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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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es ausschließend. Gieb mir ein Stück davon,
ich will dir dafür arbeiten." -- "Jch will dir
ein Stück Land einräumen," erwiedert der
Edelmann:"das dich ernähren kann. Du
thust mir dafür eine gewisse bestimmte Arbeit.
Dein Eigenthum kann dieser Fleck nicht seyn;
aber du sollst ihn behalten, so lange du deine
Arbeit thust." -- Aus diesem Vertrage folgt,
daß der Bauer kein Eigenthum, aber
nicht, daß er seiner Person nicht mächtig
sey, wenn er die verabredete Arbeit
gethan hat
. Hat er sie nicht gethan, so
kann ihn der Herr von seinem Boden jagen;
aber er kann ihn eigentlich nicht zwingen, sie,
wider seinen Willen, ferner zu thun, wenn er
z. B. bei einem andern Herrn, unter bessern
Bedingungen, ein Stück Landes bekommen
kann; oder wenn sein jetziger Herr, weil er
mächtiger ist, als er, die verabredete Arbeit
vermehren will. Geschieht letzteres und be-
hauptet es der Herr mit Gewalt, dann erst
wird durch diese Ungerechtigkeit der Bauer

es ausſchließend. Gieb mir ein Stuͤck davon,
ich will dir dafuͤr arbeiten.“ — „Jch will dir
ein Stuͤck Land einraͤumen,“ erwiedert der
Edelmann:„das dich ernaͤhren kann. Du
thuſt mir dafuͤr eine gewiſſe beſtimmte Arbeit.
Dein Eigenthum kann dieſer Fleck nicht ſeyn;
aber du ſollſt ihn behalten, ſo lange du deine
Arbeit thuſt.“ — Aus dieſem Vertrage folgt,
daß der Bauer kein Eigenthum, aber
nicht, daß er ſeiner Perſon nicht maͤchtig
ſey, wenn er die verabredete Arbeit
gethan hat
. Hat er ſie nicht gethan, ſo
kann ihn der Herr von ſeinem Boden jagen;
aber er kann ihn eigentlich nicht zwingen, ſie,
wider ſeinen Willen, ferner zu thun, wenn er
z. B. bei einem andern Herrn, unter beſſern
Bedingungen, ein Stuͤck Landes bekommen
kann; oder wenn ſein jetziger Herr, weil er
maͤchtiger iſt, als er, die verabredete Arbeit
vermehren will. Geſchieht letzteres und be-
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[91/0101] es ausſchließend. Gieb mir ein Stuͤck davon, ich will dir dafuͤr arbeiten.“ — „Jch will dir ein Stuͤck Land einraͤumen,“ erwiedert der Edelmann:„das dich ernaͤhren kann. Du thuſt mir dafuͤr eine gewiſſe beſtimmte Arbeit. Dein Eigenthum kann dieſer Fleck nicht ſeyn; aber du ſollſt ihn behalten, ſo lange du deine Arbeit thuſt.“ — Aus dieſem Vertrage folgt, daß der Bauer kein Eigenthum, aber nicht, daß er ſeiner Perſon nicht maͤchtig ſey, wenn er die verabredete Arbeit gethan hat. Hat er ſie nicht gethan, ſo kann ihn der Herr von ſeinem Boden jagen; aber er kann ihn eigentlich nicht zwingen, ſie, wider ſeinen Willen, ferner zu thun, wenn er z. B. bei einem andern Herrn, unter beſſern Bedingungen, ein Stuͤck Landes bekommen kann; oder wenn ſein jetziger Herr, weil er maͤchtiger iſt, als er, die verabredete Arbeit vermehren will. Geſchieht letzteres und be- hauptet es der Herr mit Gewalt, dann erſt wird durch dieſe Ungerechtigkeit der Bauer

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/101>, abgerufen am 21.11.2024.