Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Bischoff auch anders Sinnes worden, und wolte von keiner renovation mehr wissen, sondern suchte dieser Streitigkeit rechtliche Entscheidung, übergab auch zu dem Ende anno 1641 auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg obangeführte weitläufftige Information, unter dem Titul: Bericht über des Käyserl. Hochstiffts Bamberg Herrschafft in Kärnthen Natur sc. Weil man sich aber nachdem des Fori halber nicht vergleichen konte, indem Bamberg diese Sache vor der Reichs-Cammer zu Speier tractiren wolte, das Hauß Oesterreich aber auf die von Käyser Friderico I und II erhaltene Privilegia sich berieff, vermöge derer es sich vor niemand anders, als ihren Land-Ständen und Räthen stellen dürffte; so wurd die Sache biß anno 1654 trainiret, da auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg lange und hefftig des Fori halber gestritten, doch aber nichts ausgemachet wurde. Endlich soll diese so vieljährige Streitigkeit anno 1682 durch einen Vergleich beygeleget seyn, und soll der Bischoff zu Bamberg nebst dem Capitulo in die Oesterreichische Hoheit und Entrichtung der Land-Steuren, gegen jährlichen Empfang 40000 fl. (wofür der Tarvische Zoll zur Versicherung eingesetzet) verwilliget haben. Fünff und zwantzigstes Capitel, Streit mit denen Stifftern Trient und Brixen wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten. ES liegen diese Stiffter an den Gräntzen von Tyrol, so daß an Beschützung des einen auch dem andern gelegen ist; Dannenhero bey vorfallenden Krieges-Läufften diese Stiffter u. die Grafschafft Tyrol zu Beschützung der beyderseitigen Länder alle mögliche Hülffe beygeschossen, und also eine nachbarliche Vereinigung unter sich aufgerichtet. Wegen solcher Vereinigung sind diese Stiffter, auf beschehenes Ersuchen, zu denen Tyrolischen Land-Tägen erschienen, und haben wegen des Ruhestandes, der Wolfahrt und Beschützung des gemeinen Vaterlandes, als confoederirte Rath geben helffen. Wogegen Käyser Maximilianus I, als Graf zu Tyrol, diesen Stifftern versprochen, sie von denen Anlagen, damit sie als unmittelbahre Reichs-Stände in dem H. Röm. Reich künfftig beleget wurden, zu entheben. In welche Enthebung auch auf dem Reich-Tage zu Augspurg anno 1548 consentiret worden, doch so, daß gedachte Stiffter sonst bey ihrer Fürstl. dignität, und Stimm, Sessions, Rechten, und Freyheiten unbeschwert bleiben solten . Ob nun das Hauß Oesterreich die in gedachten Stifftern, vermöge obgemeldeter Compacten, ihme zustehende Gerechtigkeiten zu weit mag extendiret haben, oder nicht, lässet man an seinen Ort gestellet seyn; dieses aber ist gewiß, daß die Stiffter sich darüber beklaget, und dahero bey dem Reichs-Tage zu Regenspurg anno 1641 mit einem Memorial eingekommen, und dem Reichs-Convent darinnen vorgestellet; daß die der Grafschafft Tyrol zustehende Protection gar zu weit extendiret würde, und daß man sich ex parte Tyrol über die Stiffter des juris Superioritatis anmassen, des juris collectandi gebrauchen, Sammel-Plätze darinnen geben, die Stifftische Unterthanen gleich denen Tyrolischen zu belegen, auch die Stifftische Beambte beschreiben wolle; welchen actibus als man sich opponiret, wären denen Stifftern alle Gefälle, und die Commercia in der Grafschafft Tyrol gesperret worden, derowegen man in anno 1636 bey dem Churfürstl. Collegial-Tage an Käyserliche Maj. der Churfürsten Intercession ausgebracht, und wären die Stiffter von denen Churfürsten vor immediat dem Reich angehörige Stände undisputirlich gehalten worden. Als man sich auch nachdem aus Tyrol der Be- Limnae Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. 2. p. 695. junct. Pfanner. hist. Comit. L. 6. §. 8. in fin. Vid. Oesterreichische Information in puncto Submissionis an das Käyserliche Cammer-Gericht, ap. Londorp. Tom. VII Act. Publ. L. 6. c. 466. & Gastel de Statu Publ. Europ. c. 15. p. 470. Et Bambergischer Gegen-Bericht darauf, ap. Londorp. d. l. c. 480. & Gastel. d. l. p. 483. Vid. Pfanner. hist. Comit. L. 6. §. 8. seqq. Testatur id Imhoff. in Notit. Proc. L. 3. c. 3. §. 6. & Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 342. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 4. c. 7. p. 486. & ad L. 5. c. 2. p. 687. vid. Reichs-Absch. de anno 1548. §. Nachdem auch in der Regierungs-Handlung sc. quod extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Puhl. L. 1. c. 161. Gastel. de statu publ. Europ. c. 15. §. 63. p. 504.
Bischoff auch anders Sinnes worden, und wolte von keiner renovation mehr wissen, sondern suchte dieser Streitigkeit rechtliche Entscheidung, übergab auch zu dem Ende anno 1641 auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg obangeführte weitläufftige Information, unter dem Titul: Bericht über des Käyserl. Hochstiffts Bamberg Herrschafft in Kärnthen Natur sc. Weil man sich aber nachdem des Fori halber nicht vergleichen konte, indem Bamberg diese Sache vor der Reichs-Cammer zu Speier tractiren wolte, das Hauß Oesterreich aber auf die von Käyser Friderico I und II erhaltene Privilegia sich berieff, vermöge derer es sich vor niemand anders, als ihren Land-Ständen und Räthen stellen dürffte; so wurd die Sache biß anno 1654 trainiret, da auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg lange und hefftig des Fori halber gestritten, doch aber nichts ausgemachet wurde. Endlich soll diese so vieljährige Streitigkeit anno 1682 durch einen Vergleich beygeleget seyn, und soll der Bischoff zu Bamberg nebst dem Capitulo in die Oesterreichische Hoheit und Entrichtung der Land-Steuren, gegen jährlichen Empfang 40000 fl. (wofür der Tarvische Zoll zur Versicherung eingesetzet) verwilliget haben. Fünff und zwantzigstes Capitel, Streit mit denen Stifftern Trient und Brixen wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten. ES liegen diese Stiffter an den Gräntzen von Tyrol, so daß an Beschützung des einen auch dem andern gelegen ist; Dannenhero bey vorfallenden Krieges-Läufften diese Stiffter u. die Grafschafft Tyrol zu Beschützung der beyderseitigen Länder alle mögliche Hülffe beygeschossen, und also eine nachbarliche Vereinigung unter sich aufgerichtet. Wegen solcher Vereinigung sind diese Stiffter, auf beschehenes Ersuchen, zu denen Tyrolischen Land-Tägen erschienen, und haben wegen des Ruhestandes, der Wolfahrt und Beschützung des gemeinen Vaterlandes, als confoederirte Rath geben helffen. Wogegen Käyser Maximilianus I, als Graf zu Tyrol, diesen Stifftern versprochen, sie von denen Anlagen, damit sie als unmittelbahre Reichs-Stände in dem H. Röm. Reich künfftig beleget wurden, zu entheben. In welche Enthebung auch auf dem Reich-Tage zu Augspurg anno 1548 consentiret worden, doch so, daß gedachte Stiffter sonst bey ihrer Fürstl. dignität, und Stim̃, Sessions, Rechten, und Freyheiten unbeschwert bleiben solten . Ob nun das Hauß Oesterreich die in gedachten Stifftern, vermöge obgemeldeter Compacten, ihme zustehende Gerechtigkeiten zu weit mag extendiret haben, oder nicht, lässet man an seinen Ort gestellet seyn; dieses aber ist gewiß, daß die Stiffter sich darüber beklaget, und dahero bey dem Reichs-Tage zu Regenspurg anno 1641 mit einem Memorial eingekommen, und dem Reichs-Convent darinnen vorgestellet; daß die der Grafschafft Tyrol zustehende Protection gar zu weit extendiret würde, und daß man sich ex parte Tyrol über die Stiffter des juris Superioritatis anmassen, des juris collectandi gebrauchen, Sammel-Plätze darinnen geben, die Stifftische Unterthanen gleich denen Tyrolischen zu belegen, auch die Stifftische Beambte beschreiben wolle; welchen actibus als man sich opponiret, wären denen Stifftern alle Gefälle, und die Commercia in der Grafschafft Tyrol gesperret worden, derowegen man in anno 1636 bey dem Churfürstl. Collegial-Tage an Käyserliche Maj. der Churfürsten Intercession ausgebracht, und wären die Stiffter von denen Churfürsten vor immediat dem Reich angehörige Stände undisputirlich gehalten worden. Als man sich auch nachdem aus Tyrol der Be- Limnae Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. 2. p. 695. junct. Pfanner. hist. Comit. L. 6. §. 8. in fin. Vid. Oesterreichische Information in puncto Submissionis an das Käyserliche Cammer-Gericht, ap. Londorp. Tom. VII Act. Publ. L. 6. c. 466. & Gastel de Statu Publ. Europ. c. 15. p. 470. Et Bambergischer Gegen-Bericht darauf, ap. Londorp. d. l. c. 480. & Gastel. d. l. p. 483. Vid. Pfanner. hist. Comit. L. 6. §. 8. seqq. Testatur id Imhoff. in Notit. Proc. L. 3. c. 3. §. 6. & Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 342. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 4. c. 7. p. 486. & ad L. 5. c. 2. p. 687. vid. Reichs-Absch. de anno 1548. §. Nachdem auch in der Regierungs-Handlung sc. quod extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Puhl. L. 1. c. 161. Gastel. de statu publ. Europ. c. 15. §. 63. p. 504.
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Bischoff auch anders Sinnes worden, und wolte von keiner renovation mehr wissen, sondern suchte dieser Streitigkeit rechtliche Entscheidung, übergab auch zu dem Ende anno 1641 auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg obangeführte weitläufftige Information, unter dem Titul: Bericht über des Käyserl. Hochstiffts Bamberg Herrschafft in Kärnthen Natur sc. Weil man sich aber nachdem des Fori halber nicht vergleichen konte, indem Bamberg diese Sache vor der Reichs-Cammer zu Speier tractiren wolte, das Hauß Oesterreich aber auf die von Käyser Friderico I und II erhaltene Privilegia sich berieff, vermöge derer es sich vor niemand anders, als ihren Land-Ständen und Räthen stellen dürffte; so wurd die Sache biß anno 1654 trainiret, da auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg lange und hefftig des Fori halber gestritten, doch aber nichts ausgemachet wurde. Endlich soll diese so vieljährige Streitigkeit anno 1682 durch einen Vergleich beygeleget seyn, und soll der Bischoff zu Bamberg nebst dem Capitulo in die Oesterreichische Hoheit und Entrichtung der Land-Steuren, gegen jährlichen Empfang 40000 fl. (wofür der Tarvische Zoll zur Versicherung eingesetzet) verwilliget haben.
Fünff und zwantzigstes Capitel, Streit mit denen Stifftern Trient und Brixen wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten.
ES liegen diese Stiffter an den Gräntzen von Tyrol, so daß an Beschützung des einen auch dem andern gelegen ist; Dannenhero bey vorfallenden Krieges-Läufften diese Stiffter u. die Grafschafft Tyrol zu Beschützung der beyderseitigen Länder alle mögliche Hülffe beygeschossen, und also eine nachbarliche Vereinigung unter sich aufgerichtet. Wegen solcher Vereinigung sind diese Stiffter, auf beschehenes Ersuchen, zu denen Tyrolischen Land-Tägen erschienen, und haben wegen des Ruhestandes, der Wolfahrt und Beschützung des gemeinen Vaterlandes, als confoederirte Rath geben helffen. Wogegen Käyser Maximilianus I, als Graf zu Tyrol, diesen Stifftern versprochen, sie von denen Anlagen, damit sie als unmittelbahre Reichs-Stände in dem H. Röm. Reich künfftig beleget wurden, zu entheben. In welche Enthebung auch auf dem Reich-Tage zu Augspurg anno 1548 consentiret worden, doch so, daß gedachte Stiffter sonst bey ihrer Fürstl. dignität, und Stim̃, Sessions, Rechten, und Freyheiten unbeschwert bleiben solten . Ob nun das Hauß Oesterreich die in gedachten Stifftern, vermöge obgemeldeter Compacten, ihme zustehende Gerechtigkeiten zu weit mag extendiret haben, oder nicht, lässet man an seinen Ort gestellet seyn; dieses aber ist gewiß, daß die Stiffter sich darüber beklaget, und dahero bey dem Reichs-Tage zu Regenspurg anno 1641 mit einem Memorial eingekommen, und dem Reichs-Convent darinnen vorgestellet; daß die der Grafschafft Tyrol zustehende Protection gar zu weit extendiret würde, und daß man sich ex parte Tyrol über die Stiffter des juris Superioritatis anmassen, des juris collectandi gebrauchen, Sammel-Plätze darinnen geben, die Stifftische Unterthanen gleich denen Tyrolischen zu belegen, auch die Stifftische Beambte beschreiben wolle; welchen actibus als man sich opponiret, wären denen Stifftern alle Gefälle, und die Commercia in der Grafschafft Tyrol gesperret worden, derowegen man in anno 1636 bey dem Churfürstl. Collegial-Tage an Käyserliche Maj. der Churfürsten Intercession ausgebracht, und wären die Stiffter von denen Churfürsten vor immediat dem Reich angehörige Stände undisputirlich gehalten worden. Als man sich auch nachdem aus Tyrol der Be-
Limnae Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. 2. p. 695. junct. Pfanner. hist. Comit. L. 6. §. 8. in fin.
Vid. Oesterreichische Information in puncto Submissionis an das Käyserliche Cammer-Gericht, ap. Londorp. Tom. VII Act. Publ. L. 6. c. 466. & Gastel de Statu Publ. Europ. c. 15. p. 470. Et Bambergischer Gegen-Bericht darauf, ap. Londorp. d. l. c. 480. & Gastel. d. l. p. 483.
Vid. Pfanner. hist. Comit. L. 6. §. 8. seqq.
Testatur id Imhoff. in Notit. Proc. L. 3. c. 3. §. 6. & Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 342.
Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 4. c. 7. p. 486. & ad L. 5. c. 2. p. 687.
vid. Reichs-Absch. de anno 1548. §. Nachdem auch in der Regierungs-Handlung sc.
quod extat ap. Londorp. Tom. V. Act. Puhl. L. 1. c. 161. Gastel. de statu publ. Europ. c. 15. §. 63. p. 504.
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