Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, [H. 1]. Berlin, 1795.Besorgung des Haares, drey bis vier Duka- Diese Angaben werden hinreichen, um von Bey diesen schon an sich beträchtlichen Prei- K 2
Beſorgung des Haares, drey bis vier Duka- Dieſe Angaben werden hinreichen, um von Bey dieſen ſchon an ſich betraͤchtlichen Prei- K 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0165" n="147"/> Beſorgung des Haares, drey bis vier Duka-<lb/> ten monatlich; der Wagenhalter fuͤr einen<lb/> Lohnwagen taͤglich einen Dukaten, wobey der<lb/> Kutſcher noch zwey Gulden Trinkgeld bekom-<lb/> men muß.</p><lb/> <p>Dieſe Angaben werden hinreichen, um von<lb/> dem Preiſe der Dinge in Warſchau einen Be-<lb/> griff zu geben. Jm allgemeinen kann man<lb/> annehmen, daß man in Preußen, Sachſen und<lb/> Oeſterreich mit einem halben Dukaten ſo weit<lb/> komme, als hier mit einem ganzen. Selbſt in<lb/> unſerm theuern Riga leben wir um weniger<lb/> Geld beſſer.</p><lb/> <p>Bey dieſen ſchon an ſich betraͤchtlichen Prei-<lb/> ſen, iſt keine Polizey vorhanden, die es ver-<lb/> hinderte, ſie, nach Willkuͤhr, noch hoͤher zu<lb/> treiben. Beſonders leiden Fremde hierunter,<lb/> wenn ſie einem habſuͤchtigen Gaſtwirth, oder<lb/> einem betruͤgeriſchen Lohnbedienten in die Haͤn-<lb/> de fallen. Weil keine Polizeyvorſchriften da<lb/> ſind, und weil ſie oft die Landesſprache nur<lb/> wenig oder gar nicht verſtehen; ſo koͤnnen ſie<lb/> <fw place="bottom" type="sig">K 2</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [147/0165]
Beſorgung des Haares, drey bis vier Duka-
ten monatlich; der Wagenhalter fuͤr einen
Lohnwagen taͤglich einen Dukaten, wobey der
Kutſcher noch zwey Gulden Trinkgeld bekom-
men muß.
Dieſe Angaben werden hinreichen, um von
dem Preiſe der Dinge in Warſchau einen Be-
griff zu geben. Jm allgemeinen kann man
annehmen, daß man in Preußen, Sachſen und
Oeſterreich mit einem halben Dukaten ſo weit
komme, als hier mit einem ganzen. Selbſt in
unſerm theuern Riga leben wir um weniger
Geld beſſer.
Bey dieſen ſchon an ſich betraͤchtlichen Prei-
ſen, iſt keine Polizey vorhanden, die es ver-
hinderte, ſie, nach Willkuͤhr, noch hoͤher zu
treiben. Beſonders leiden Fremde hierunter,
wenn ſie einem habſuͤchtigen Gaſtwirth, oder
einem betruͤgeriſchen Lohnbedienten in die Haͤn-
de fallen. Weil keine Polizeyvorſchriften da
ſind, und weil ſie oft die Landesſprache nur
wenig oder gar nicht verſtehen; ſo koͤnnen ſie
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