nach § 32 z) und e) sein, und sieht man sogleich, dass der Minor der Sub- sumtion auf A · A, = A, das Urteil selbst also doch nur auf das frühere AB hinausläuft.
Anders wenn -- ein häufig vorkommender Fall -- der Konditionalsatz stillschweigend mit ausdrückt, dass die Voraussetzung A wirklich eintreffe (? z. B. wenn wir sagen: "Wenn der Herbst kommt, etc." -- und er kommt ja in der That zuweilen). Hier ist dann A 0, beziehungsweise A = i oder A, als Faktor dem ganzen Urteile ausdrücklich beizufügen, dieses also nicht blos mit AB, sondern mit (A 0) (A B1 = 0), etc. darzustellen.
Dem hypothetischen Urteile äquivalent zu erachten ist die (gram- matikalisch lockrere) Verbindung von Teilsätzen mittelst "Sei (Es möge sein, Gesetzt, dass ..)..., dann ist, soll sein ...". Dieselbe bietet den Vorteil, dass man nicht so sehr, wie bei der vorigen Ausdrucksweise zum Abschluss des Satzes gedrängt wird, dass man vielmehr, wenn etwa die Darlegung des Bedingungs- oder Vordersatzes längere Aus- einandersetzungen erfordert, Zwischenbemerkungen nötig macht, die- selben samt dem Nachsatze oder Folgesatze auf mehrere grammati- kalisch getrennte, scheinbar unabhängig dastehende Sätze bequemer und in aller Gemütsruhe verteilen kann.
Diese Urteilsform: "Gesetzt, es sei ..., dann soll gefunden werden..." und dergleichen ist gerade in der Wissenschaft, bei Angabe der Daten eines Problemes beliebt.
Urteile, die durch die Konjunktion "weil", "denn", etc. oder durch "folglich" ("daher", "also", etc.) miteinander verknüpft wären würden eine Folgerung darstellen (mit Erwähnung der Konklusion vor oder nach den -- mehr oder weniger vollständig angeführten -- Prämissen), und sind wir berechtigt, solche aus unserm "Prämissensysteme" oder "System der Data" auszuschliessen, indem es erst der Resolution oder Auflösung des Problemes obliegen wird, die Folgerungen zu ziehen.
Was noch andere Konjunktionen, wie "zwar, aber, sondern, vielmehr, dennoch, obgleich, trotzdem, nichtsdesto- weniger, geradeumsomehr, sogar, ja", etc. betrifft, so haben dieselben zumeist keinen logischen, vielmehr nur einen psychologischen Gehalt: sie heben Kontraste hervor, machen auf das Ver- hältniss der durch sie verknüpften Teilaussagen (welches auch ohne sie be- steht) -- als ein gegensätzliches z. B. -- nebenher aufmerksam; sie diri- giren die Erwartung des Hörers oder Lesers, welche durch den Vordersatz (ersten Teilsatz) in einem bestimmten Sinne angeregt wird, dieselbe zügelnd, hemmend, einschränkend, auf eine Enttäuschung vorbereitend, eventuell auch steigernd.
Die logische Tragweite der Gesamtaussage müsste dabei (aber) die- selbe bleiben, wenn die so verknüpften Einzelaussagen auch ohne die ge- nannten Bindewörter mit dürren Worten nebeneinander gestellt würden -- sozusagen steif und hölzern, mit Verzicht auf rhetorische Schönheit.
Neunzehnte Vorlesung.
nach § 32 ζ) und ε) sein, und sieht man sogleich, dass der Minor der Sub- sumtion auf A · A, = A, das Urteil selbst also doch nur auf das frühere A⊆B hinausläuft.
Anders wenn — ein häufig vorkommender Fall — der Konditionalsatz stillschweigend mit ausdrückt, dass die Voraussetzung A wirklich eintreffe (? z. B. wenn wir sagen: „Wenn der Herbst kommt, etc.“ — und er kommt ja in der That zuweilen). Hier ist dann A ≠ 0, beziehungsweise A = i oder A, als Faktor dem ganzen Urteile ausdrücklich beizufügen, dieses also nicht blos mit A⊆B, sondern mit (A ≠ 0) (A B1 = 0), etc. darzustellen.
Dem hypothetischen Urteile äquivalent zu erachten ist die (gram- matikalisch lockrere) Verbindung von Teilsätzen mittelst „Sei (Es möge sein, Gesetzt, dass ‥)…, dann ist, soll sein …“. Dieselbe bietet den Vorteil, dass man nicht so sehr, wie bei der vorigen Ausdrucksweise zum Abschluss des Satzes gedrängt wird, dass man vielmehr, wenn etwa die Darlegung des Bedingungs- oder Vordersatzes längere Aus- einandersetzungen erfordert, Zwischenbemerkungen nötig macht, die- selben samt dem Nachsatze oder Folgesatze auf mehrere grammati- kalisch getrennte, scheinbar unabhängig dastehende Sätze bequemer und in aller Gemütsruhe verteilen kann.
Diese Urteilsform: „Gesetzt, es sei …, dann soll gefunden werden…“ und dergleichen ist gerade in der Wissenschaft, bei Angabe der Daten eines Problemes beliebt.
Urteile, die durch die Konjunktion „weil“, „denn“, etc. oder durch „folglich“ („daher“, „also“, etc.) miteinander verknüpft wären würden eine Folgerung darstellen (mit Erwähnung der Konklusion vor oder nach den — mehr oder weniger vollständig angeführten — Prämissen), und sind wir berechtigt, solche aus unserm „Prämissensysteme“ oder „System der Data“ auszuschliessen, indem es erst der Resolution oder Auflösung des Problemes obliegen wird, die Folgerungen zu ziehen.
Was noch andere Konjunktionen, wie „zwar, aber, sondern, vielmehr, dennoch, obgleich, trotzdem, nichtsdesto- weniger, geradeumsomehr, sogar, ja“, etc. betrifft, so haben dieselben zumeist keinen logischen, vielmehr nur einen psychologischen Gehalt: sie heben Kontraste hervor, machen auf das Ver- hältniss der durch sie verknüpften Teilaussagen (welches auch ohne sie be- steht) — als ein gegensätzliches z. B. — nebenher aufmerksam; sie diri- giren die Erwartung des Hörers oder Lesers, welche durch den Vordersatz (ersten Teilsatz) in einem bestimmten Sinne angeregt wird, dieselbe zügelnd, hemmend, einschränkend, auf eine Enttäuschung vorbereitend, eventuell auch steigernd.
Die logische Tragweite der Gesamtaussage müsste dabei (aber) die- selbe bleiben, wenn die so verknüpften Einzelaussagen auch ohne die ge- nannten Bindewörter mit dürren Worten nebeneinander gestellt würden — sozusagen steif und hölzern, mit Verzicht auf rhetorische Schönheit.
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[186/0210]
Neunzehnte Vorlesung.
nach § 32 ζ) und ε) sein, und sieht man sogleich, dass der Minor der Sub-
sumtion auf A · A, = A, das Urteil selbst also doch nur auf das frühere
A  B hinausläuft.
Anders wenn — ein häufig vorkommender Fall — der Konditionalsatz
stillschweigend mit ausdrückt, dass die Voraussetzung A wirklich eintreffe
(? z. B. wenn wir sagen: „Wenn der Herbst kommt, etc.“ — und er kommt
ja in der That zuweilen). Hier ist dann A ≠ 0, beziehungsweise A = i
oder A, als Faktor dem ganzen Urteile ausdrücklich beizufügen, dieses also
nicht blos mit A  B, sondern mit (A ≠ 0) (A B1 = 0), etc. darzustellen.
Dem hypothetischen Urteile äquivalent zu erachten ist die (gram-
matikalisch lockrere) Verbindung von Teilsätzen mittelst „Sei (Es möge
sein, Gesetzt, dass ‥)…, dann ist, soll sein …“. Dieselbe bietet den
Vorteil, dass man nicht so sehr, wie bei der vorigen Ausdrucksweise
zum Abschluss des Satzes gedrängt wird, dass man vielmehr, wenn
etwa die Darlegung des Bedingungs- oder Vordersatzes längere Aus-
einandersetzungen erfordert, Zwischenbemerkungen nötig macht, die-
selben samt dem Nachsatze oder Folgesatze auf mehrere grammati-
kalisch getrennte, scheinbar unabhängig dastehende Sätze bequemer
und in aller Gemütsruhe verteilen kann.
Diese Urteilsform: „Gesetzt, es sei …, dann soll gefunden werden…“
und dergleichen ist gerade in der Wissenschaft, bei Angabe der Daten
eines Problemes beliebt.
Urteile, die durch die Konjunktion „weil“, „denn“, etc. oder durch
„folglich“ („daher“, „also“, etc.) miteinander verknüpft wären würden eine
Folgerung darstellen (mit Erwähnung der Konklusion vor oder nach den
— mehr oder weniger vollständig angeführten — Prämissen), und sind wir
berechtigt, solche aus unserm „Prämissensysteme“ oder „System der Data“
auszuschliessen, indem es erst der Resolution oder Auflösung des Problemes
obliegen wird, die Folgerungen zu ziehen.
Was noch andere Konjunktionen, wie
„zwar, aber, sondern, vielmehr, dennoch, obgleich, trotzdem, nichtsdesto-
weniger, geradeumsomehr, sogar, ja“, etc.
betrifft, so haben dieselben zumeist keinen logischen, vielmehr nur einen
psychologischen Gehalt: sie heben Kontraste hervor, machen auf das Ver-
hältniss der durch sie verknüpften Teilaussagen (welches auch ohne sie be-
steht) — als ein gegensätzliches z. B. — nebenher aufmerksam; sie diri-
giren die Erwartung des Hörers oder Lesers, welche durch den Vordersatz
(ersten Teilsatz) in einem bestimmten Sinne angeregt wird, dieselbe zügelnd,
hemmend, einschränkend, auf eine Enttäuschung vorbereitend, eventuell auch
steigernd.
Die logische Tragweite der Gesamtaussage müsste dabei (aber) die-
selbe bleiben, wenn die so verknüpften Einzelaussagen auch ohne die ge-
nannten Bindewörter mit dürren Worten nebeneinander gestellt würden —
sozusagen steif und hölzern, mit Verzicht auf rhetorische Schönheit.
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/210>, abgerufen am 20.07.2024.
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