Sodann nimmt Peirce -- obzwar unbeschadet der Richtigkeit und Tragweite seiner Resultate -- keine Notiz davon, dass von seinen Prämissen einzelne schon für sich allein eine Resultante nach sich ziehen, und end- lich kümmert er sich nicht um die Frage der Vollständigkeit seiner Re- sultanten. All diese Umstände lassen eine Revision der Arbeit, wie gesagt, angezeigt erscheinen.
Zuvörderst ist zu beachten, dass von unsern vier Aussagen 2) die drei letzten schon je einzeln eine Resultante bedingen. Diese, und zwar die vollständigen Resultanten, gibt das Tableau: 3)
[Formel 1]
wo eben die Konklusion 0 = 0 wie üblich auf keine Resultante, das Fehlen einer solchen hinweist.
Wegen x 1, b ; xb ; 1, b j xb j 1 = 1 verstehen diese Resul- tanten sich als Konklusionen von selbst. Dass sie aber die vollen Resul- tanten sind, muss zunächst bewiesen werden; auch wird unsern Resultanten noch eine bessere Form zu geben sein.
Dass die Proposition 1' a j x keine Resultante liefern kann, geht daraus hervor, dass bei irgendwie gegebnem a der Wert x = 1 ihr immer schon (als eine "Wurzel") genügt. Ebenso ist bei der zweiten, dritten und vierten Proposition ersichtlich, dass die von uns angegebne Resultante die volle sein muss, weil jener, sobald diese erfüllt ist, eben die Wurzel x = 1 genügt.
Nun haben wir den Satz -- vergl. 48) S. 453: 4)
[Formel 2]
dem wir nebenbei auch diesen sogleich zugesellen wollen: 5)
[Formel 3]
Beweis zu 4). Denn aus 1' a ; 1 folgt auch 1' ; 1 a ; 1 ; 1 oder 1 a ; 1, also a ; 1 = 1, und umgekehrt, falls letzteres gilt, so ist auch 1' a ; 1 -- als äquivalent mit 1' 1 -- erfüllt.
Beweis zu 5) aus den Koeffizienten zu führen. Die Subsumtion 1'i jShai h0'h j ist bei ji nichtssagend, bei j = i dagegen äquivalent mit 1 Shai h0'h i = Sh(0'a)i h = (0'a ; 1)i j = 1i j, q. e. d.
Die zweite und vierte unsrer Resultanten 3) statuirt also -- cf. 4) -- einfach, dass das Relativ a keine Leerzeilen haben dürfe, mithin von der Form a = an j 0 + a sei -- cf. 14) des § 16.
§ 28. Über Elimination.
Sodann nimmt Peirce — obzwar unbeschadet der Richtigkeit und Tragweite seiner Resultate — keine Notiz davon, dass von seinen Prämissen einzelne schon für sich allein eine Resultante nach sich ziehen, und end- lich kümmert er sich nicht um die Frage der Vollständigkeit seiner Re- sultanten. All diese Umstände lassen eine Revision der Arbeit, wie gesagt, angezeigt erscheinen.
Zuvörderst ist zu beachten, dass von unsern vier Aussagen 2) die drei letzten schon je einzeln eine Resultante bedingen. Diese, und zwar die vollständigen Resultanten, gibt das Tableau: 3)
[Formel 1]
wo eben die Konklusion 0 = 0 wie üblich auf keine Resultante, das Fehlen einer solchen hinweist.
Wegen x ⋹ 1, b ; x ⋹ b ; 1, b ɟ x ⋹ b ɟ 1 = 1 verstehen diese Resul- tanten sich als Konklusionen von selbst. Dass sie aber die vollen Resul- tanten sind, muss zunächst bewiesen werden; auch wird unsern Resultanten noch eine bessere Form zu geben sein.
Dass die Proposition 1' ⋹ a ɟ x keine Resultante liefern kann, geht daraus hervor, dass bei irgendwie gegebnem a der Wert x = 1 ihr immer schon (als eine „Wurzel“) genügt. Ebenso ist bei der zweiten, dritten und vierten Proposition ersichtlich, dass die von uns angegebne Resultante die volle sein muss, weil jener, sobald diese erfüllt ist, eben die Wurzel x = 1 genügt.
Nun haben wir den Satz — vergl. 48) S. 453: 4)
[Formel 2]
dem wir nebenbei auch diesen sogleich zugesellen wollen: 5)
[Formel 3]
Beweis zu 4). Denn aus 1' ⋹ a ; 1 folgt auch 1' ; 1 ⋹ a ; 1 ; 1 oder 1 ⋹ a ; 1, also a ; 1 = 1, und umgekehrt, falls letzteres gilt, so ist auch 1' ⋹ a ; 1 — als äquivalent mit 1' ⋹ 1 — erfüllt.
Beweis zu 5) aus den Koeffizienten zu führen. Die Subsumtion 1'i j ⋹ Σhai h0'h j ist bei j ≠ i nichtssagend, bei j = i dagegen äquivalent mit 1 ⋹ Σhai h0'h i = Σh(0'a)i h = (0'a ; 1)i j = 1i j, q. e. d.
Die zweite und vierte unsrer Resultanten 3) statuirt also — cf. 4) — einfach, dass das Relativ a keine Leerzeilen haben dürfe, mithin von der Form a = ᾱ ɟ 0 + α sei — cf. 14) des § 16.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0485"n="471"/><fwplace="top"type="header">§ 28. Über Elimination.</fw><lb/><p>Sodann nimmt <hirendition="#g">Peirce</hi>— obzwar unbeschadet der Richtigkeit und<lb/>
Tragweite seiner Resultate — keine Notiz davon, dass von seinen Prämissen<lb/>
einzelne schon für sich allein eine Resultante nach sich ziehen, und end-<lb/>
lich kümmert er sich nicht um die Frage der Vollständigkeit seiner Re-<lb/>
sultanten. All diese Umstände lassen eine Revision der Arbeit, wie gesagt,<lb/>
angezeigt erscheinen.</p><lb/><p>Zuvörderst ist zu beachten, dass von unsern vier Aussagen 2) die<lb/>
drei letzten schon je einzeln eine Resultante bedingen. Diese, und<lb/>
zwar die vollständigen Resultanten, gibt das Tableau:<lb/>
3) <formula/><lb/>
wo eben die Konklusion 0 = 0 wie üblich auf <hirendition="#i">keine</hi> Resultante, das<lb/>
Fehlen einer solchen hinweist.</p><lb/><p>Wegen <hirendition="#i">x</hi>⋹ 1, <hirendition="#i">b</hi> ; <hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> ; 1, <hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">x</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi>ɟ 1 = 1 verstehen diese Resul-<lb/>
tanten sich als Konklusionen von selbst. Dass sie aber die vollen Resul-<lb/>
tanten sind, muss zunächst bewiesen werden; auch wird unsern Resultanten<lb/>
noch eine bessere Form zu geben sein.</p><lb/><p>Dass die Proposition 1' ⋹<hirendition="#i">a</hi>ɟ<hirendition="#i">x</hi> keine Resultante liefern kann, geht<lb/>
daraus hervor, dass bei irgendwie gegebnem <hirendition="#i">a</hi> der Wert <hirendition="#i">x</hi> = 1 ihr immer<lb/>
schon (als eine „Wurzel“) genügt. Ebenso ist bei der zweiten, dritten und<lb/>
vierten Proposition ersichtlich, dass die von uns angegebne Resultante die<lb/>
volle sein muss, weil jener, sobald diese erfüllt ist, eben die Wurzel <hirendition="#i">x</hi> = 1<lb/>
genügt.</p><lb/><p>Nun haben wir den <hirendition="#g">Satz</hi>— vergl. 48) S. 453:<lb/>
4) <formula/><lb/>
dem wir nebenbei auch diesen sogleich zugesellen wollen:<lb/>
5) <formula/><lb/></p><p><hirendition="#g">Beweis</hi> zu 4). Denn aus 1' ⋹<hirendition="#i">a</hi> ; 1 folgt auch 1' ; 1 ⋹<hirendition="#i">a</hi> ; 1 ; 1 oder<lb/>
1 ⋹<hirendition="#i">a</hi> ; 1, also <hirendition="#i">a</hi> ; 1 = 1, und umgekehrt, falls letzteres gilt, so ist auch<lb/>
1' ⋹<hirendition="#i">a</hi> ; 1 — als äquivalent mit 1' ⋹ 1 — erfüllt.</p><lb/><p><hirendition="#g">Beweis</hi> zu 5) aus den Koeffizienten zu führen. Die Subsumtion<lb/><hirendition="#c">1'<hirendition="#i"><hirendition="#sub">i j</hi></hi>⋹<hirendition="#i">Σ<hirendition="#sub">h</hi>a<hirendition="#sub">i h</hi></hi>0'<hirendition="#i"><hirendition="#sub">h j</hi></hi></hi><lb/>
ist bei <hirendition="#i">j</hi>≠<hirendition="#i">i</hi> nichtssagend, bei <hirendition="#i">j</hi> = <hirendition="#i">i</hi> dagegen äquivalent mit<lb/><hirendition="#c">1 ⋹<hirendition="#i">Σ<hirendition="#sub">h</hi>a<hirendition="#sub">i h</hi></hi>0'<hirendition="#i"><hirendition="#sub">h i</hi></hi> = <hirendition="#i">Σ<hirendition="#sub">h</hi></hi>(0'<hirendition="#i">a</hi>)<hirendition="#i"><hirendition="#sub">i h</hi></hi> = (0'<hirendition="#i">a</hi> ; 1)<hirendition="#i"><hirendition="#sub">i j</hi></hi> = 1<hirendition="#i"><hirendition="#sub">i j</hi></hi>,</hi><lb/>
q. e. d.</p><lb/><p>Die zweite und vierte unsrer Resultanten 3) statuirt also —<lb/>
cf. 4) — einfach, dass das Relativ <hirendition="#i">a keine Leerzeilen</hi> haben dürfe,<lb/>
mithin von der Form <hirendition="#i">a</hi> = <hirendition="#i">ᾱ</hi>ɟ 0 + <hirendition="#i">α</hi> sei — cf. 14) des § 16.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[471/0485]
§ 28. Über Elimination.
Sodann nimmt Peirce — obzwar unbeschadet der Richtigkeit und
Tragweite seiner Resultate — keine Notiz davon, dass von seinen Prämissen
einzelne schon für sich allein eine Resultante nach sich ziehen, und end-
lich kümmert er sich nicht um die Frage der Vollständigkeit seiner Re-
sultanten. All diese Umstände lassen eine Revision der Arbeit, wie gesagt,
angezeigt erscheinen.
Zuvörderst ist zu beachten, dass von unsern vier Aussagen 2) die
drei letzten schon je einzeln eine Resultante bedingen. Diese, und
zwar die vollständigen Resultanten, gibt das Tableau:
3) [FORMEL]
wo eben die Konklusion 0 = 0 wie üblich auf keine Resultante, das
Fehlen einer solchen hinweist.
Wegen x ⋹ 1, b ; x ⋹ b ; 1, b ɟ x ⋹ b ɟ 1 = 1 verstehen diese Resul-
tanten sich als Konklusionen von selbst. Dass sie aber die vollen Resul-
tanten sind, muss zunächst bewiesen werden; auch wird unsern Resultanten
noch eine bessere Form zu geben sein.
Dass die Proposition 1' ⋹ a ɟ x keine Resultante liefern kann, geht
daraus hervor, dass bei irgendwie gegebnem a der Wert x = 1 ihr immer
schon (als eine „Wurzel“) genügt. Ebenso ist bei der zweiten, dritten und
vierten Proposition ersichtlich, dass die von uns angegebne Resultante die
volle sein muss, weil jener, sobald diese erfüllt ist, eben die Wurzel x = 1
genügt.
Nun haben wir den Satz — vergl. 48) S. 453:
4) [FORMEL]
dem wir nebenbei auch diesen sogleich zugesellen wollen:
5) [FORMEL]
Beweis zu 4). Denn aus 1' ⋹ a ; 1 folgt auch 1' ; 1 ⋹ a ; 1 ; 1 oder
1 ⋹ a ; 1, also a ; 1 = 1, und umgekehrt, falls letzteres gilt, so ist auch
1' ⋹ a ; 1 — als äquivalent mit 1' ⋹ 1 — erfüllt.
Beweis zu 5) aus den Koeffizienten zu führen. Die Subsumtion
1'i j ⋹ Σhai h0'h j
ist bei j ≠ i nichtssagend, bei j = i dagegen äquivalent mit
1 ⋹ Σhai h0'h i = Σh(0'a)i h = (0'a ; 1)i j = 1i j,
q. e. d.
Die zweite und vierte unsrer Resultanten 3) statuirt also —
cf. 4) — einfach, dass das Relativ a keine Leerzeilen haben dürfe,
mithin von der Form a = ᾱ ɟ 0 + α sei — cf. 14) des § 16.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 471. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/485>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.