Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.es ausschließend. Gieb mir ein Stück davon, es ausſchließend. Gieb mir ein Stuͤck davon, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0101" n="91"/> es ausſchließend. Gieb mir ein Stuͤck davon,<lb/> ich will dir dafuͤr arbeiten.“ — „Jch will dir<lb/> ein Stuͤck Land einraͤumen,“ erwiedert der<lb/> Edelmann:„das dich ernaͤhren kann. Du<lb/> thuſt mir dafuͤr eine gewiſſe beſtimmte Arbeit.<lb/> Dein Eigenthum kann dieſer Fleck nicht ſeyn;<lb/> aber du ſollſt ihn behalten, ſo lange du deine<lb/> Arbeit thuſt.“ — Aus dieſem Vertrage folgt,<lb/> daß der Bauer <hi rendition="#g">kein Eigenthum</hi>, aber<lb/> nicht, daß er <hi rendition="#g">ſeiner Perſon</hi> nicht maͤchtig<lb/> ſey, wenn er die <hi rendition="#g">verabredete Arbeit<lb/> gethan hat</hi>. Hat er ſie <hi rendition="#g">nicht</hi> gethan, ſo<lb/> kann ihn der Herr von ſeinem Boden jagen;<lb/> aber er kann ihn eigentlich nicht zwingen, ſie,<lb/> wider ſeinen Willen, ferner zu thun, wenn er<lb/> z. B. bei einem andern Herrn, unter beſſern<lb/> Bedingungen, ein Stuͤck Landes bekommen<lb/> kann; oder wenn ſein jetziger Herr, weil er<lb/> maͤchtiger iſt, als er, die verabredete Arbeit<lb/> vermehren will. Geſchieht letzteres und be-<lb/> hauptet es der Herr mit Gewalt, dann erſt<lb/> wird durch dieſe Ungerechtigkeit der Bauer<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [91/0101]
es ausſchließend. Gieb mir ein Stuͤck davon,
ich will dir dafuͤr arbeiten.“ — „Jch will dir
ein Stuͤck Land einraͤumen,“ erwiedert der
Edelmann:„das dich ernaͤhren kann. Du
thuſt mir dafuͤr eine gewiſſe beſtimmte Arbeit.
Dein Eigenthum kann dieſer Fleck nicht ſeyn;
aber du ſollſt ihn behalten, ſo lange du deine
Arbeit thuſt.“ — Aus dieſem Vertrage folgt,
daß der Bauer kein Eigenthum, aber
nicht, daß er ſeiner Perſon nicht maͤchtig
ſey, wenn er die verabredete Arbeit
gethan hat. Hat er ſie nicht gethan, ſo
kann ihn der Herr von ſeinem Boden jagen;
aber er kann ihn eigentlich nicht zwingen, ſie,
wider ſeinen Willen, ferner zu thun, wenn er
z. B. bei einem andern Herrn, unter beſſern
Bedingungen, ein Stuͤck Landes bekommen
kann; oder wenn ſein jetziger Herr, weil er
maͤchtiger iſt, als er, die verabredete Arbeit
vermehren will. Geſchieht letzteres und be-
hauptet es der Herr mit Gewalt, dann erſt
wird durch dieſe Ungerechtigkeit der Bauer
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