Gebiet und Mannigfaltigkeit -- scheint wol in gleicher Weise für beide Zwecke disponibel zu sein.
Auffallend ist der grosse Reichtum an Ausdrücken, welche der Sprache zu solchen Zwecken zur Verfügung stehen. Die Wissenschaft (namentlich die Mathematik) hat übrigens schon angefangen diese Synonyme (besonders die der zweiten Gruppe) erheblich zu differenziiren und dürfte darin noch weiter fortschreiten.
Die häufigste Veranlassung dazu, von Kollektivnamen überhaupt zu reden, liegt in dem Auftreten der Pluralform von Substantiven, mit kollektiver Bedeutung. Auch sie ist vorwiegend grammatischer Natur. Die Individuen, welche der zugehörige Singular (als Gemein- name)*) distributiv bezeichnet, bezweckt die Verwendung des Pluralis nicht selten, kollektiv zu einem Ganzen zusammenzufassen, während in der Regel freilich auch der Plural nur bestimmt ist, eine Klasse darzustellen.
Dass man, wenn ein Hauptwort im Plural fällt, demselben oft nicht ansieht, ob es mit der Absicht kollektiver oder aber genereller Auffassung gebraucht wird, ist als eine sehr grosse Unvollkommenheit der Sprache zu bezeichnen. Wir werden sehen, dass auf der Ver- wechselung beider Absichten manche Fehlschlüsse beruhen.
Wenn wir z. B. sagen: "Die Anforderungen, welche sein Beruf an ihn stellte" ... und fortfahren ... "erfüllte er mit spielender Leichtigkeit", so lässt sich das Urteil als ein generelles auffassen. Fahren wir dagegen fort: ... "brachten seine Gesundheit zum Wanken", so erscheint dies ausgeschlossen, und ist solches nicht wol von der einzelnen Anforderung, sondern nur von den vereinigten Nachwirkungen aller der aufreibenden Anforderungen gültig anszusagen gewesen. Etc. Zuweilen werden sogar Kollektivnamen gebraucht, um generelle Urteile zu fällen, z. B. wenn wir sagen: die ganze Familie N. N. hat zur Zeit den Keuchhusten. Seine Eltern sind gestorben. Etc.
In der Regel lässt sich allerdings -- durch Aufwendung von nur ein wenig Sorgfalt auf die Ausdrucksweise -- der Doppelsinn ver- meiden, doch ist zu beklagen, dass in dieser Richtung ausserordentlich viel gesündigt wird.
Wie oft begegnen wir nicht Sätzen wie: "dass die drei Winkel eines
*) Ein Eigenname kann überhaupt nicht in den Plural gesetzt werden. Man käme dadurch zu absurden Ausdrücken, wie wenn etwa ein Mensch von "seinen Nasen", Köpfen, Vätern, seinen Geburtsstädten und dergl. reden wollte. Schon die natürliche Zahl, wenn grösser als 1, wird unsinning (um nicht zu sagen "imagi- när") sobald als ihre Einheit ein "Individuum" gesetzt wird, als ihre "Benennung" ein Eigenname auftritt, und ist z. B. "fünf John Stuart Mill's (mit dessen Heimats- orte und Geburtsjahr gedacht)" ein gänzlich sinnloser Ausdruck, desgleichen "7 Sonnen" (unseres Planetensystemes).
Einleitung.
Gebiet und Mannigfaltigkeit — scheint wol in gleicher Weise für beide Zwecke disponibel zu sein.
Auffallend ist der grosse Reichtum an Ausdrücken, welche der Sprache zu solchen Zwecken zur Verfügung stehen. Die Wissenschaft (namentlich die Mathematik) hat übrigens schon angefangen diese Synonyme (besonders die der zweiten Gruppe) erheblich zu differenziiren und dürfte darin noch weiter fortschreiten.
Die häufigste Veranlassung dazu, von Kollektivnamen überhaupt zu reden, liegt in dem Auftreten der Pluralform von Substantiven, mit kollektiver Bedeutung. Auch sie ist vorwiegend grammatischer Natur. Die Individuen, welche der zugehörige Singular (als Gemein- name)*) distributiv bezeichnet, bezweckt die Verwendung des Pluralis nicht selten, kollektiv zu einem Ganzen zusammenzufassen, während in der Regel freilich auch der Plural nur bestimmt ist, eine Klasse darzustellen.
Dass man, wenn ein Hauptwort im Plural fällt, demselben oft nicht ansieht, ob es mit der Absicht kollektiver oder aber genereller Auffassung gebraucht wird, ist als eine sehr grosse Unvollkommenheit der Sprache zu bezeichnen. Wir werden sehen, dass auf der Ver- wechselung beider Absichten manche Fehlschlüsse beruhen.
Wenn wir z. B. sagen: „Die Anforderungen, welche sein Beruf an ihn stellte“ … und fortfahren … „erfüllte er mit spielender Leichtigkeit“, so lässt sich das Urteil als ein generelles auffassen. Fahren wir dagegen fort: … „brachten seine Gesundheit zum Wanken“, so erscheint dies ausgeschlossen, und ist solches nicht wol von der einzelnen Anforderung, sondern nur von den vereinigten Nachwirkungen aller der aufreibenden Anforderungen gültig anszusagen gewesen. Etc. Zuweilen werden sogar Kollektivnamen gebraucht, um generelle Urteile zu fällen, z. B. wenn wir sagen: die ganze Familie N. N. hat zur Zeit den Keuchhusten. Seine Eltern sind gestorben. Etc.
In der Regel lässt sich allerdings — durch Aufwendung von nur ein wenig Sorgfalt auf die Ausdrucksweise — der Doppelsinn ver- meiden, doch ist zu beklagen, dass in dieser Richtung ausserordentlich viel gesündigt wird.
Wie oft begegnen wir nicht Sätzen wie: „dass die drei Winkel eines
*) Ein Eigenname kann überhaupt nicht in den Plural gesetzt werden. Man käme dadurch zu absurden Ausdrücken, wie wenn etwa ein Mensch von „seinen Nasen“, Köpfen, Vätern, seinen Geburtsstädten und dergl. reden wollte. Schon die natürliche Zahl, wenn grösser als 1, wird unsinning (um nicht zu sagen „imagi- när“) sobald als ihre Einheit ein „Individuum“ gesetzt wird, als ihre „Benennung“ ein Eigenname auftritt, und ist z. B. „fünf John Stuart Mill's (mit dessen Heimats- orte und Geburtsjahr gedacht)“ ein gänzlich sinnloser Ausdruck, desgleichen „7 Sonnen“ (unseres Planetensystemes).
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Einleitung.
Gebiet und Mannigfaltigkeit — scheint wol in gleicher Weise für beide
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Auffallend ist der grosse Reichtum an Ausdrücken, welche der Sprache
zu solchen Zwecken zur Verfügung stehen. Die Wissenschaft (namentlich
die Mathematik) hat übrigens schon angefangen diese Synonyme (besonders
die der zweiten Gruppe) erheblich zu differenziiren und dürfte darin noch
weiter fortschreiten.
Die häufigste Veranlassung dazu, von Kollektivnamen überhaupt
zu reden, liegt in dem Auftreten der Pluralform von Substantiven,
mit kollektiver Bedeutung. Auch sie ist vorwiegend grammatischer
Natur. Die Individuen, welche der zugehörige Singular (als Gemein-
name) *) distributiv bezeichnet, bezweckt die Verwendung des Pluralis
nicht selten, kollektiv zu einem Ganzen zusammenzufassen, während
in der Regel freilich auch der Plural nur bestimmt ist, eine Klasse
darzustellen.
Dass man, wenn ein Hauptwort im Plural fällt, demselben oft
nicht ansieht, ob es mit der Absicht kollektiver oder aber genereller
Auffassung gebraucht wird, ist als eine sehr grosse Unvollkommenheit
der Sprache zu bezeichnen. Wir werden sehen, dass auf der Ver-
wechselung beider Absichten manche Fehlschlüsse beruhen.
Wenn wir z. B. sagen: „Die Anforderungen, welche sein Beruf an ihn
stellte“ … und fortfahren … „erfüllte er mit spielender Leichtigkeit“, so
lässt sich das Urteil als ein generelles auffassen. Fahren wir dagegen fort:
… „brachten seine Gesundheit zum Wanken“, so erscheint dies ausgeschlossen,
und ist solches nicht wol von der einzelnen Anforderung, sondern nur von
den vereinigten Nachwirkungen aller der aufreibenden Anforderungen gültig
anszusagen gewesen. Etc. Zuweilen werden sogar Kollektivnamen gebraucht,
um generelle Urteile zu fällen, z. B. wenn wir sagen: die ganze Familie N. N.
hat zur Zeit den Keuchhusten. Seine Eltern sind gestorben. Etc.
In der Regel lässt sich allerdings — durch Aufwendung von nur
ein wenig Sorgfalt auf die Ausdrucksweise — der Doppelsinn ver-
meiden, doch ist zu beklagen, dass in dieser Richtung ausserordentlich
viel gesündigt wird.
Wie oft begegnen wir nicht Sätzen wie: „dass die drei Winkel eines
*) Ein Eigenname kann überhaupt nicht in den Plural gesetzt werden. Man
käme dadurch zu absurden Ausdrücken, wie wenn etwa ein Mensch von „seinen
Nasen“, Köpfen, Vätern, seinen Geburtsstädten und dergl. reden wollte. Schon
die natürliche Zahl, wenn grösser als 1, wird unsinning (um nicht zu sagen „imagi-
när“) sobald als ihre Einheit ein „Individuum“ gesetzt wird, als ihre „Benennung“
ein Eigenname auftritt, und ist z. B. „fünf John Stuart Mill's (mit dessen Heimats-
orte und Geburtsjahr gedacht)“ ein gänzlich sinnloser Ausdruck, desgleichen
„7 Sonnen“ (unseres Planetensystemes).
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/93>, abgerufen am 15.08.2024.
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