Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.
schatzmeistern,Großschatzmeister ge-
ſchatzmeiſtern,Großſchatzmeiſter ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0070" n="60"/> ſchatzmeiſtern</hi>,<hi rendition="#g">Großſchatzmeiſter</hi> ge-<lb/> nannt werden. Sie ſind Aufſeher der Reichs-<lb/> inſignien und des Schatzes; empfangen die<lb/> oͤffentlichen Einkuͤnfte; beſorgen die oͤffentlichen<lb/> Ausgaben, und bringen ſie in Rechnung. Sie<lb/> haben die Aufſicht uͤber das Muͤnzweſen und<lb/> ſind Vorſitzer eines Tribunals, die <hi rendition="#g">Schatz-<lb/> kommiſſion</hi> genannt. Ehedem waren ſie<lb/> in ihrem Departement faſt unumſchraͤnkt, und<lb/> eine Reihe von Unordnungen war die Folge<lb/> davon; aber ſeit der Konſtitution von 1768<lb/> und ſeit der Errichtung des immerwaͤhrenden<lb/> Raths, ſind ihren Vorrechten und Befugniſſen<lb/> engere Graͤnzen geſetzt worden. Sie haben<lb/> jetzt eine Kommiſſion zur Seite, ohne die ſie<lb/> nichts verfuͤgen koͤnnen, und unter welcher das<lb/> Schatzdepartement ſteht, das aus Mitgliedern<lb/> des immerwaͤhrenden Raths zuſammengeſetzt<lb/> iſt. Sie muͤſſen monatlich einen Bericht von<lb/> allen ihren Verhandlungen dem gedachten Ka-<lb/> the vorlegen; die Vorſchlaͤge, die zur Ver-<lb/> beſſerung und Erweiterung des Handels und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [60/0070]
ſchatzmeiſtern,Großſchatzmeiſter ge-
nannt werden. Sie ſind Aufſeher der Reichs-
inſignien und des Schatzes; empfangen die
oͤffentlichen Einkuͤnfte; beſorgen die oͤffentlichen
Ausgaben, und bringen ſie in Rechnung. Sie
haben die Aufſicht uͤber das Muͤnzweſen und
ſind Vorſitzer eines Tribunals, die Schatz-
kommiſſion genannt. Ehedem waren ſie
in ihrem Departement faſt unumſchraͤnkt, und
eine Reihe von Unordnungen war die Folge
davon; aber ſeit der Konſtitution von 1768
und ſeit der Errichtung des immerwaͤhrenden
Raths, ſind ihren Vorrechten und Befugniſſen
engere Graͤnzen geſetzt worden. Sie haben
jetzt eine Kommiſſion zur Seite, ohne die ſie
nichts verfuͤgen koͤnnen, und unter welcher das
Schatzdepartement ſteht, das aus Mitgliedern
des immerwaͤhrenden Raths zuſammengeſetzt
iſt. Sie muͤſſen monatlich einen Bericht von
allen ihren Verhandlungen dem gedachten Ka-
the vorlegen; die Vorſchlaͤge, die zur Ver-
beſſerung und Erweiterung des Handels und
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