den Sinn des Wortes "Verschiedenden- kende" so zusammen, daß bloß diejenigen darunter verstanden wurden, die verschieden mit den Katholiken dachten, da doch bey jener Konvokations-Konföderation (1573) auch die Katholiken darunter verstanden wurden. Da- durch erhoben sich die letztern aus dem Stan- de der Mitbegünstigten offenbar zu Be- günstigern. Man wird die Folgen davon leicht errathen.
Jn dem Zwischenreiche nach dem Tode des Königs Stephan, wurde der Konföderations- Beschluß vom Jahre 1573, als ein Bund un- ter den "Verschiedendenkenden in der Reli- gion" dergestalt bestätigt, daß unter letzteren alle christliche Sekten, katholische und nichtka- tholische, verstanden wurden; aber in den Kon- föderationen der folgenden Zwischenreiche ver- stand man nur noch die darunter, die von den Katholiken in der Religion verschieden dachten, das heißt, nur die Lutheraner, Kalvinisten und Griechen. Die Arianer waren also ausgeschlossen.
den Sinn des Wortes „Verſchiedenden- kende“ ſo zuſammen, daß bloß diejenigen darunter verſtanden wurden, die verſchieden mit den Katholiken dachten, da doch bey jener Konvokations-Konfoͤderation (1573) auch die Katholiken darunter verſtanden wurden. Da- durch erhoben ſich die letztern aus dem Stan- de der Mitbeguͤnſtigten offenbar zu Be- guͤnſtigern. Man wird die Folgen davon leicht errathen.
Jn dem Zwiſchenreiche nach dem Tode des Koͤnigs Stephan, wurde der Konfoͤderations- Beſchluß vom Jahre 1573, als ein Bund un- ter den „Verſchiedendenkenden in der Reli- gion“ dergeſtalt beſtaͤtigt, daß unter letzteren alle chriſtliche Sekten, katholiſche und nichtka- tholiſche, verſtanden wurden; aber in den Kon- foͤderationen der folgenden Zwiſchenreiche ver- ſtand man nur noch die darunter, die von den Katholiken in der Religion verſchieden dachten, das heißt, nur die Lutheraner, Kalviniſten und Griechen. Die Arianer waren alſo ausgeſchloſſen.
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den Sinn des Wortes „Verſchiedenden-
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mit den Katholiken dachten, da doch bey jener
Konvokations-Konfoͤderation (1573) auch die
Katholiken darunter verſtanden wurden. Da-
durch erhoben ſich die letztern aus dem Stan-
de der Mitbeguͤnſtigten offenbar zu Be-
guͤnſtigern. Man wird die Folgen davon
leicht errathen.
Jn dem Zwiſchenreiche nach dem Tode des
Koͤnigs Stephan, wurde der Konfoͤderations-
Beſchluß vom Jahre 1573, als ein Bund un-
ter den „Verſchiedendenkenden in der Reli-
gion“ dergeſtalt beſtaͤtigt, daß unter letzteren
alle chriſtliche Sekten, katholiſche und nichtka-
tholiſche, verſtanden wurden; aber in den Kon-
foͤderationen der folgenden Zwiſchenreiche ver-
ſtand man nur noch die darunter, die von den
Katholiken in der Religion verſchieden dachten,
das heißt, nur die Lutheraner, Kalviniſten und
Griechen. Die Arianer waren alſo ausgeſchloſſen.
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0202_1795/101>, abgerufen am 16.02.2025.
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