Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.§ 49. Noch ungelöste Probleme des Kalkuls.
Um z. B. die Unzulässigkeit der letzten nachzuweisen sind zwei Proben Die andere Probe besteht in der Verfolgung der Möglichkeit vom Auffallen muss es, dass bei den an 270) geknüpften Schlüssen Ein noch weit schwierigeres Problem als bei einem Eliminanden Dieser würden streng genommen auch Schlüsse zuzuzählen sein, § 49. Noch ungelöste Probleme des Kalkuls.
Um z. B. die Unzulässigkeit der letzten nachzuweisen sind zwei Proben Die andere Probe besteht in der Verfolgung der Möglichkeit vom Auffallen muss es, dass bei den an 270) geknüpften Schlüssen Ein noch weit schwierigeres Problem als bei einem Eliminanden Dieser würden streng genommen auch Schlüsse zuzuzählen sein, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p> <pb facs="#f0421" n="397"/> <fw place="top" type="header">§ 49. Noch ungelöste Probleme des Kalkuls.</fw><lb/> <table> <row> <cell>36<hi rendition="#sup">0</hi>) 1, 23</cell> <cell>2, 13; 1, 2, 34</cell> <cell>3, 124; 12, 23, 34, 145</cell> <cell>13, 14, 24, 235.</cell> </row><lb/> <row> <cell>„</cell> <cell>12, 13; 1, 23, 24</cell> <cell>2, 134</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>„ „</cell> <cell>12, 34</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>„ „</cell> <cell>12, 134</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>12, 13, 14</cell> <cell>1, 234;</cell> <cell/> </row><lb/> </table> </p> <p>Um z. B. die Unzulässigkeit der letzten nachzuweisen sind zwei Proben<lb/> erforderlich. Die eine<lb/><hi rendition="#c"><formula/></hi> ergibt, dass es unzulässig, das Element 1 des Aggreganten 12 zum Gebiet<lb/><hi rendition="#i">u</hi> zu schlagen, indem hernach im Hinblick auf den Aggreganten 13 das<lb/> Element 3 zu <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">1</hi> geschlagen werden muss, darnach vom Aggreganten 23<lb/> notwendig das Element 2 zu <hi rendition="#i">u</hi> zu schlagen ist, und einerseits von 34 das<lb/> Element 4 zu <hi rendition="#i">u</hi>, andrerseits von 14 und 24 aber zu <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">1</hi> geschlagen werden<lb/> müsste, was den Konfliktsfall ausmacht.</p><lb/> <p>Die andere Probe besteht in der Verfolgung der Möglichkeit vom<lb/> Aggreganten 12 das Element 2 zu <hi rendition="#i">u</hi> zu schlagen:<lb/><hi rendition="#c"><formula/></hi> wonach denn von 24 sicher die 4 zu <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">1</hi>, darnach von 34 die 3 zu <hi rendition="#i">u</hi>, von<lb/> 13 die 1 zu <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">1</hi> gehören wird und in bezug auf 5 der Konflikt zutage<lb/> tritt, dass es als letztübriges Element von 145 zu <hi rendition="#i">u</hi>, als ebensolches aber<lb/> von 235 zu <hi rendition="#i">u</hi><hi rendition="#sub">1</hi> geschlagen werden müsste. —</p><lb/> <p>Auffallen muss es, dass bei den an 27<hi rendition="#sup">0</hi>) geknüpften Schlüssen<lb/> von der Voraussetzung 26<hi rendition="#sup">0</hi>) weiter gar kein Gebrauch zu machen ge-<lb/> wesen. Die letztere trägt darnach überhaupt nur dazu bei, die Fälle<lb/> zu charakterisiren, in welchen die ermittelten Klauseln unerlässlich<lb/> werden, ohne jedoch dabei von irgend einem Einfluss auf diese selbst<lb/> zu sein. In letztern kommen die Gebiete <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">b</hi> überhaupt nicht<lb/> explicite vor, sondern immer nur in den Verbindungen <hi rendition="#i">r<hi rendition="#sup">ϰ</hi></hi> und <hi rendition="#i">s<hi rendition="#sup">ϰ</hi></hi>, in<lb/> denen sie allerdings als Faktor stecken. —</p><lb/> <p>Ein noch weit schwierigeres Problem als bei <hi rendition="#i">einem</hi> Eliminanden<lb/><hi rendition="#i">x</hi> muss die Vervollständigung unsrer „Resultante aus dem Rohen“ zur<lb/> vollen Resultante dann darbieten, wenn zwei oder mehr Gebietsym-<lb/> bole oder Klassen <hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi>, <hi rendition="#i">z</hi>, … als <hi rendition="#i">simultan</hi> zu eliminirende in Betracht<lb/> kommen.</p><lb/> <p>Dieser würden streng genommen auch Schlüsse zuzuzählen sein,<lb/> die sich eventuell ziehen lassen in Bezug auf eine Minimalzahl von<lb/> Individuen, welche die den Daten zugrunde liegend gedachte Mannig-<lb/> faltigkeit 1 allermindestens enthalten muss.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [397/0421]
§ 49. Noch ungelöste Probleme des Kalkuls.
360) 1, 23 2, 13; 1, 2, 34 3, 124; 12, 23, 34, 145 13, 14, 24, 235.
„ 12, 13; 1, 23, 24 2, 134
„ „ 12, 34
„ „ 12, 134
12, 13, 14 1, 234;
Um z. B. die Unzulässigkeit der letzten nachzuweisen sind zwei Proben
erforderlich. Die eine
[FORMEL] ergibt, dass es unzulässig, das Element 1 des Aggreganten 12 zum Gebiet
u zu schlagen, indem hernach im Hinblick auf den Aggreganten 13 das
Element 3 zu u1 geschlagen werden muss, darnach vom Aggreganten 23
notwendig das Element 2 zu u zu schlagen ist, und einerseits von 34 das
Element 4 zu u, andrerseits von 14 und 24 aber zu u1 geschlagen werden
müsste, was den Konfliktsfall ausmacht.
Die andere Probe besteht in der Verfolgung der Möglichkeit vom
Aggreganten 12 das Element 2 zu u zu schlagen:
[FORMEL] wonach denn von 24 sicher die 4 zu u1, darnach von 34 die 3 zu u, von
13 die 1 zu u1 gehören wird und in bezug auf 5 der Konflikt zutage
tritt, dass es als letztübriges Element von 145 zu u, als ebensolches aber
von 235 zu u1 geschlagen werden müsste. —
Auffallen muss es, dass bei den an 270) geknüpften Schlüssen
von der Voraussetzung 260) weiter gar kein Gebrauch zu machen ge-
wesen. Die letztere trägt darnach überhaupt nur dazu bei, die Fälle
zu charakterisiren, in welchen die ermittelten Klauseln unerlässlich
werden, ohne jedoch dabei von irgend einem Einfluss auf diese selbst
zu sein. In letztern kommen die Gebiete a und b überhaupt nicht
explicite vor, sondern immer nur in den Verbindungen rϰ und sϰ, in
denen sie allerdings als Faktor stecken. —
Ein noch weit schwierigeres Problem als bei einem Eliminanden
x muss die Vervollständigung unsrer „Resultante aus dem Rohen“ zur
vollen Resultante dann darbieten, wenn zwei oder mehr Gebietsym-
bole oder Klassen x, y, z, … als simultan zu eliminirende in Betracht
kommen.
Dieser würden streng genommen auch Schlüsse zuzuzählen sein,
die sich eventuell ziehen lassen in Bezug auf eine Minimalzahl von
Individuen, welche die den Daten zugrunde liegend gedachte Mannig-
faltigkeit 1 allermindestens enthalten muss.
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