Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.Konstitutionen von Seiten der Reichsboten Die außerordentlichen Reichstage ha- *) Jm 2ten Hefte, S. 67.
Konſtitutionen von Seiten der Reichsboten Die außerordentlichen Reichstage ha- *) Jm 2ten Hefte, S. 67.
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Konſtitutionen von Seiten der Reichsboten
verzoͤgert ſich, koͤmmt gar nicht zu Stande,
der Reichstag geht daruͤber zu Ende; mit ei-
nem Worte: Unordnungen, Mißbraͤuche, Ge-
waltthaͤtigkeit, Unwiſſenheit und Leichtſinn ſpie-
geln ſich in jedem Schritte einer Verſamm-
lung, deren einzelne Glieder, als Reichsboten,
vollends ihrem Egoismus, ihrem Hochmuthe
und dem Gefuͤhle der Strafloſigkeit ſich uͤber-
laſſen duͤrfen. Des „liberum veto,“ der
Quelle hoͤchſt ſchaͤdlicher Unordnungen, habe
ich ſchon oben gedacht *).
Die außerordentlichen Reichstage ha-
ben eben die Einrichtung und nehmen denſelben
Gang, wie die ordentlichen, duͤrfen aber, ſeit
der Konſtitution von 1768, nur vierzehn Tage
dauern. Die feyerlichen Formalien werden an
denſelben theils zuſammengezogen, theils weg-
gelaſſen. Sie ſind uͤbrigens denſelben Unord-
nungen und Mißbraͤuchen unterworfen, wie
*) Jm 2ten Hefte, S. 67.
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