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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795.

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18 da. Sie müssen 5 Jahr hindurch ihre
Kunst bey einer andern Hebamme geübt, und
nebenher theoretischen Unterricht von einem
Arzte darin gehabt haben. Eine Prüfung ent-
scheidet dann erst über ihre Geschicklichkeit und
Aufnahme. Ueber sie und ihre Gehülfinnen
haben zwey sogenannte ehrbare Frauen
die Aufsicht. Außer diesen sind noch 7 ge-
schworne Frauen
da, die den Kindbette-
rinnen und Kindern gewisse Dienste leisten,
die kein Mann leisten kann.

Zu den guten Anstalten für die öffentliche
Gesundheit gehört auch die, daß keine Leiche
in der Stadt begraben werden darf. Nürn-
berg war eine der ersten Städte, die diese Ge-
wohnheit abschaffte, und sie leidet solche schon
seit 1519 nicht mehr.

Um die Verfälschung der Lebensmittel zum
Bedürfniß und zum Luxus zu verhüten, sind
ebenfalls mehrere Einrichtungen vorhanden.
Das Schlachtvieh wird durch verpflichtete Per-
sonen untersucht; das Gewürz durch eine Ge-

18 da. Sie muͤſſen 5 Jahr hindurch ihre
Kunſt bey einer andern Hebamme geuͤbt, und
nebenher theoretiſchen Unterricht von einem
Arzte darin gehabt haben. Eine Pruͤfung ent-
ſcheidet dann erſt uͤber ihre Geſchicklichkeit und
Aufnahme. Ueber ſie und ihre Gehuͤlfinnen
haben zwey ſogenannte ehrbare Frauen
die Aufſicht. Außer dieſen ſind noch 7 ge-
ſchworne Frauen
da, die den Kindbette-
rinnen und Kindern gewiſſe Dienſte leiſten,
die kein Mann leiſten kann.

Zu den guten Anſtalten fuͤr die oͤffentliche
Geſundheit gehoͤrt auch die, daß keine Leiche
in der Stadt begraben werden darf. Nuͤrn-
berg war eine der erſten Staͤdte, die dieſe Ge-
wohnheit abſchaffte, und ſie leidet ſolche ſchon
ſeit 1519 nicht mehr.

Um die Verfaͤlſchung der Lebensmittel zum
Beduͤrfniß und zum Luxus zu verhuͤten, ſind
ebenfalls mehrere Einrichtungen vorhanden.
Das Schlachtvieh wird durch verpflichtete Per-
ſonen unterſucht; das Gewuͤrz durch eine Ge-

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[148/0156] 18 da. Sie muͤſſen 5 Jahr hindurch ihre Kunſt bey einer andern Hebamme geuͤbt, und nebenher theoretiſchen Unterricht von einem Arzte darin gehabt haben. Eine Pruͤfung ent- ſcheidet dann erſt uͤber ihre Geſchicklichkeit und Aufnahme. Ueber ſie und ihre Gehuͤlfinnen haben zwey ſogenannte ehrbare Frauen die Aufſicht. Außer dieſen ſind noch 7 ge- ſchworne Frauen da, die den Kindbette- rinnen und Kindern gewiſſe Dienſte leiſten, die kein Mann leiſten kann. Zu den guten Anſtalten fuͤr die oͤffentliche Geſundheit gehoͤrt auch die, daß keine Leiche in der Stadt begraben werden darf. Nuͤrn- berg war eine der erſten Staͤdte, die dieſe Ge- wohnheit abſchaffte, und ſie leidet ſolche ſchon ſeit 1519 nicht mehr. Um die Verfaͤlſchung der Lebensmittel zum Beduͤrfniß und zum Luxus zu verhuͤten, ſind ebenfalls mehrere Einrichtungen vorhanden. Das Schlachtvieh wird durch verpflichtete Per- ſonen unterſucht; das Gewuͤrz durch eine Ge-

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/156>, abgerufen am 24.11.2024.