Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.fassungen noch immer durch die Nullität ihrer Die Konstitution vom 3ten May 1791, Einzelne polnische Güterbesitzer der ersten faſſungen noch immer durch die Nullitaͤt ihrer Die Konſtitution vom 3ten May 1791, Einzelne polniſche Guͤterbeſitzer der erſten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0108" n="98"/> faſſungen noch immer durch die Nullitaͤt ihrer<lb/> Bauern und Buͤrger zu Grunde gegangen;<lb/> und nur Eine, die Venetianiſche, wird ſich<lb/> noch lange erhalten, weil ſie dem Volk eine<lb/> Art von Freiheit zu geben oder vorzuſpiegeln<lb/> verſteht, waͤhrend ſie den Adel, den Doge,<lb/> ja die Handhaber der Unumſchraͤnktheit ſelbſt,<lb/> durch Maßregeln des Schreckens, in der voll-<lb/> kommenſten Nullitaͤt zu erhalten weiß.</p><lb/> <p>Die Konſtitution vom 3ten May 1791,<lb/> ſchien fuͤr die Verbeſſerung des Zuſtandes der<lb/> Bauern etwas gethan zu haben; aber wer<lb/> ſieht nicht, daß der Ausdruck: „<hi rendition="#g">der Bauer<lb/> ſteht unter dem Schutze des Geſetzes</hi>“<lb/> wenig mehr, als ein leeres Wort, war und<lb/> blieb, da man dem Bauer nicht zugleich einen<lb/> Weg eroͤffnete, um, vor ſeinem Herrn vorbei,<lb/> zu dem Geſetze zu gelangen, das denn doch<lb/> von jenem <hi rendition="#g">mitgegeben</hi> war und von ihm<lb/><hi rendition="#g">erklaͤrt</hi> und <hi rendition="#g">geltend gemacht</hi> wurde?</p><lb/> <p>Einzelne polniſche Guͤterbeſitzer der erſten<lb/> Klaſſe haben es gewagt, ihre Bauern frei zu<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [98/0108]
faſſungen noch immer durch die Nullitaͤt ihrer
Bauern und Buͤrger zu Grunde gegangen;
und nur Eine, die Venetianiſche, wird ſich
noch lange erhalten, weil ſie dem Volk eine
Art von Freiheit zu geben oder vorzuſpiegeln
verſteht, waͤhrend ſie den Adel, den Doge,
ja die Handhaber der Unumſchraͤnktheit ſelbſt,
durch Maßregeln des Schreckens, in der voll-
kommenſten Nullitaͤt zu erhalten weiß.
Die Konſtitution vom 3ten May 1791,
ſchien fuͤr die Verbeſſerung des Zuſtandes der
Bauern etwas gethan zu haben; aber wer
ſieht nicht, daß der Ausdruck: „der Bauer
ſteht unter dem Schutze des Geſetzes“
wenig mehr, als ein leeres Wort, war und
blieb, da man dem Bauer nicht zugleich einen
Weg eroͤffnete, um, vor ſeinem Herrn vorbei,
zu dem Geſetze zu gelangen, das denn doch
von jenem mitgegeben war und von ihm
erklaͤrt und geltend gemacht wurde?
Einzelne polniſche Guͤterbeſitzer der erſten
Klaſſe haben es gewagt, ihre Bauern frei zu
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