Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Die ältesten unter den Woiwoden sind Die aͤlteſten unter den Woiwoden ſind <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0051" n="41"/> <p>Die aͤlteſten unter den Woiwoden ſind<lb/> die in Kronpolen; die uͤbrigen, in den hinzu-<lb/> gekommenen Laͤndern, ſind juͤnger, weil dieſe<lb/> Provinzen erſt nach der Verbindung mit Po-<lb/> len in Woiwodſchaften abgetheilt wurden.<lb/> Man hat aber keine Rangordnung nach den<lb/> Provinzen unter ihnen feſtgeſetzt, ſondern ſie<lb/> ſind unter einander gemiſcht. Sonderbar iſt<lb/> es, daß der Kaſtellan von Krakau allen Woi-<lb/> woden vorgeht, und daß zwei andre Kaſtellane,<lb/> die von Wilna und Trozk, und der Staroſt<lb/> von Samogitien (alle ſonſt <hi rendition="#g">hinter</hi> den Woi-<lb/> woden) dieſen zugezaͤhlt werden. Die Ge-<lb/> ſchichtſchreiber ſind nicht einig, woher der Ka-<lb/> ſtellan von Krakau jenen Vorzug erhalten hat.<lb/> Einige ſagen, ein Woiwode von Krakau habe<lb/> ſich gegen den Koͤnig empoͤrt, und dieſer habe<lb/> ſein Verbrechen noch an ſeinen Nachfolgern<lb/> dadurch beſtrafen wollen, daß er verordnet,<lb/> die Woiwoden von Krakau ſollten auf ewige<lb/> Zeiten den Kaſtellanen von Krakau nachgehen;<lb/> andre ſagen, es ſey eine Strafe dafuͤr, daß<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [41/0051]
Die aͤlteſten unter den Woiwoden ſind
die in Kronpolen; die uͤbrigen, in den hinzu-
gekommenen Laͤndern, ſind juͤnger, weil dieſe
Provinzen erſt nach der Verbindung mit Po-
len in Woiwodſchaften abgetheilt wurden.
Man hat aber keine Rangordnung nach den
Provinzen unter ihnen feſtgeſetzt, ſondern ſie
ſind unter einander gemiſcht. Sonderbar iſt
es, daß der Kaſtellan von Krakau allen Woi-
woden vorgeht, und daß zwei andre Kaſtellane,
die von Wilna und Trozk, und der Staroſt
von Samogitien (alle ſonſt hinter den Woi-
woden) dieſen zugezaͤhlt werden. Die Ge-
ſchichtſchreiber ſind nicht einig, woher der Ka-
ſtellan von Krakau jenen Vorzug erhalten hat.
Einige ſagen, ein Woiwode von Krakau habe
ſich gegen den Koͤnig empoͤrt, und dieſer habe
ſein Verbrechen noch an ſeinen Nachfolgern
dadurch beſtrafen wollen, daß er verordnet,
die Woiwoden von Krakau ſollten auf ewige
Zeiten den Kaſtellanen von Krakau nachgehen;
andre ſagen, es ſey eine Strafe dafuͤr, daß
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