hatten 2 Schwestern) anno 1470 nach Heusden, und brachte es endlich durch viele Bitte und Persuasion bey diesem dahin, daß er Ordre erteilte den Vater loß zu laßen; so bald Arnoldus nun auch dahin kam, that Carolus viele Vorschläge Vater und Sohn zu vergleichen, weil Adolphus aber von nichts hören wolte, wofern der Vater nicht aller Regierung absagte und verspräche nimmer wieder nach Geldern zu kommen, dabey auch viele Bedrohungen wider den Vater ausstieße, so behielte ihn Carolus, der Geldrischen Stände Vorstellung / worinnen sie Adolphum exculpirten, ungeachtet, in Verhafft, der alte Arnoldus aber trat die Regierung wieder an, und damit er sich so wohl an seinem ungehorsamen Sohn, als halsstarrigen Unterthanen rächen möchte, so versetzte er anno 1472 Geldern und Zutphen offtgedachtem Hertzog Carolo, Hertzogen in Burgund, vor 92000 Gold-Gülden, cedirte ihm solches gleich, und behielte sich nur gewisse Einkünffte vor. Wie Arnoldus nun das folgende Jahr darauf verstarb, so ließ Carolus die Gelderer erinnern sich ihme in Güte zu ergeben, oder ihm mit einer Armee gewärtig zu seyn; weil die Antwort aber nicht nach Wunsch erfolgete, und Adolphus dem väterlichen Contract widersprach, so ließ Carolus die Sache anno 1473 vor das Collegium der Ritter des Güldenen Vlisses, welches zu Valenciennes im Majo versammlet war, kommen, welches, ohngeachtet Adolphus dawider protestirte, und die Ritter wegen des Eydes damit sie dem Hertzoge verwandt, als suspectos verwarff, dennoch erkante, daß der zwischen Carolum und Arnoldum aufgerichtete Vergleich rechtmäßig und verbindlich; daß Carolus solche Herrschafften nach Belieben in Besitz nehmen, und ihme unterwerffen, Adolfum aber wegen der gegen den Vater bezeigten impietät in ewiger Gefängnüs behalten könte; Worauf Carolus auch nicht lange säumete Geldern mit Gewalt zu occupiren, des Adolfi Kinder Carolum und Philippum, die er in Nimegen bekam, schickte er nach Gend, da sie mit seiner Tochter Maria erzogen wurden, und suchte darauff die Belehnung bey Käyser Friderico III, die er auch mit leichter Mühe erhielt, weil Fridericus schon damit umgieng, wie er seinen Sohn Maximilianum mit des Hertzogs Caroli Tochter Maria vermählen möchte, welches nachdem auch geschahe; ja auch Gerhardus Hertzog zu Jülich und Berg, wol sehend daß er wider diesen mächtigen Possessoren nichts ausrichten würde, cedirte sein

vid. Isac. Pontan. d. L. 9. p. 425.
vid. Ibid. p. 446. seqq.
Pontan. d. l. p. 469. seqq.
vid. Pontan. d. L. 9. p. 524. seqq.
vid. Phil. Cominae. L. 5. Comment. Pontan. d. l. p. 539. seqq.
vid. Pontan. d. l. p. 542. seqq.
vid. Haereus in Carolo Audace ad ann. 1472. 1473. Pontius Heuterus L. 5. rerum Burgund. c. 7. Isac. Pontan. d. L. 9. L. 9. p. 552. Guicciardin, in Descript. Belg. Part. 3. p. 35. seqq.
Bircken in hist. Austriac. L. 5. c. 21. p. 777. seqq. Pontan. d. l. p. 533.
Isac. Pontan. d. p. 533. in fin. Bircken. d. l.
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ungeachtet, Jülich, Geldern und Zutphen anno 1425 zugesprochen, noch damit belehnet, und            den Unterthanen befohlen ihm zu huldigen; <note place="foot">vid. Isac. Pontan. d. L. 9.              p. 425.</note> Weil Arnaldus sich aber daran nicht kehrte, sondern sich vielmehr Adolfo,            der ihn mit Krieg angriff, widersetzte; auch auf die anno 1430 an ihn abgegangene            Käyserliche Citation nicht erschien, so wurd er anno 1431 in die Acht erklähret, <note place="foot">vid. Ibid. p. 446. seqq.</note> und griffen darauff beyde Theile zu den            Waffen, biß endlich anno 1436 auf Vermittelung des Hertzogs Philippi zu Burgund ein            Stillstand getroffen, und dieser zum Schiedes-Richter erwehlet wurde, deme auch beyde            Theile ihre gravamina anno 1437 schrifftlich übergaben. <note place="foot">Pontan. d. l.              p. 469. seqq.</note> Ehe aber der Ausspruch erfolgete, starb Hertzog Adolphus zu Berg,            und succedirte ihm seines Brudern Wilhelmi Sohn Gerhardus, der auch von Käyser Friderico            III die Belehnung so wohl von Geldern und Zutphen, als Jülich und Berg erhielte, aber            nicht zur Possession gelangen konte, ob er es gleich durch die Waffen suchte.</p>
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[266/0295] ungeachtet, Jülich, Geldern und Zutphen anno 1425 zugesprochen, noch damit belehnet, und den Unterthanen befohlen ihm zu huldigen; Weil Arnaldus sich aber daran nicht kehrte, sondern sich vielmehr Adolfo, der ihn mit Krieg angriff, widersetzte; auch auf die anno 1430 an ihn abgegangene Käyserliche Citation nicht erschien, so wurd er anno 1431 in die Acht erklähret, und griffen darauff beyde Theile zu den Waffen, biß endlich anno 1436 auf Vermittelung des Hertzogs Philippi zu Burgund ein Stillstand getroffen, und dieser zum Schiedes-Richter erwehlet wurde, deme auch beyde Theile ihre gravamina anno 1437 schrifftlich übergaben. Ehe aber der Ausspruch erfolgete, starb Hertzog Adolphus zu Berg, und succedirte ihm seines Brudern Wilhelmi Sohn Gerhardus, der auch von Käyser Friderico III die Belehnung so wohl von Geldern und Zutphen, als Jülich und Berg erhielte, aber nicht zur Possession gelangen konte, ob er es gleich durch die Waffen suchte. Es ist aber zu mercken, daß Hertzog Arnoldus zu Geldern einen sehr ungerathenen Sohn, Nahmens Adolphus hatte, der aus Regiersucht angetrieben den Vater anno 1465 auf das Schloß Bühren gefangen setzte, und daselbst, ohngeachtet ihm deshalb sein Mutter Bruder, Johannes Hertzog zu Cleve (dann Arnoldus hatte des Johannis Schwester zur Gemahlin) mit Krieg heimsuchte, biß ins sechste Jahr hielte. Endlich nahm sich auch Carolus Hertzog in Burgund, auf Betrieb des Käysers und des Pabstes, dieser Sache an, invitirte Adolfum als seinen Schwager (dann sie hatten 2 Schwestern) anno 1470 nach Heusden, und brachte es endlich durch viele Bitte und Persuasion bey diesem dahin, daß er Ordre erteilte den Vater loß zu laßen; so bald Arnoldus nun auch dahin kam, that Carolus viele Vorschläge Vater und Sohn zu vergleichen, weil Adolphus aber von nichts hören wolte, wofern der Vater nicht aller Regierung absagte und verspräche nimmer wieder nach Geldern zu kommen, dabey auch viele Bedrohungen wider den Vater ausstieße, so behielte ihn Carolus, der Geldrischen Stände Vorstellung / worinnen sie Adolphum exculpirten, ungeachtet, in Verhafft, der alte Arnoldus aber trat die Regierung wieder an, und damit er sich so wohl an seinem ungehorsamen Sohn, als halsstarrigen Unterthanen rächen möchte, so versetzte er anno 1472 Geldern und Zutphen offtgedachtem Hertzog Carolo, Hertzogen in Burgund, vor 92000 Gold-Gülden, cedirte ihm solches gleich, und behielte sich nur gewisse Einkünffte vor. Wie Arnoldus nun das folgende Jahr darauf verstarb, so ließ Carolus die Gelderer erinnern sich ihme in Güte zu ergeben, oder ihm mit einer Armee gewärtig zu seyn; weil die Antwort aber nicht nach Wunsch erfolgete, und Adolphus dem väterlichen Contract widersprach, so ließ Carolus die Sache anno 1473 vor das Collegium der Ritter des Güldenen Vlisses, welches zu Valenciennes im Majo versammlet war, kommen, welches, ohngeachtet Adolphus dawider protestirte, und die Ritter wegen des Eydes damit sie dem Hertzoge verwandt, als suspectos verwarff, dennoch erkante, daß der zwischen Carolum und Arnoldum aufgerichtete Vergleich rechtmäßig und verbindlich; daß Carolus solche Herrschafften nach Belieben in Besitz nehmen, und ihme unterwerffen, Adolfum aber wegen der gegen den Vater bezeigten impietät in ewiger Gefängnüs behalten könte; Worauf Carolus auch nicht lange säumete Geldern mit Gewalt zu occupiren, des Adolfi Kinder Carolum und Philippum, die er in Nimegen bekam, schickte er nach Gend, da sie mit seiner Tochter Maria erzogen wurden, und suchte darauff die Belehnung bey Käyser Friderico III, die er auch mit leichter Mühe erhielt, weil Fridericus schon damit umgieng, wie er seinen Sohn Maximilianum mit des Hertzogs Caroli Tochter Maria vermählen möchte, welches nachdem auch geschahe; ja auch Gerhardus Hertzog zu Jülich und Berg, wol sehend daß er wider diesen mächtigen Possessoren nichts ausrichten würde, cedirte sein vid. Isac. Pontan. d. L. 9. p. 425. vid. Ibid. p. 446. seqq. Pontan. d. l. p. 469. seqq. vid. Pontan. d. L. 9. p. 524. seqq. vid. Phil. Cominae. L. 5. Comment. Pontan. d. l. p. 539. seqq. vid. Pontan. d. l. p. 542. seqq. vid. Haereus in Carolo Audace ad ann. 1472. 1473. Pontius Heuterus L. 5. rerum Burgund. c. 7. Isac. Pontan. d. L. 9. L. 9. p. 552. Guicciardin, in Descript. Belg. Part. 3. p. 35. seqq. Bircken in hist. Austriac. L. 5. c. 21. p. 777. seqq. Pontan. d. l. p. 533. Isac. Pontan. d. p. 533. in fin. Bircken. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/295>, abgerufen am 22.11.2024.