Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.Man setze kein Mißtrauen in die Wahr- Der Gang der rechtlichen Geschäfte ist, Die Vorsitzer der verschiedenen höheren und Man ſetze kein Mißtrauen in die Wahr- Der Gang der rechtlichen Geſchaͤfte iſt, Die Vorſitzer der verſchiedenen hoͤheren und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0190" n="180"/> <p>Man ſetze kein Mißtrauen in die Wahr-<lb/> heit dieſer Schilderung. Die einzelnen Zuͤge<lb/> derſelben ſind aus eigener Erfahrung genom-<lb/> men und weder zu ſchwach noch zu ſtark auf-<lb/> getragen. Wer je Geſchaͤfte am Reichstage<lb/> betrieben hat, wird ſie nicht nur treffend fin-<lb/> den, ſondern auch mit vielen andern noch ver-<lb/> mehren koͤnnen.</p><lb/> <p>Der Gang der rechtlichen Geſchaͤfte iſt,<lb/> im Kleinen, ganz derſelbe. Man ſetze anſtatt<lb/> Senatoren, Richter, anſtatt Reichsboten, Bey-<lb/> ſitzer, und anſtatt Unterhaͤndler und Raͤnke-<lb/> macher, Berichtſteller und Anwalde, brauche<lb/> bey dieſen, um ſie fuͤr eine gerechte oder un-<lb/> gerechte Sache zu gewinnen, dieſelben klingen-<lb/> den Gruͤnde und Urkunden: ſo nimmt das<lb/> rechtliche Geſchaͤft denſelben Weg, wie das<lb/> Staatsgeſchaͤft, und man erhaͤlt dieſelbe Ent-<lb/> ſcheidung.</p><lb/> <p>Die Vorſitzer der verſchiedenen hoͤheren und<lb/> niederen Gerichtshoͤfe in Polen, und deren<lb/> Beyſitzer, koͤnnen nur aus dem Adel genom-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [180/0190]
Man ſetze kein Mißtrauen in die Wahr-
heit dieſer Schilderung. Die einzelnen Zuͤge
derſelben ſind aus eigener Erfahrung genom-
men und weder zu ſchwach noch zu ſtark auf-
getragen. Wer je Geſchaͤfte am Reichstage
betrieben hat, wird ſie nicht nur treffend fin-
den, ſondern auch mit vielen andern noch ver-
mehren koͤnnen.
Der Gang der rechtlichen Geſchaͤfte iſt,
im Kleinen, ganz derſelbe. Man ſetze anſtatt
Senatoren, Richter, anſtatt Reichsboten, Bey-
ſitzer, und anſtatt Unterhaͤndler und Raͤnke-
macher, Berichtſteller und Anwalde, brauche
bey dieſen, um ſie fuͤr eine gerechte oder un-
gerechte Sache zu gewinnen, dieſelben klingen-
den Gruͤnde und Urkunden: ſo nimmt das
rechtliche Geſchaͤft denſelben Weg, wie das
Staatsgeſchaͤft, und man erhaͤlt dieſelbe Ent-
ſcheidung.
Die Vorſitzer der verſchiedenen hoͤheren und
niederen Gerichtshoͤfe in Polen, und deren
Beyſitzer, koͤnnen nur aus dem Adel genom-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |