Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795.dieß klar, daß sie das jüdische Bekenntniß, un- Als die Polen, nach der Mitte des zehn- *) Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz.
552. feq. dieß klar, daß ſie das juͤdiſche Bekenntniß, un- Als die Polen, nach der Mitte des zehn- *) Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz.
552. feq. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0096" n="86"/> dieß klar, daß ſie das juͤdiſche Bekenntniß, un-<lb/> ſtreitig das feindſeeligſte gegen andere, und das<lb/> ſchaͤdlichſte fuͤr den Staat, nie einſchraͤnkten,<lb/> nie verfolgten. Aber die Anhaͤnger deſſelben<lb/> haben auch nie Anſpruͤche auf ſtaatsbuͤrgerli-<lb/> che Freyheit und Gleichheit gemacht.</p><lb/> <p>Als die Polen, nach der Mitte des zehn-<lb/> ten Jahrhunderts, unter Voranſchritt ihres<lb/> Koͤnigs Miezislaus, zur chriſtlichen Religion<lb/> uͤbertraten <note place="foot" n="*)"><hi rendition="#aq">Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz.<lb/> 552. feq.</hi></note>, nahmen ſie das roͤmiſch- katho-<lb/> liſche Bekenntniß an. Es war ſo lange das<lb/> einzige herrſchende im polniſchen Gebiete, bis,<lb/> gegen die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts,<lb/><hi rendition="#g">Kaſimir der Große</hi> Rothreußen hinzufuͤg-<lb/> te, in welcher Provinz der chriſtliche Glaube,<lb/> nach der griechiſchen Lehrform, herrſchte. Der<lb/> Koͤnig verſprach den Einwohnern ſeines neuen<lb/> Landes die Aufrechthaltung ihres Bekenntniſ-<lb/> ſes und von der Zeit an bluͤheten das roͤmi-<lb/> ſche und griechiſche in Polen neben einander,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [86/0096]
dieß klar, daß ſie das juͤdiſche Bekenntniß, un-
ſtreitig das feindſeeligſte gegen andere, und das
ſchaͤdlichſte fuͤr den Staat, nie einſchraͤnkten,
nie verfolgten. Aber die Anhaͤnger deſſelben
haben auch nie Anſpruͤche auf ſtaatsbuͤrgerli-
che Freyheit und Gleichheit gemacht.
Als die Polen, nach der Mitte des zehn-
ten Jahrhunderts, unter Voranſchritt ihres
Koͤnigs Miezislaus, zur chriſtlichen Religion
uͤbertraten *), nahmen ſie das roͤmiſch- katho-
liſche Bekenntniß an. Es war ſo lange das
einzige herrſchende im polniſchen Gebiete, bis,
gegen die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts,
Kaſimir der Große Rothreußen hinzufuͤg-
te, in welcher Provinz der chriſtliche Glaube,
nach der griechiſchen Lehrform, herrſchte. Der
Koͤnig verſprach den Einwohnern ſeines neuen
Landes die Aufrechthaltung ihres Bekenntniſ-
ſes und von der Zeit an bluͤheten das roͤmi-
ſche und griechiſche in Polen neben einander,
*) Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz.
552. feq.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |