Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Jch erinnere durch diese Kleinigkeiten Zu den Senatoren zählt man einige Mi- Fünf dieser Minister gehören zur Polni- Sie sind nach den Kastellanen in den oder
Jch erinnere durch dieſe Kleinigkeiten Zu den Senatoren zaͤhlt man einige Mi- Fuͤnf dieſer Miniſter gehoͤren zur Polni- Sie ſind nach den Kaſtellanen in den oder
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Jch erinnere durch dieſe Kleinigkeiten
abermals an die Jnkonſequenz in den Gleich-
heitsgrundſaͤtzen der polniſchen Verfaſſung.
Zu den Senatoren zaͤhlt man einige Mi-
niſter, und nennt ſie deshalb Miniſter aus
dem Senatorenſtande. Sie bekleiden
die hoͤheren Staatsaͤmter um die Perſon des
Koͤnigs. Jhrer ſind folgende zehn: Zwei
Großmarſchaͤlle, zwei Großkanzler, zwei Un-
terkanzler, zwei Schatzmeiſter, zwei Hof- oder
Untermarſchaͤlle.
Fuͤnf dieſer Miniſter gehoͤren zur Polni-
ſchen und fuͤnf andre zur Lithauiſchen Nation.
Sie ſind nach den Kaſtellanen in den
Senat gekommen, ſtimmen alſo auch nach
ihnen. Am Reichstage ſitzen ſie nicht an der
Seite der Kaſtellane, ſondern beſonders; in
den Relationsgerichten aber fuͤhren ſie die
Reihe der Senatoren nach den Kaſtellanen
fort, nach welchen ſie auch am Reichstage
ihre Stimmen geben. Die Geſetze erlauben
nicht, daß dieſe Miniſter zugleich Woiwoden
oder
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