meister, Kanzleyregent, Metrikan- ten (Archivare) Dekretsnotare, Groß- notare, Großschatznotare, Kron- und Schatzbewahrer, Jnstigatoren und Viceinstigatoren.
Zu der zweiten Klasse gehören: die Groß- und Unterfeldherren, die Feld- notare, die Großwachtmeister, die La- germeister und die Geschützmeister für Polen und Lithauen.
Die Obersekretaire sind die vordersten Beamten aus dem Ritterstande. Vermöge des Gebrauchs werden nur immer Personen vom geistlichen Stande dazu gewählt. Sie haben den Vorzug bei Besetzung der Kanzlerstellen und bei Vergebung von Bißthümern, und sie gelangen früher oder später zu beiden. Man braucht sie zur Verfertigung von Schriften und Briefen, welche geheime Angelegenheiten betreffen, und wenn die Kanzler abwesend sind, verrichten sie einige von ihren Geschäf- ten. Am Reichstage lesen sie die pacta con-
meiſter, Kanzleyregent, Metrikan- ten (Archivare) Dekretsnotare, Groß- notare, Großſchatznotare, Kron- und Schatzbewahrer, Jnſtigatoren und Viceinſtigatoren.
Zu der zweiten Klaſſe gehoͤren: die Groß- und Unterfeldherren, die Feld- notare, die Großwachtmeiſter, die La- germeiſter und die Geſchuͤtzmeiſter fuͤr Polen und Lithauen.
Die Oberſekretaire ſind die vorderſten Beamten aus dem Ritterſtande. Vermoͤge des Gebrauchs werden nur immer Perſonen vom geiſtlichen Stande dazu gewaͤhlt. Sie haben den Vorzug bei Beſetzung der Kanzlerſtellen und bei Vergebung von Bißthuͤmern, und ſie gelangen fruͤher oder ſpaͤter zu beiden. Man braucht ſie zur Verfertigung von Schriften und Briefen, welche geheime Angelegenheiten betreffen, und wenn die Kanzler abweſend ſind, verrichten ſie einige von ihren Geſchaͤf- ten. Am Reichstage leſen ſie die pacta con-
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meiſter, Kanzleyregent, Metrikan-
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Zu der zweiten Klaſſe gehoͤren: die
Groß- und Unterfeldherren, die Feld-
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Polen und Lithauen.
Die Oberſekretaire ſind die vorderſten
Beamten aus dem Ritterſtande. Vermoͤge des
Gebrauchs werden nur immer Perſonen vom
geiſtlichen Stande dazu gewaͤhlt. Sie haben
den Vorzug bei Beſetzung der Kanzlerſtellen
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braucht ſie zur Verfertigung von Schriften
und Briefen, welche geheime Angelegenheiten
betreffen, und wenn die Kanzler abweſend
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ten. Am Reichstage leſen ſie die pacta con-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/80>, abgerufen am 16.02.2025.
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