daß sie, so wie sie dem Edelmann seinen Krug, eben so dem Staate seine gesammten Einkünfte abpachteten. Letzteres ist nach der Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf den Handel ist auch, gegen sonst, beträchtlich gesunken.
Sie können, gegen eine Kopfsteuer, im Lande wohnen und verkehren. Die kleinern Städte in Polen und Lithauen, die königli- chen wie die adelichen, sind großentheils von ihnen besetzt; in mehreren der großen Muni- cipalstädte dürfen sie sich ebenfalls häuslich niederlassen, in andern aber nicht, je nach- dem die Bürger mehr oder weniger wachsam, mehr oder weniger stark oder entschlossen, mehr oder weniger freigebig gegen die Staats- beamten gewesen sind: denn in Polen ist kein Recht vorhanden, das nicht durch Geld un- tergraben werden könnte, und nicht durch Geld aufrecht erhalten werden müßte.
Nach
daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich geſunken.
Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im Lande wohnen und verkehren. Die kleinern Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli- chen wie die adelichen, ſind großentheils von ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni- cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach- dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam, mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen, mehr oder weniger freigebig gegen die Staats- beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein Recht vorhanden, das nicht durch Geld un- tergraben werden koͤnnte, und nicht durch Geld aufrecht erhalten werden muͤßte.
Nach
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0122"n="112"/>
daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen<lb/>
Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten<lb/>
Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der<lb/>
Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf<lb/>
den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich<lb/>
geſunken.</p><lb/><p>Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im<lb/>
Lande wohnen und verkehren. Die kleinern<lb/>
Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli-<lb/>
chen wie die adelichen, ſind großentheils von<lb/>
ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni-<lb/>
cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich<lb/>
niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach-<lb/>
dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam,<lb/>
mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen,<lb/>
mehr oder weniger freigebig gegen die Staats-<lb/>
beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein<lb/>
Recht vorhanden, das nicht durch Geld un-<lb/>
tergraben werden koͤnnte, und nicht durch<lb/>
Geld aufrecht erhalten werden muͤßte.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Nach</fw><lb/></div></body></text></TEI>
[112/0122]
daß ſie, ſo wie ſie dem Edelmann ſeinen
Krug, eben ſo dem Staate ſeine geſammten
Einkuͤnfte abpachteten. Letzteres iſt nach der
Zeit verboten worden, und ihr Einfluß auf
den Handel iſt auch, gegen ſonſt, betraͤchtlich
geſunken.
Sie koͤnnen, gegen eine Kopfſteuer, im
Lande wohnen und verkehren. Die kleinern
Staͤdte in Polen und Lithauen, die koͤnigli-
chen wie die adelichen, ſind großentheils von
ihnen beſetzt; in mehreren der großen Muni-
cipalſtaͤdte duͤrfen ſie ſich ebenfalls haͤuslich
niederlaſſen, in andern aber nicht, je nach-
dem die Buͤrger mehr oder weniger wachſam,
mehr oder weniger ſtark oder entſchloſſen,
mehr oder weniger freigebig gegen die Staats-
beamten geweſen ſind: denn in Polen iſt kein
Recht vorhanden, das nicht durch Geld un-
tergraben werden koͤnnte, und nicht durch
Geld aufrecht erhalten werden muͤßte.
Nach
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/122>, abgerufen am 23.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.