Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

Bild:
<< vorherige Seite
§ 22. Auflösung nach mehreren Unbekannten.

In allen drei Fällen haben wir dann eine Unbekannte weniger, weil
auch im ersten a als willkürlich bleibend erkannt, gefunden ist.

Im vierten Falle wird man das Problem als unzulässig verlassen. Da
die Resultante aus der vereinigten Gleichung folgte, so wird auch diese
schon absurd sein, für keinen Wert von a und für kein Wertsystem der
Buchstabensymbole -- kurzum überhaupt nicht -- zu bestehen vermögen.

Liegt dieser vierte Fall nun nicht vor, so kann auch bei keiner fer-
neren Elimination irgend einer Buchstabengruppe die absurde Gleichung
1 = 0 mehr vorkommen. Denn da diese letztere auch a nicht enthält, so
kann sie jedenfalls als "ein Ergebniss der Elimination des a" auch an-
gesehen werden, und müsste also, entgegen der Annahme, in der vollen
Resultante der Elimination von a schon enthalten gewesen sein -- und
eben die volle Resultante hatten wir ja beim Eliminiren jederzeit gebildet.

Wir hätten nunmehr jetzt zur Elimination und Berechnung von b, c, ..
zu schreiten in der Weise wie es für x, y, .. des weitern auseinander-
gesetzt wird.

k) Aus der vorletzten Eliminationsresultante R (x) = 0, welche
beim Einhalten der oben empfohlenen Anordnung des Eliminations-
prozesses von den Unbekannten nur noch x enthalten kann, berechne
man x gemäss Th. 50+). Dies ist möglich, weil die Bedingung für
ihre Auflösbarkeit ja eben das Erfülltsein der (letzten) Resultante
R = 0 war. Im Ausdruck für die Wurzel x wird ein willkürlicher
Parameter u auftreten.

Für jeden Wert der somit gefundenen Wurzel x wird dann die
Gleichung R (x) = 0 erfüllt sein, weil die Probe für die Auflösung,
wofern sie richtig vollzogen war, doch sicher stimmt.

Diese Gleichung R (x) = 0 war aber selbst die Resultante der
Elimination von y aus der drittletzten Eliminationsresultante
R (x, y) = 0,
welche von den Unbekannten ausser x nur noch y enthielt (da die
folgenden Unbekannten bereits eliminirt waren). Das Erfülltsein dieser
Resultante R (x) = 0 ist die Bedingung für die Auflösbarkeit der Glei-
chung R (x, y) = 0 nach der Unbekannten y.

Setzt man in letztere den für die Wurzel x gefundenen Wert für
x ein, so enthält sie ausser der Unbekannten y nur noch die bekannten
Gebiete a, b, .. nebst dem willkürlichen Parameter u, und ist sicher
nach y auflösbar. Ihre Auflösung gemäss Th. 50) liefert uns nun
auch diese zweite Wurzel, deren Ausdruck noch einen neuen willkür-
lichen Parameter v enthalten wird.

Die gefundenen Wertepaare x, y befriedigen jetzt die drittletzte
Resultante R (x, y) = 0, welches die Bedingung war für die Auflös-
barkeit nach z der viertletzten Resultante R (x, y, z) = 0, die ausser

§ 22. Auflösung nach mehreren Unbekannten.

In allen drei Fällen haben wir dann eine Unbekannte weniger, weil
auch im ersten a als willkürlich bleibend erkannt, gefunden ist.

Im vierten Falle wird man das Problem als unzulässig verlassen. Da
die Resultante aus der vereinigten Gleichung folgte, so wird auch diese
schon absurd sein, für keinen Wert von a und für kein Wertsystem der
Buchstabensymbole — kurzum überhaupt nicht — zu bestehen vermögen.

Liegt dieser vierte Fall nun nicht vor, so kann auch bei keiner fer-
neren Elimination irgend einer Buchstabengruppe die absurde Gleichung
1 = 0 mehr vorkommen. Denn da diese letztere auch a nicht enthält, so
kann sie jedenfalls als „ein Ergebniss der Elimination des a“ auch an-
gesehen werden, und müsste also, entgegen der Annahme, in der vollen
Resultante der Elimination von a schon enthalten gewesen sein — und
eben die volle Resultante hatten wir ja beim Eliminiren jederzeit gebildet.

Wir hätten nunmehr jetzt zur Elimination und Berechnung von b, c, ‥
zu schreiten in der Weise wie es für x, y, ‥ des weitern auseinander-
gesetzt wird.

ϰ) Aus der vorletzten Eliminationsresultante R (x) = 0, welche
beim Einhalten der oben empfohlenen Anordnung des Eliminations-
prozesses von den Unbekannten nur noch x enthalten kann, berechne
man x gemäss Th. 50+). Dies ist möglich, weil die Bedingung für
ihre Auflösbarkeit ja eben das Erfülltsein der (letzten) Resultante
R = 0 war. Im Ausdruck für die Wurzel x wird ein willkürlicher
Parameter u auftreten.

Für jeden Wert der somit gefundenen Wurzel x wird dann die
Gleichung R (x) = 0 erfüllt sein, weil die Probe für die Auflösung,
wofern sie richtig vollzogen war, doch sicher stimmt.

Diese Gleichung R (x) = 0 war aber selbst die Resultante der
Elimination von y aus der drittletzten Eliminationsresultante
R (x, y) = 0,
welche von den Unbekannten ausser x nur noch y enthielt (da die
folgenden Unbekannten bereits eliminirt waren). Das Erfülltsein dieser
Resultante R (x) = 0 ist die Bedingung für die Auflösbarkeit der Glei-
chung R (x, y) = 0 nach der Unbekannten y.

Setzt man in letztere den für die Wurzel x gefundenen Wert für
x ein, so enthält sie ausser der Unbekannten y nur noch die bekannten
Gebiete a, b, ‥ nebst dem willkürlichen Parameter u, und ist sicher
nach y auflösbar. Ihre Auflösung gemäss Th. 50) liefert uns nun
auch diese zweite Wurzel, deren Ausdruck noch einen neuen willkür-
lichen Parameter v enthalten wird.

Die gefundenen Wertepaare x, y befriedigen jetzt die drittletzte
Resultante R (x, y) = 0, welches die Bedingung war für die Auflös-
barkeit nach z der viertletzten Resultante R (x, y, z) = 0, die ausser

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0493" n="473"/>
          <fw place="top" type="header">§ 22. Auflösung nach mehreren Unbekannten.</fw><lb/>
          <p>In allen drei Fällen haben wir dann eine Unbekannte weniger, weil<lb/>
auch im ersten <hi rendition="#i">a</hi> als willkürlich bleibend erkannt, gefunden ist.</p><lb/>
          <p>Im vierten Falle wird man das Problem als unzulässig verlassen. Da<lb/>
die Resultante aus der vereinigten Gleichung <hi rendition="#i">folgte</hi>, so wird auch diese<lb/>
schon absurd sein, für keinen Wert von <hi rendition="#i">a</hi> und für kein Wertsystem der<lb/>
Buchstabensymbole &#x2014; kurzum überhaupt nicht &#x2014; zu bestehen vermögen.</p><lb/>
          <p>Liegt dieser vierte Fall nun <hi rendition="#i">nicht</hi> vor, so kann auch bei keiner fer-<lb/>
neren Elimination irgend einer Buchstabengruppe die absurde Gleichung<lb/>
1 = 0 mehr vorkommen. Denn da diese letztere auch <hi rendition="#i">a</hi> nicht enthält, so<lb/>
kann sie jedenfalls als &#x201E;ein Ergebniss der Elimination des <hi rendition="#i">a</hi>&#x201C; auch an-<lb/>
gesehen werden, und müsste also, entgegen der Annahme, in der <hi rendition="#i">vollen</hi><lb/>
Resultante der Elimination von <hi rendition="#i">a</hi> schon enthalten gewesen sein &#x2014; und<lb/>
eben die volle Resultante hatten wir ja beim Eliminiren jederzeit gebildet.</p><lb/>
          <p>Wir hätten nunmehr jetzt zur Elimination und Berechnung von <hi rendition="#i">b</hi>, <hi rendition="#i">c</hi>, &#x2025;<lb/>
zu schreiten in der Weise wie es für <hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi>, &#x2025; des weitern auseinander-<lb/>
gesetzt wird.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">&#x03F0;</hi>) Aus der <hi rendition="#i">vor</hi>letzten Eliminationsresultante <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>) = 0, welche<lb/>
beim Einhalten der oben empfohlenen Anordnung des Eliminations-<lb/>
prozesses von den Unbekannten nur noch <hi rendition="#i">x</hi> enthalten kann, berechne<lb/>
man <hi rendition="#i">x</hi> gemäss Th. 50<hi rendition="#sub">+</hi>). Dies ist möglich, weil die Bedingung für<lb/>
ihre Auflösbarkeit ja eben das Erfülltsein der (letzten) Resultante<lb/><hi rendition="#i">R</hi> = 0 war. Im Ausdruck für die Wurzel <hi rendition="#i">x</hi> wird ein willkürlicher<lb/>
Parameter <hi rendition="#i">u</hi> auftreten.</p><lb/>
          <p>Für jeden Wert der somit gefundenen Wurzel <hi rendition="#i">x</hi> wird dann die<lb/>
Gleichung <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>) = 0 erfüllt sein, weil die Probe für die Auflösung,<lb/>
wofern sie richtig vollzogen war, doch sicher stimmt.</p><lb/>
          <p>Diese Gleichung <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>) = 0 war aber selbst die Resultante der<lb/>
Elimination von <hi rendition="#i">y</hi> aus der <hi rendition="#i">dritt</hi>letzten Eliminationsresultante<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi>) = 0,</hi><lb/>
welche von den Unbekannten ausser <hi rendition="#i">x</hi> nur noch <hi rendition="#i">y</hi> enthielt (da die<lb/>
folgenden Unbekannten bereits eliminirt waren). Das Erfülltsein dieser<lb/>
Resultante <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>) = 0 ist die Bedingung für die Auflösbarkeit der Glei-<lb/>
chung <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi>) = 0 nach der Unbekannten <hi rendition="#i">y</hi>.</p><lb/>
          <p>Setzt man in letztere den für die Wurzel <hi rendition="#i">x</hi> gefundenen Wert für<lb/><hi rendition="#i">x</hi> ein, so enthält sie ausser der Unbekannten <hi rendition="#i">y</hi> nur noch die bekannten<lb/>
Gebiete <hi rendition="#i">a</hi>, <hi rendition="#i">b</hi>, &#x2025; nebst dem willkürlichen Parameter <hi rendition="#i">u</hi>, und ist sicher<lb/>
nach <hi rendition="#i">y</hi> auflösbar. Ihre Auflösung gemäss Th. 50) liefert uns nun<lb/>
auch diese zweite Wurzel, deren Ausdruck noch einen neuen willkür-<lb/>
lichen Parameter <hi rendition="#i">v</hi> enthalten wird.</p><lb/>
          <p>Die gefundenen Wertepaare <hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi> befriedigen jetzt die drittletzte<lb/>
Resultante <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi>) = 0, welches die Bedingung war für die Auflös-<lb/>
barkeit nach <hi rendition="#i">z</hi> der <hi rendition="#i">viert</hi>letzten Resultante <hi rendition="#i">R</hi> (<hi rendition="#i">x</hi>, <hi rendition="#i">y</hi>, <hi rendition="#i">z</hi>) = 0, die ausser<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[473/0493] § 22. Auflösung nach mehreren Unbekannten. In allen drei Fällen haben wir dann eine Unbekannte weniger, weil auch im ersten a als willkürlich bleibend erkannt, gefunden ist. Im vierten Falle wird man das Problem als unzulässig verlassen. Da die Resultante aus der vereinigten Gleichung folgte, so wird auch diese schon absurd sein, für keinen Wert von a und für kein Wertsystem der Buchstabensymbole — kurzum überhaupt nicht — zu bestehen vermögen. Liegt dieser vierte Fall nun nicht vor, so kann auch bei keiner fer- neren Elimination irgend einer Buchstabengruppe die absurde Gleichung 1 = 0 mehr vorkommen. Denn da diese letztere auch a nicht enthält, so kann sie jedenfalls als „ein Ergebniss der Elimination des a“ auch an- gesehen werden, und müsste also, entgegen der Annahme, in der vollen Resultante der Elimination von a schon enthalten gewesen sein — und eben die volle Resultante hatten wir ja beim Eliminiren jederzeit gebildet. Wir hätten nunmehr jetzt zur Elimination und Berechnung von b, c, ‥ zu schreiten in der Weise wie es für x, y, ‥ des weitern auseinander- gesetzt wird. ϰ) Aus der vorletzten Eliminationsresultante R (x) = 0, welche beim Einhalten der oben empfohlenen Anordnung des Eliminations- prozesses von den Unbekannten nur noch x enthalten kann, berechne man x gemäss Th. 50+). Dies ist möglich, weil die Bedingung für ihre Auflösbarkeit ja eben das Erfülltsein der (letzten) Resultante R = 0 war. Im Ausdruck für die Wurzel x wird ein willkürlicher Parameter u auftreten. Für jeden Wert der somit gefundenen Wurzel x wird dann die Gleichung R (x) = 0 erfüllt sein, weil die Probe für die Auflösung, wofern sie richtig vollzogen war, doch sicher stimmt. Diese Gleichung R (x) = 0 war aber selbst die Resultante der Elimination von y aus der drittletzten Eliminationsresultante R (x, y) = 0, welche von den Unbekannten ausser x nur noch y enthielt (da die folgenden Unbekannten bereits eliminirt waren). Das Erfülltsein dieser Resultante R (x) = 0 ist die Bedingung für die Auflösbarkeit der Glei- chung R (x, y) = 0 nach der Unbekannten y. Setzt man in letztere den für die Wurzel x gefundenen Wert für x ein, so enthält sie ausser der Unbekannten y nur noch die bekannten Gebiete a, b, ‥ nebst dem willkürlichen Parameter u, und ist sicher nach y auflösbar. Ihre Auflösung gemäss Th. 50) liefert uns nun auch diese zweite Wurzel, deren Ausdruck noch einen neuen willkür- lichen Parameter v enthalten wird. Die gefundenen Wertepaare x, y befriedigen jetzt die drittletzte Resultante R (x, y) = 0, welches die Bedingung war für die Auflös- barkeit nach z der viertletzten Resultante R (x, y, z) = 0, die ausser

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/493
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/493>, abgerufen am 30.05.2024.