Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.§ 49. Studien über die Klausel. Mit alledem ist formell bewiesen, was auch selbstverständlich: Aus der vollen Resultante folgt auch unsre Resultante aus dem Rohen. Die letztere kann zur erstern ergänzt werden durch Hinzufügung Für die Klausel K kann nötigenfalles die volle Resultante 30) selbst Indessen ist auch denkbar, dass unsre Resultante aus dem Rohen Die Klausel K braucht nur diejenigen -- zur Existenzbehauptung Wenden wir noch die gleiche Überlegung, welche oben in Bezug Bezeichnen wir zur Abkürzung das allgemeine Glied der Summe § 49. Studien über die Klausel. Mit alledem ist formell bewiesen, was auch selbstverständlich: Aus der vollen Resultante folgt auch unsre Resultante aus dem Rohen. Die letztere kann zur erstern ergänzt werden durch Hinzufügung Für die Klausel K kann nötigenfalles die volle Resultante 30) selbst Indessen ist auch denkbar, dass unsre Resultante aus dem Rohen Die Klausel K braucht nur diejenigen — zur Existenzbehauptung Wenden wir noch die gleiche Überlegung, welche oben in Bezug Bezeichnen wir zur Abkürzung das allgemeine Glied der Summe <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0397" n="373"/> <fw place="top" type="header">§ 49. Studien über die Klausel.</fw><lb/> <p>Mit alledem ist formell bewiesen, was auch selbstverständlich:</p><lb/> <p> <hi rendition="#i">Aus der vollen Resultante folgt auch unsre Resultante aus dem Rohen.</hi> </p><lb/> <p><hi rendition="#i">Die letztere kann zur erstern ergänzt werden durch Hinzufügung<lb/> einer weiteren die Parameter betreffenden Bedingung</hi>, die ihr als eine<lb/> simultan zu gelten habende natürlich beizusetzen ist, in Gestalt eines<lb/> (Aussagen-)<hi rendition="#i">Faktors</hi>, und für welche wir bereits den Namen der „<hi rendition="#i">Klausel</hi>“<lb/><hi rendition="#i">K</hi> vordem eingeführt haben.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">Für die Klausel K kann</hi> nötigenfalles <hi rendition="#i">die volle Resultante</hi> 3<hi rendition="#sup">0</hi>) <hi rendition="#i">selbst<lb/> genommen</hi>, <hi rendition="#i">es darf K</hi> = 3<hi rendition="#sup">0</hi>) <hi rendition="#i">gesetzt werden</hi>.</p><lb/> <p>Indessen ist auch denkbar, dass unsre Resultante aus dem Rohen<lb/> 2<hi rendition="#sup">0</hi>) bereits gewisse Forderungen oder Bedingungen als Faktoraussagen<lb/> enthält, die sich auch in der vollen Resultante wiederfinden werden,<lb/> und dann nach dem Tautologiegesetze 1̅4̅<hi rendition="#sub">×</hi>) in der Klausel <hi rendition="#i">K</hi> nicht<lb/> wiederholt zu werden brauchen.</p><lb/> <p>Die Klausel <hi rendition="#i">K braucht</hi> nur diejenigen — zur Existenzbehauptung<lb/> eines 1<hi rendition="#sup">0</hi>) erfüllenden <hi rendition="#i">x</hi> notwendigen und hinreichenden — Bedingungen<lb/> zu statuiren, welche sich nicht bereits in unsrer Resultante aus dem<lb/> Rohen 2<hi rendition="#sup">0</hi>) erwähnt finden. M. a. W. ist — im Gegensatz zur bereits<lb/> definirten „vollen Resultante“ 3<hi rendition="#sup">0</hi>) die „Klausel“ lediglich zu definiren<lb/> durch die Forderung, dass:<lb/><hi rendition="#c">2<hi rendition="#sup">0</hi>) · <hi rendition="#i">K</hi> = 3<hi rendition="#sup">0</hi>)</hi><lb/> sei. —</p><lb/> <p>Wenden wir noch die gleiche Überlegung, welche oben in Bezug<lb/> auf unsre erste Subsumtion 1<hi rendition="#sup">0</hi>) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> 2<hi rendition="#sup">0</hi>) auseinandergesetzt worden, auf<lb/> die zweite 1<hi rendition="#sup">0</hi>) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> 3<hi rendition="#sup">0</hi>) an, so gelangen wir analog zu dem Ergebnisse:<lb/><hi rendition="#c"><formula/> 1<hi rendition="#sup">0</hi>) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> 3<hi rendition="#sup">0</hi>)</hi><lb/> und dieses mit der dritten Subsumtion zusammengehalten gibt nach<lb/> Def. (1) der Gleichheit:<lb/><hi rendition="#c"><formula/> 1<hi rendition="#sup">0</hi>) = 3<hi rendition="#sup">0</hi>).</hi><lb/> Dies lehrt: <hi rendition="#i">Volle Resultante der Elimination eines Eliminanden x aus<lb/> einem Prämissensysteme</hi> 1<hi rendition="#sup">0</hi>) <hi rendition="#i">ist eine Aussage</hi>, <hi rendition="#i">welche äquivalent ist der<lb/><hi rendition="#g">Summe</hi> der Prämissenaussagen genommen nach dem Eliminanden x</hi>,<lb/><hi rendition="#i">welche diesen aber gar nicht enthält</hi> (sollte genauer heissen: <hi rendition="#i">erwähnt</hi>,<lb/> sodass eben <hi rendition="#i">x</hi> nicht in ihr vorkommt). —</p><lb/> <p>Bezeichnen wir zur Abkürzung das allgemeine Glied der Summe<lb/><hi rendition="#i">in</hi> 1<hi rendition="#sup">0</hi>) mit <hi rendition="#i">A<hi rendition="#sub">x</hi></hi> und das korrespondirende Glied der Summe in 2<hi rendition="#sup">0</hi>) mit<lb/><hi rendition="#i">A</hi>, sodass etwa:<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [373/0397]
§ 49. Studien über die Klausel.
Mit alledem ist formell bewiesen, was auch selbstverständlich:
Aus der vollen Resultante folgt auch unsre Resultante aus dem Rohen.
Die letztere kann zur erstern ergänzt werden durch Hinzufügung
einer weiteren die Parameter betreffenden Bedingung, die ihr als eine
simultan zu gelten habende natürlich beizusetzen ist, in Gestalt eines
(Aussagen-)Faktors, und für welche wir bereits den Namen der „Klausel“
K vordem eingeführt haben.
Für die Klausel K kann nötigenfalles die volle Resultante 30) selbst
genommen, es darf K = 30) gesetzt werden.
Indessen ist auch denkbar, dass unsre Resultante aus dem Rohen
20) bereits gewisse Forderungen oder Bedingungen als Faktoraussagen
enthält, die sich auch in der vollen Resultante wiederfinden werden,
und dann nach dem Tautologiegesetze 1̅4̅×) in der Klausel K nicht
wiederholt zu werden brauchen.
Die Klausel K braucht nur diejenigen — zur Existenzbehauptung
eines 10) erfüllenden x notwendigen und hinreichenden — Bedingungen
zu statuiren, welche sich nicht bereits in unsrer Resultante aus dem
Rohen 20) erwähnt finden. M. a. W. ist — im Gegensatz zur bereits
definirten „vollen Resultante“ 30) die „Klausel“ lediglich zu definiren
durch die Forderung, dass:
20) · K = 30)
sei. —
Wenden wir noch die gleiche Überlegung, welche oben in Bezug
auf unsre erste Subsumtion 10)  20) auseinandergesetzt worden, auf
die zweite 10)  30) an, so gelangen wir analog zu dem Ergebnisse:
[FORMEL] 10)  30)
und dieses mit der dritten Subsumtion zusammengehalten gibt nach
Def. (1) der Gleichheit:
[FORMEL] 10) = 30).
Dies lehrt: Volle Resultante der Elimination eines Eliminanden x aus
einem Prämissensysteme 10) ist eine Aussage, welche äquivalent ist der
Summe der Prämissenaussagen genommen nach dem Eliminanden x,
welche diesen aber gar nicht enthält (sollte genauer heissen: erwähnt,
sodass eben x nicht in ihr vorkommt). —
Bezeichnen wir zur Abkürzung das allgemeine Glied der Summe
in 10) mit Ax und das korrespondirende Glied der Summe in 20) mit
A, sodass etwa:
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |