Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

wäre aber alles vergebens gewesen, da die von Hochberg von den Schweitzern zu Bundes-Genossen aufgenommen worden; denn da der Käyser und das Röm. Reich nichts wider die abgefallene Schweitzer ausrichten können, sondern sich in die Zeit schicken und ihren Anspruch auf eine bequemere Gelegenheit aussetzen müssen, so sey leicht abzunehmen, was das ohnmächtige Chalonische Hauß wider dieselbe würde ausgerichtet haben, wann es sein Recht mit Gewalt der Waffen prosequiren wollen. Ja auch de jure civili sey noch keine Verjährung vollzogen, wann man die impedimenta der Chalon-Oranischen Printzen, als die Ermangelung eines Richters, die Krieges expeditiones, Krieges-Zeiten, Minderjährigkeiten, und d. g. impedimenta legalia, darinnen die praescriptio nicht lieffe, abzöge.

Der Erfolg und itzige Zustand. Weil sich nun, wie gemeldet, nach der Madame de Nemours Tod so überaus viele praetendenten angaben, so foderte die so genannte Souveraine Cammer, oder das Tribunal in Neuf-Chatel, vermöge ihres habenden Rechtens und Privilegii, alle praetendenten vor sich, welche auch vor derselben durch ihre Gevolmächtigte erschienen, und ihre jura deducirten; Und als gedachte Cammer die gantze Sache, und eines ieden Gründe reifflich erwogen, sprach dieselbe, aller Frantzösischen Bedrauungen ungeachtet, vor Se. Königl. Maj. in Preussen den 3 Nov. 1707. Und ob zwar unterschiedliche praetendenten, sonderlich der Printz Conty, der Printz Carignan, der Hertzog von Villeroy, der Graf von Matignon, und andere, ihr vermeintes Recht ihnen protestando zu reserviren gemeinet, so sind doch solche protestationes von dem General-Procureur nicht allein verworffen, sondern von demselben auch Gegen-Protestationes gethan worden. Viele der ob gedachten praetendenten aber haben sich ihres Rechtes noch durante judicio, auf geschehene Remonstration ihres Ungrundes, begeben.

Drittes Capitel, Von der Könige in Preussen Praetension auf die Grafschafft/ oder ietzo Fürstenthum Geneve.

GRaf Amadaeus III zu Geneve hatte 5 Söhne nehmlich Aymonem III, Amadaeum IV, Johannem, Petrum und Robertum, und 2 Töchter, davon die eine Maria erstlich an Graf Johannem zu Chalon, und hernach an Humbertum VII Herren von Thoire und Villars vermählet war, und demselben Humbertum VIII gebahr; die andere Johanna war des Raymund von Beaux Printzes von Orange Gemahlin, mit dem sie eine Tochter Mariam zeugete, die Graf Johannes IV von Chalon heyrathete. Weil nun des Amadaei Söhne alle ohne Leibes-Erben versturben, und der letzte Robertus, der unter dem Nahmen Clementis VII auf dem Päbstlichen Stuhl saß, anno 1394 mit Tode abgieng, so entstund unter obgedachtem Humberto VIII und Johanne von Chalon im Nahmen seiner Gemahlin großer Streit wegen der Succession, worinnen Humbertus endlich die Oberhand behielte, und von Käyser Wenceslao belehnet wurde. Von Humberto bekam diese Grafschafft sein Vetter Odo, welcher sie anno 1401 den 5. Aug. Graf Amadaeo VIII zu Savoyen vor 45000 Goldfl. verkauffet. Die von Chalon aber inserirten zu Conservirung ihres Rechtes das Wapen der Grafen von Geneve dem ihrigen, von denen es auf das Hauß Nassau-Orange transferiret worden, welches solcher Praetension auch nie renunciiret; Nachdem nun aber die Oranische Güter ex Fideicommisso Familiae auf Se. Königl. Maj. in Preussen devolviret, so ist kein Zweiffel, daß solche praetension nicht mit dahin gekommen.

Die Sententz/ nebst dem, was sich bey dessen publication, und nachdem begeben, ist zu lesen bey Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 335. seqq. & ap. Autorem der Einleitung zur heutigen Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 3. p. 254. seqq.
Autor der Einleitung zur Historie aus den Zeitungen. d. l.
Habet haec Spener in hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 11. 12. & L. 3. c. 26. §. 19.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 709.

wäre aber alles vergebens gewesen, da die von Hochberg von den Schweitzern zu Bundes-Genossen aufgenommen worden; denn da der Käyser und das Röm. Reich nichts wider die abgefallene Schweitzer ausrichten können, sondern sich in die Zeit schicken und ihren Anspruch auf eine bequemere Gelegenheit aussetzen müssen, so sey leicht abzunehmen, was das ohnmächtige Chalonische Hauß wider dieselbe würde ausgerichtet haben, wann es sein Recht mit Gewalt der Waffen prosequiren wollen. Ja auch de jure civili sey noch keine Verjährung vollzogen, wann man die impedimenta der Chalon-Oranischen Printzen, als die Ermangelung eines Richters, die Krieges expeditiones, Krieges-Zeiten, Minderjährigkeiten, und d. g. impedimenta legalia, darinnen die praescriptio nicht lieffe, abzöge.

Der Erfolg und itzige Zustand. Weil sich nun, wie gemeldet, nach der Madame de Nemours Tod so überaus viele praetendenten angaben, so foderte die so genannte Souveraine Cammer, oder das Tribunal in Neuf-Chatel, vermöge ihres habenden Rechtens und Privilegii, alle praetendenten vor sich, welche auch vor derselben durch ihre Gevolmächtigte erschienen, und ihre jura deducirten; Und als gedachte Cammer die gantze Sache, und eines ieden Gründe reifflich erwogen, sprach dieselbe, aller Frantzösischen Bedrauungen ungeachtet, vor Se. Königl. Maj. in Preussen den 3 Nov. 1707. Und ob zwar unterschiedliche praetendenten, sonderlich der Printz Conty, der Printz Carignan, der Hertzog von Villeroy, der Graf von Matignon, und andere, ihr vermeintes Recht ihnen protestando zu reserviren gemeinet, so sind doch solche protestationes von dem General-Procureur nicht allein verworffen, sondern von demselben auch Gegen-Protestationes gethan worden. Viele der ob gedachten praetendenten aber haben sich ihres Rechtes noch durante judicio, auf geschehene Remonstration ihres Ungrundes, begeben.

Drittes Capitel, Von der Könige in Preussen Praetension auf die Grafschafft/ oder ietzo Fürstenthum Geneve.

GRaf Amadaeus III zu Geneve hatte 5 Söhne nehmlich Aymonem III, Amadaeum IV, Johannem, Petrum und Robertum, und 2 Töchter, davon die eine Maria erstlich an Graf Johannem zu Chalon, und hernach an Humbertum VII Herren von Thoire und Villars vermählet war, und demselben Humbertum VIII gebahr; die andere Johanna war des Raymund von Beaux Printzes von Orange Gemahlin, mit dem sie eine Tochter Mariam zeugete, die Graf Johannes IV von Chalon heyrathete. Weil nun des Amadaei Söhne alle ohne Leibes-Erben versturben, und der letzte Robertus, der unter dem Nahmen Clementis VII auf dem Päbstlichen Stuhl saß, anno 1394 mit Tode abgieng, so entstund unter obgedachtem Humberto VIII und Johanne von Chalon im Nahmen seiner Gemahlin großer Streit wegen der Succession, worinnen Humbertus endlich die Oberhand behielte, und von Käyser Wenceslao belehnet wurde. Von Humberto bekam diese Grafschafft sein Vetter Odo, welcher sie anno 1401 den 5. Aug. Graf Amadaeo VIII zu Savoyen vor 45000 Goldfl. verkauffet. Die von Chalon aber inserirten zu Conservirung ihres Rechtes das Wapen der Grafen von Geneve dem ihrigen, von denen es auf das Hauß Nassau-Orange transferiret worden, welches solcher Praetension auch nie renunciiret; Nachdem nun aber die Oranische Güter ex Fideicommisso Familiae auf Se. Königl. Maj. in Preussen devolviret, so ist kein Zweiffel, daß solche praetension nicht mit dahin gekommen.

Die Sententz/ nebst dem, was sich bey dessen publication, und nachdem begeben, ist zu lesen bey Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 335. seqq. & ap. Autorem der Einleitung zur heutigen Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 3. p. 254. seqq.
Autor der Einleitung zur Historie aus den Zeitungen. d. l.
Habet haec Spener in hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 11. 12. & L. 3. c. 26. §. 19.
Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 709.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0279" n="250"/>
wäre aber alles vergebens            gewesen, da die von Hochberg von den Schweitzern zu Bundes-Genossen aufgenommen worden;            denn da der Käyser und das Röm. Reich nichts wider die abgefallene Schweitzer ausrichten            können, sondern sich in die Zeit schicken und ihren Anspruch auf eine bequemere            Gelegenheit aussetzen müssen, so sey leicht abzunehmen, was das ohnmächtige Chalonische            Hauß wider dieselbe würde ausgerichtet haben, wann es sein Recht mit Gewalt der Waffen            prosequiren wollen. Ja auch de jure civili sey noch keine Verjährung vollzogen, wann man            die impedimenta der Chalon-Oranischen Printzen, als die Ermangelung eines Richters, die            Krieges expeditiones, Krieges-Zeiten, Minderjährigkeiten, und d. g. impedimenta legalia,            darinnen die praescriptio nicht lieffe, abzöge.</p>
        <p><note place="left">Der Erfolg und itzige Zustand.</note> Weil sich nun, wie gemeldet,            nach der Madame de Nemours Tod so überaus viele praetendenten angaben, so foderte die so            genannte Souveraine Cammer, oder das Tribunal in Neuf-Chatel, vermöge ihres habenden            Rechtens und Privilegii, alle praetendenten vor sich, welche auch vor derselben durch ihre            Gevolmächtigte erschienen, und ihre jura deducirten; Und als gedachte Cammer die gantze            Sache, und eines ieden Gründe reifflich erwogen, sprach dieselbe, aller Frantzösischen            Bedrauungen ungeachtet, vor Se. Königl. Maj. in Preussen den 3 Nov. 1707. <note place="foot">Die Sententz/ nebst dem, was sich bey dessen publication, und nachdem              begeben, ist zu lesen bey Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 335. seqq. &amp; ap. Autorem der              Einleitung zur heutigen Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 3. p. 254.              seqq.</note> Und ob zwar unterschiedliche praetendenten, sonderlich der Printz Conty,            der Printz Carignan, der Hertzog von Villeroy, der Graf von Matignon, und andere, ihr            vermeintes Recht ihnen protestando zu reserviren gemeinet, so sind doch solche            protestationes von dem General-Procureur nicht allein verworffen, sondern von demselben            auch Gegen-Protestationes gethan worden. Viele der ob gedachten praetendenten aber haben            sich ihres Rechtes noch durante judicio, auf geschehene Remonstration ihres Ungrundes,            begeben. <note place="foot">Autor der Einleitung zur Historie aus den Zeitungen. d.              l.</note></p>
        <p>Drittes Capitel, Von der Könige in Preussen Praetension auf die Grafschafft/ oder ietzo            Fürstenthum Geneve.</p>
        <p>GRaf Amadaeus III zu Geneve hatte 5 Söhne nehmlich Aymonem III, Amadaeum IV, Johannem,            Petrum und Robertum, und 2 Töchter, davon die eine Maria erstlich an Graf Johannem zu            Chalon, und hernach an Humbertum VII Herren von Thoire und Villars vermählet war, und            demselben Humbertum VIII gebahr; die andere Johanna war des Raymund von Beaux Printzes von            Orange Gemahlin, mit dem sie eine Tochter Mariam zeugete, die Graf Johannes IV von Chalon            heyrathete. Weil nun des Amadaei Söhne alle ohne Leibes-Erben versturben, und der letzte            Robertus, der unter dem Nahmen Clementis VII auf dem Päbstlichen Stuhl saß, anno 1394 mit            Tode abgieng, so entstund unter obgedachtem Humberto VIII und Johanne von Chalon im Nahmen            seiner Gemahlin großer Streit wegen der Succession, worinnen Humbertus endlich die            Oberhand behielte, und von Käyser Wenceslao belehnet wurde. Von Humberto bekam diese            Grafschafft sein Vetter Odo, welcher sie anno 1401 den 5. Aug. Graf Amadaeo VIII zu            Savoyen vor 45000 Goldfl. verkauffet. Die von Chalon aber inserirten zu Conservirung ihres            Rechtes das Wapen der Grafen von Geneve dem ihrigen, von denen es auf das Hauß            Nassau-Orange transferiret worden, <note place="foot">Habet haec Spener in hist. Insign.              L. 1. c. 83. §. 11. 12. &amp; L. 3. c. 26. §. 19.</note> welches solcher Praetension            auch nie renunciiret; <note place="foot">Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p.              709.</note> Nachdem nun aber die Oranische Güter ex Fideicommisso Familiae auf Se.            Königl. Maj. in Preussen devolviret, so ist kein Zweiffel, daß solche praetension nicht            mit dahin gekommen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[250/0279] wäre aber alles vergebens gewesen, da die von Hochberg von den Schweitzern zu Bundes-Genossen aufgenommen worden; denn da der Käyser und das Röm. Reich nichts wider die abgefallene Schweitzer ausrichten können, sondern sich in die Zeit schicken und ihren Anspruch auf eine bequemere Gelegenheit aussetzen müssen, so sey leicht abzunehmen, was das ohnmächtige Chalonische Hauß wider dieselbe würde ausgerichtet haben, wann es sein Recht mit Gewalt der Waffen prosequiren wollen. Ja auch de jure civili sey noch keine Verjährung vollzogen, wann man die impedimenta der Chalon-Oranischen Printzen, als die Ermangelung eines Richters, die Krieges expeditiones, Krieges-Zeiten, Minderjährigkeiten, und d. g. impedimenta legalia, darinnen die praescriptio nicht lieffe, abzöge. Weil sich nun, wie gemeldet, nach der Madame de Nemours Tod so überaus viele praetendenten angaben, so foderte die so genannte Souveraine Cammer, oder das Tribunal in Neuf-Chatel, vermöge ihres habenden Rechtens und Privilegii, alle praetendenten vor sich, welche auch vor derselben durch ihre Gevolmächtigte erschienen, und ihre jura deducirten; Und als gedachte Cammer die gantze Sache, und eines ieden Gründe reifflich erwogen, sprach dieselbe, aller Frantzösischen Bedrauungen ungeachtet, vor Se. Königl. Maj. in Preussen den 3 Nov. 1707. Und ob zwar unterschiedliche praetendenten, sonderlich der Printz Conty, der Printz Carignan, der Hertzog von Villeroy, der Graf von Matignon, und andere, ihr vermeintes Recht ihnen protestando zu reserviren gemeinet, so sind doch solche protestationes von dem General-Procureur nicht allein verworffen, sondern von demselben auch Gegen-Protestationes gethan worden. Viele der ob gedachten praetendenten aber haben sich ihres Rechtes noch durante judicio, auf geschehene Remonstration ihres Ungrundes, begeben. Der Erfolg und itzige Zustand. Drittes Capitel, Von der Könige in Preussen Praetension auf die Grafschafft/ oder ietzo Fürstenthum Geneve. GRaf Amadaeus III zu Geneve hatte 5 Söhne nehmlich Aymonem III, Amadaeum IV, Johannem, Petrum und Robertum, und 2 Töchter, davon die eine Maria erstlich an Graf Johannem zu Chalon, und hernach an Humbertum VII Herren von Thoire und Villars vermählet war, und demselben Humbertum VIII gebahr; die andere Johanna war des Raymund von Beaux Printzes von Orange Gemahlin, mit dem sie eine Tochter Mariam zeugete, die Graf Johannes IV von Chalon heyrathete. Weil nun des Amadaei Söhne alle ohne Leibes-Erben versturben, und der letzte Robertus, der unter dem Nahmen Clementis VII auf dem Päbstlichen Stuhl saß, anno 1394 mit Tode abgieng, so entstund unter obgedachtem Humberto VIII und Johanne von Chalon im Nahmen seiner Gemahlin großer Streit wegen der Succession, worinnen Humbertus endlich die Oberhand behielte, und von Käyser Wenceslao belehnet wurde. Von Humberto bekam diese Grafschafft sein Vetter Odo, welcher sie anno 1401 den 5. Aug. Graf Amadaeo VIII zu Savoyen vor 45000 Goldfl. verkauffet. Die von Chalon aber inserirten zu Conservirung ihres Rechtes das Wapen der Grafen von Geneve dem ihrigen, von denen es auf das Hauß Nassau-Orange transferiret worden, welches solcher Praetension auch nie renunciiret; Nachdem nun aber die Oranische Güter ex Fideicommisso Familiae auf Se. Königl. Maj. in Preussen devolviret, so ist kein Zweiffel, daß solche praetension nicht mit dahin gekommen. Die Sententz/ nebst dem, was sich bey dessen publication, und nachdem begeben, ist zu lesen bey Petr. v. Hohenhard. d. l. p. 335. seqq. & ap. Autorem der Einleitung zur heutigen Historie aus den täglichen Zeitungen. Part. 3. p. 254. seqq. Autor der Einleitung zur Historie aus den Zeitungen. d. l. Habet haec Spener in hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 11. 12. & L. 3. c. 26. §. 19. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 709.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/279
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/279>, abgerufen am 22.11.2024.