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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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sonders günstig waren; und so wurde die
Macht des Königs allmählig in die Gränzen
zusammen gedrängt, in welchen wir sie jetzt
erblicken.

Der Ritterstand wird von den Edelleuten
gebildet, die nicht Senatoren, und die dem
Könige unmittelbar unterworfen sind. Ob-
gleich die Senatoren nicht aufhören, Edelleute
zu seyn, so werden sie doch von diesen, in-
soferne sie einen Stand ausmachen, getrennt,
da sie Mitglieder eines andern Standes sind,
und niemand zu zwei Ständen zugleich gehö-
ren kann. Unter den Edelleuten giebt es auch
mittelbare, das heißt solche, die, wie in
Severien und zum Theil anderwärts, mittelst
ihres Herrn (in Severien z. B. durch den
Bischof von Krakau) dem Könige unterthan,
und den unmittelbaren in so fern unter-
geordnet sind, als sie bei den Staatsverhand-
lungen nicht zu Rathe gezogen werden.

Die unmittelbaren Edelleute also berathen
den Staat, in Person auf den Landtagen,

Zweites Heft. E

ſonders guͤnſtig waren; und ſo wurde die
Macht des Koͤnigs allmaͤhlig in die Graͤnzen
zuſammen gedraͤngt, in welchen wir ſie jetzt
erblicken.

Der Ritterſtand wird von den Edelleuten
gebildet, die nicht Senatoren, und die dem
Koͤnige unmittelbar unterworfen ſind. Ob-
gleich die Senatoren nicht aufhoͤren, Edelleute
zu ſeyn, ſo werden ſie doch von dieſen, in-
ſoferne ſie einen Stand ausmachen, getrennt,
da ſie Mitglieder eines andern Standes ſind,
und niemand zu zwei Staͤnden zugleich gehoͤ-
ren kann. Unter den Edelleuten giebt es auch
mittelbare, das heißt ſolche, die, wie in
Severien und zum Theil anderwaͤrts, mittelſt
ihres Herrn (in Severien z. B. durch den
Biſchof von Krakau) dem Koͤnige unterthan,
und den unmittelbaren in ſo fern unter-
geordnet ſind, als ſie bei den Staatſverhand-
lungen nicht zu Rathe gezogen werden.

Die unmittelbaren Edelleute alſo berathen
den Staat, in Perſon auf den Landtagen,

Zweites Heft. E
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[65/0075] ſonders guͤnſtig waren; und ſo wurde die Macht des Koͤnigs allmaͤhlig in die Graͤnzen zuſammen gedraͤngt, in welchen wir ſie jetzt erblicken. Der Ritterſtand wird von den Edelleuten gebildet, die nicht Senatoren, und die dem Koͤnige unmittelbar unterworfen ſind. Ob- gleich die Senatoren nicht aufhoͤren, Edelleute zu ſeyn, ſo werden ſie doch von dieſen, in- ſoferne ſie einen Stand ausmachen, getrennt, da ſie Mitglieder eines andern Standes ſind, und niemand zu zwei Staͤnden zugleich gehoͤ- ren kann. Unter den Edelleuten giebt es auch mittelbare, das heißt ſolche, die, wie in Severien und zum Theil anderwaͤrts, mittelſt ihres Herrn (in Severien z. B. durch den Biſchof von Krakau) dem Koͤnige unterthan, und den unmittelbaren in ſo fern unter- geordnet ſind, als ſie bei den Staatſverhand- lungen nicht zu Rathe gezogen werden. Die unmittelbaren Edelleute alſo berathen den Staat, in Perſon auf den Landtagen, Zweites Heft. E

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/75>, abgerufen am 28.04.2024.