Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.König öffentlich zu reden hat. Er antwortet Jeder der Kanzler hat seine eigene Kanz- Koͤnig oͤffentlich zu reden hat. Er antwortet Jeder der Kanzler hat ſeine eigene Kanz- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0066" n="56"/> Koͤnig oͤffentlich zu reden hat. Er antwortet<lb/> den fremden Geſandten auf ihre Anreden; be-<lb/> ſpricht ſich auch beſonders mit ihnen, um ihre<lb/> Antraͤge zu vernehmen, den Koͤnig davon zu<lb/> unterrichten und deſſen Antwort zu uͤberbrin-<lb/> gen. Er empfaͤngt die Bittſchriften an den<lb/> Koͤnig, und er entwirft und beſiegelt die oͤffent-<lb/> lichen Geſchaͤftsſchriften, Mandate, Vorla-<lb/> dungen, Entſcheidungen, Privilegien, Diplo-<lb/> me und Schenkungen. Zu dieſen, wie zu ſei-<lb/> nen muͤndlichen Vortraͤgen, bedient er ſich der<lb/> lateiniſchen oder der polniſchen Sprache, die<lb/> von jeher die Sprachen der oͤffentlichen Ge-<lb/> ſchaͤfte in Polen waren.</p><lb/> <p>Jeder der Kanzler hat ſeine eigene Kanz-<lb/> ley, ſein beſonderes Archiv (in polniſch-latei-<lb/> niſcher Sprache <hi rendition="#aq">metrica</hi> genannt) und ſein<lb/> beſonderes Siegel. Da die Geſchaͤfte, die bei<lb/> ihren Stellen vorkommen, die mannigfaltigſten<lb/> Beziehungen auf das polniſche Staatsrecht<lb/> und auf die verwickelten Privatrechte der ein-<lb/> zelnen Einwohnerklaſſen haben; ſo muͤſſen ſie<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [56/0066]
Koͤnig oͤffentlich zu reden hat. Er antwortet
den fremden Geſandten auf ihre Anreden; be-
ſpricht ſich auch beſonders mit ihnen, um ihre
Antraͤge zu vernehmen, den Koͤnig davon zu
unterrichten und deſſen Antwort zu uͤberbrin-
gen. Er empfaͤngt die Bittſchriften an den
Koͤnig, und er entwirft und beſiegelt die oͤffent-
lichen Geſchaͤftsſchriften, Mandate, Vorla-
dungen, Entſcheidungen, Privilegien, Diplo-
me und Schenkungen. Zu dieſen, wie zu ſei-
nen muͤndlichen Vortraͤgen, bedient er ſich der
lateiniſchen oder der polniſchen Sprache, die
von jeher die Sprachen der oͤffentlichen Ge-
ſchaͤfte in Polen waren.
Jeder der Kanzler hat ſeine eigene Kanz-
ley, ſein beſonderes Archiv (in polniſch-latei-
niſcher Sprache metrica genannt) und ſein
beſonderes Siegel. Da die Geſchaͤfte, die bei
ihren Stellen vorkommen, die mannigfaltigſten
Beziehungen auf das polniſche Staatsrecht
und auf die verwickelten Privatrechte der ein-
zelnen Einwohnerklaſſen haben; ſo muͤſſen ſie
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