Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.daß sie, so wie sie dem Edelmann seinen Sie können, gegen eine Kopfsteuer, im Nach
daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im Nach
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0122" n="112"/> daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen<lb/> Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten<lb/> Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der<lb/> Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf<lb/> den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich<lb/> geſunken.</p><lb/> <p>Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im<lb/> Lande wohnen und verkehren. Die kleinern<lb/> Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli-<lb/> chen wie die adelichen, ſind großentheils von<lb/> ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni-<lb/> cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich<lb/> niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach-<lb/> dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam,<lb/> mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen,<lb/> mehr oder weniger freigebig gegen die Staats-<lb/> beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein<lb/> Recht vorhanden, das nicht durch Geld un-<lb/> tergraben werden koͤnnte, und nicht durch<lb/> Geld aufrecht erhalten werden muͤßte.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Nach</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [112/0122]
daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen
Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten
Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der
Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf
den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich
geſunken.
Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im
Lande wohnen und verkehren. Die kleinern
Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli-
chen wie die adelichen, ſind großentheils von
ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni-
cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich
niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach-
dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam,
mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen,
mehr oder weniger freigebig gegen die Staats-
beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein
Recht vorhanden, das nicht durch Geld un-
tergraben werden koͤnnte, und nicht durch
Geld aufrecht erhalten werden muͤßte.
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