Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

Bild:
<< vorherige Seite
Neunzehnte Vorlesung.

Einzelaussagen A, B, C, ... aus welchen unser "Prämissensystem"
sich zusammensetzt, werden nun entweder (als bejahte oder verneinte)
kategorisch hingestellt oder sie erscheinen durch Konjunktionen mit-
einander verbunden, vermittelst Bindewörtern in Abhängigkeit von ein-
ander gesetzt.

Im erstern Falle sind sie selbst (resp. ihre Negationen) zu schlecht-
weg anzunehmenden, zu "Voraussetzungen" des Problemes gestempelt;
man bringe dann eine jede derselben, wie vorstehend angegeben, in
Formeln, und setze, wenn es ihrer mehrere sein sollten, das Produkt
derselben:
e) A B C ...
an. Ebenso verfahre man aber auch, wenn solche Einzelaussagen etwa
mittelst der Konjunktion "und" ("sowie", etc. resp. mit "sowol .. als
auch", "nicht nur .., sondern auch" und dergleichen) zu einem zu-
sammengesetzten sogenannten "kopulativen" Urteil verknüpft erscheinen
sollten, wodurch sie ja ebenfalls als gleichzeitig anzuerkennende, simultan
zu adoptirende gekennzeichnet werden.

Sind die Einzelaussagen A, B, C, ... mittelst der Konjunktionen
"(Entweder), ... oder, ... oder, ..."
verknüpft zu einem zusammengesetzten sog. "disjunktiven Urteile" so
werden sie damit als alternativ geltende hingestellt. In diesem Falle
setze man ihre identische Summe
th) A + B resp. A + B + C, etc.
an, wobei, wenn etwa jenes "oder" als das ausschliessende, exklusive
gemeint sein sollte [vergl. § 8, e)] diese Ausdrücke durch
i) A B1 + A1 B, resp. A B1 C1 + A1 B C1 + A1 B1 C, etc.
zu ersetzen wären.

Verbindungen von Einzelaussagen A, B, C ... mittelst
"Weder ..., noch ..., noch ..."
zu einem sog. "remotiven Urteile" sind einfach durch das Produkt ihrer
Negationen:
k) A1 B1 C1 ...
darzustellen -- sie werden damit in der That als gleichzeitig nicht-
geltende erklärt.

[Da A1 B1 C1 die Negation von A + B + C nach Th. 36+) ist, so
erscheint das "remotive" Urteil als die Verneinung des "disjunktiven"
-- bei dem von uns hier festgehaltenen Sinne des letzteren, wo in

Neunzehnte Vorlesung.

Einzelaussagen A, B, C, … aus welchen unser „Prämissensystem“
sich zusammensetzt, werden nun entweder (als bejahte oder verneinte)
kategorisch hingestellt oder sie erscheinen durch Konjunktionen mit-
einander verbunden, vermittelst Bindewörtern in Abhängigkeit von ein-
ander gesetzt.

Im erstern Falle sind sie selbst (resp. ihre Negationen) zu schlecht-
weg anzunehmenden, zu „Voraussetzungen“ des Problemes gestempelt;
man bringe dann eine jede derselben, wie vorstehend angegeben, in
Formeln, und setze, wenn es ihrer mehrere sein sollten, das Produkt
derselben:
η) A B C
an. Ebenso verfahre man aber auch, wenn solche Einzelaussagen etwa
mittelst der Konjunktion „und“ („sowie“, etc. resp. mit „sowol ‥ als
auch“, „nicht nur ‥, sondern auch“ und dergleichen) zu einem zu-
sammengesetzten sogenannten „kopulativen“ Urteil verknüpft erscheinen
sollten, wodurch sie ja ebenfalls als gleichzeitig anzuerkennende, simultan
zu adoptirende gekennzeichnet werden.

Sind die Einzelaussagen A, B, C, … mittelst der Konjunktionen
„(Entweder), … oder, … oder, …“
verknüpft zu einem zusammengesetzten sog. „disjunktiven Urteile“ so
werden sie damit als alternativ geltende hingestellt. In diesem Falle
setze man ihre identische Summe
ϑ) A + B resp. A + B + C, etc.
an, wobei, wenn etwa jenes „oder“ als das ausschliessende, exklusive
gemeint sein sollte [vergl. § 8, η)] diese Ausdrücke durch
ι) A B1 + A1 B, resp. A B1 C1 + A1 B C1 + A1 B1 C, etc.
zu ersetzen wären.

Verbindungen von Einzelaussagen A, B, C … mittelst
„Weder …, noch …, noch …“
zu einem sog. „remotiven Urteile“ sind einfach durch das Produkt ihrer
Negationen:
ϰ) A1 B1 C1
darzustellen — sie werden damit in der That als gleichzeitig nicht-
geltende erklärt.

[Da A1 B1 C1 die Negation von A + B + C nach Th. 36+) ist, so
erscheint das „remotive“ Urteil als die Verneinung des „disjunktiven“
— bei dem von uns hier festgehaltenen Sinne des letzteren, wo in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0208" n="184"/>
            <fw place="top" type="header">Neunzehnte Vorlesung.</fw><lb/>
            <p>Einzelaussagen <hi rendition="#i">A</hi>, <hi rendition="#i">B</hi>, <hi rendition="#i">C</hi>, &#x2026; aus welchen unser &#x201E;Prämissensystem&#x201C;<lb/>
sich zusammensetzt, werden nun entweder (als bejahte oder verneinte)<lb/><hi rendition="#i">kategorisch</hi> hingestellt oder sie erscheinen durch Konjunktionen mit-<lb/>
einander verbunden, vermittelst Bindewörtern in Abhängigkeit von ein-<lb/>
ander gesetzt.</p><lb/>
            <p>Im erstern Falle sind sie selbst (resp. ihre Negationen) zu schlecht-<lb/>
weg anzunehmenden, zu &#x201E;Voraussetzungen&#x201C; des Problemes gestempelt;<lb/>
man bringe dann eine jede derselben, wie vorstehend angegeben, in<lb/>
Formeln, und setze, wenn es ihrer mehrere sein sollten, das Produkt<lb/>
derselben:<lb/><hi rendition="#i">&#x03B7;</hi>) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">A B C</hi> &#x2026;</hi><lb/>
an. Ebenso verfahre man aber auch, wenn solche Einzelaussagen etwa<lb/>
mittelst der Konjunktion &#x201E;und&#x201C; (&#x201E;sowie&#x201C;, etc. resp. mit &#x201E;sowol &#x2025; als<lb/>
auch&#x201C;, &#x201E;nicht nur &#x2025;, sondern auch&#x201C; und dergleichen) zu einem zu-<lb/>
sammengesetzten sogenannten &#x201E;<hi rendition="#i">kopulativen</hi>&#x201C; Urteil verknüpft erscheinen<lb/>
sollten, wodurch sie ja ebenfalls als gleichzeitig anzuerkennende, <hi rendition="#i">simultan</hi><lb/>
zu adoptirende gekennzeichnet werden.</p><lb/>
            <p>Sind die Einzelaussagen <hi rendition="#i">A</hi>, <hi rendition="#i">B</hi>, <hi rendition="#i">C</hi>, &#x2026; mittelst der Konjunktionen<lb/><hi rendition="#c">&#x201E;(Entweder), &#x2026; oder, &#x2026; oder, &#x2026;&#x201C;</hi><lb/>
verknüpft zu einem zusammengesetzten sog. &#x201E;<hi rendition="#i">disjunktiven</hi> Urteile&#x201C; so<lb/>
werden sie damit als <hi rendition="#i">alternativ</hi> geltende hingestellt. In diesem Falle<lb/>
setze man ihre identische Summe<lb/><hi rendition="#i">&#x03D1;</hi>) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">A</hi> + <hi rendition="#i">B</hi> resp. <hi rendition="#i">A</hi> + <hi rendition="#i">B</hi> + <hi rendition="#i">C</hi>, etc.</hi><lb/>
an, wobei, wenn etwa jenes &#x201E;oder&#x201C; als das ausschliessende, exklusive<lb/>
gemeint sein sollte [vergl. § 8, <hi rendition="#i">&#x03B7;</hi>)] diese Ausdrücke durch<lb/><hi rendition="#i">&#x03B9;</hi>) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> + <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">B</hi>, resp. <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">1</hi> + <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">B C</hi><hi rendition="#sub">1</hi> + <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">C</hi>, etc.</hi><lb/>
zu ersetzen wären.</p><lb/>
            <p>Verbindungen von Einzelaussagen <hi rendition="#i">A</hi>, <hi rendition="#i">B</hi>, <hi rendition="#i">C</hi> &#x2026; mittelst<lb/><hi rendition="#c">&#x201E;Weder &#x2026;, noch &#x2026;, noch &#x2026;&#x201C;</hi><lb/>
zu einem sog. &#x201E;<hi rendition="#i">remotiven</hi> Urteile&#x201C; sind einfach durch das Produkt ihrer<lb/>
Negationen:<lb/><hi rendition="#i">&#x03F0;</hi>) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi><hi rendition="#i">B</hi><hi rendition="#sub">1</hi><hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">1</hi> &#x2026;</hi><lb/>
darzustellen &#x2014; sie werden damit in der That als gleichzeitig nicht-<lb/>
geltende erklärt.</p><lb/>
            <p>[Da <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">1</hi> die Negation von <hi rendition="#i">A</hi> + <hi rendition="#i">B</hi> + <hi rendition="#i">C</hi> nach Th. 36<hi rendition="#sub">+</hi>) ist, so<lb/>
erscheint das &#x201E;remotive&#x201C; Urteil als die Verneinung des &#x201E;disjunktiven&#x201C;<lb/>
&#x2014; bei dem von uns hier festgehaltenen Sinne des letzteren, wo in<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[184/0208] Neunzehnte Vorlesung. Einzelaussagen A, B, C, … aus welchen unser „Prämissensystem“ sich zusammensetzt, werden nun entweder (als bejahte oder verneinte) kategorisch hingestellt oder sie erscheinen durch Konjunktionen mit- einander verbunden, vermittelst Bindewörtern in Abhängigkeit von ein- ander gesetzt. Im erstern Falle sind sie selbst (resp. ihre Negationen) zu schlecht- weg anzunehmenden, zu „Voraussetzungen“ des Problemes gestempelt; man bringe dann eine jede derselben, wie vorstehend angegeben, in Formeln, und setze, wenn es ihrer mehrere sein sollten, das Produkt derselben: η) A B C … an. Ebenso verfahre man aber auch, wenn solche Einzelaussagen etwa mittelst der Konjunktion „und“ („sowie“, etc. resp. mit „sowol ‥ als auch“, „nicht nur ‥, sondern auch“ und dergleichen) zu einem zu- sammengesetzten sogenannten „kopulativen“ Urteil verknüpft erscheinen sollten, wodurch sie ja ebenfalls als gleichzeitig anzuerkennende, simultan zu adoptirende gekennzeichnet werden. Sind die Einzelaussagen A, B, C, … mittelst der Konjunktionen „(Entweder), … oder, … oder, …“ verknüpft zu einem zusammengesetzten sog. „disjunktiven Urteile“ so werden sie damit als alternativ geltende hingestellt. In diesem Falle setze man ihre identische Summe ϑ) A + B resp. A + B + C, etc. an, wobei, wenn etwa jenes „oder“ als das ausschliessende, exklusive gemeint sein sollte [vergl. § 8, η)] diese Ausdrücke durch ι) A B1 + A1 B, resp. A B1 C1 + A1 B C1 + A1 B1 C, etc. zu ersetzen wären. Verbindungen von Einzelaussagen A, B, C … mittelst „Weder …, noch …, noch …“ zu einem sog. „remotiven Urteile“ sind einfach durch das Produkt ihrer Negationen: ϰ) A1 B1 C1 … darzustellen — sie werden damit in der That als gleichzeitig nicht- geltende erklärt. [Da A1 B1 C1 die Negation von A + B + C nach Th. 36+) ist, so erscheint das „remotive“ Urteil als die Verneinung des „disjunktiven“ — bei dem von uns hier festgehaltenen Sinne des letzteren, wo in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/208
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/208>, abgerufen am 05.05.2024.