sollten ordentliche, diese letztre außerordentliche genannt werden. Der Tag, an welchem die ordentlichen ihren Anfang nehmen sollten, wurde im Jahre 1717 auf den nächsten Mon- tag nach Michael festgesetzt. Wenn ein Reichs- tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre, in welchem er fällt, nicht zu Stande kommt, so müssen noch zwey Jahre vorübergehen, ehe er wieder ausgeschrieben werden kann.
Die Orte, wo sich der Reichstag versam- melt, sind abwechselnd Warschau und Grodno, und zwar so, daß zwey hinter einander in je- ner, und der dritte in dieser Stadt gehalten werden. Unter der Regierung des jetzigen Kö- nigs hat man sich an diese Verordnung nicht streng gebunden, und die Reichstage waren, bis drey oder vier, in Warschau, doch dem hieher gehörigen Rechte der Stadt Grodno unbeschadet.
Außer den Schreiben, durch welche die Stände berufen werden, schickt der König noch
ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche genannt werden. Der Tag, an welchem die ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten, wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon- tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs- tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre, in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt, ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe er wieder ausgeſchrieben werden kann.
Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam- melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno, und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je- ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ- nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht ſtreng gebunden, und die Reichstage waren, bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno unbeſchadet.
Außer den Schreiben, durch welche die Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0148"n="138"/>ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche<lb/>
genannt werden. Der Tag, an welchem die<lb/>
ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten,<lb/>
wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon-<lb/>
tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs-<lb/>
tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre,<lb/>
in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt,<lb/>ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe<lb/>
er wieder ausgeſchrieben werden kann.</p><lb/><p>Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam-<lb/>
melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno,<lb/>
und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je-<lb/>
ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten<lb/>
werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ-<lb/>
nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht<lb/>ſtreng gebunden, und die Reichstage waren,<lb/>
bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem<lb/>
hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno<lb/>
unbeſchadet.</p><lb/><p>Außer den Schreiben, durch welche die<lb/>
Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch<lb/></p></div></body></text></TEI>
[138/0148]
ſollten ordentliche, dieſe letztre außerordentliche
genannt werden. Der Tag, an welchem die
ordentlichen ihren Anfang nehmen ſollten,
wurde im Jahre 1717 auf den naͤchſten Mon-
tag nach Michael feſtgeſetzt. Wenn ein Reichs-
tag, durch irgend einen Zufall, in dem Jahre,
in welchem er faͤllt, nicht zu Stande kommt,
ſo muͤſſen noch zwey Jahre voruͤbergehen, ehe
er wieder ausgeſchrieben werden kann.
Die Orte, wo ſich der Reichstag verſam-
melt, ſind abwechſelnd Warſchau und Grodno,
und zwar ſo, daß zwey hinter einander in je-
ner, und der dritte in dieſer Stadt gehalten
werden. Unter der Regierung des jetzigen Koͤ-
nigs hat man ſich an dieſe Verordnung nicht
ſtreng gebunden, und die Reichstage waren,
bis drey oder vier, in Warſchau, doch dem
hieher gehoͤrigen Rechte der Stadt Grodno
unbeſchadet.
Außer den Schreiben, durch welche die
Staͤnde berufen werden, ſchickt der Koͤnig noch
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/148>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.