§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.
Sicher tritt dies, weil nach Th. 49+) x zwischen b und a1 gelegen, ein, wenn b = a1, somit auch a = b1, ist, oder, da diese Bedingung, rechts auf 0 gebracht, als a b + a1b1 = 0 sich darstellt, wenn nicht nur die Auflösbarkeitsbedingung a b = 0, sondern auch daneben noch die Bedingung a1b1 = 0 erfüllt ist.
Wir haben in diesem Falle: x = a1b = b = b + a1 = a1 als die einzige Wurzel der aufzulösenden Gleichung, deren verschiedene Ausdrucksformen der Leser mit Rücksicht auf die angeführten Rela- tionen, soweit es nicht bereits geschehen, leicht auf einander zurück- führen wird. In der That fällt dann aus allen Formeln für die Wurzel x das unbestimmte Gebiet u von selbst heraus, wie auch direkt bei einer jeden von ihnen -- am leichtesten bei n) -- zu sehen ist.
Jene Bedingung b = a1 ist aber nicht nur hinreichend für das Zusammenfallen sämmtlicher Wurzeln, sondern auch notwendig für dieses. Soll nämlich x = b u1 + a1u unabhängig sein von u, so muss es insbesondre für u = 0 auch denselben Wert annehmen wie für u = 1, d. h. es muss b = a1, sonach da a b ohnehin = 0 ist, auch a1b1 = 0 sein. Also:
Notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass die Gleichung eine und nur eine Wurzel habe ist: dass die Koeffizienten Negationen von einander seien.*)
Ihre Wurzel ist dann eindeutig bestimmt, die Unbekannte näm- lich gleich dem Koeffizienten ihrer Negation (oder der Negation ihres Koeffizienten) in der Gleichung.
Für diesen Fall kommt in der That die Gleichung a x + a1x1 = 0 oder b1x + b x1 = 0 nach Th. 39) auch direkt auf x = a1 = b hinaus. --
In jedem andern Falle ist die Wurzel durch die Gleichung nicht vollkommen bestimmt, vielmehr die Auflösung (unendlich) vieldeutig ("unendlich" nur in dem Falle nicht, wo die Klasse, das Gebiet a1b aus einer begrenzten Menge von Individuen, Punkten bestünde).
t) Wir erwähnten bereits, wann u arbiträr bleiben wird.
*) Man könnte auch sagen: a1b1 = 0 ist die Bedingung dafür, dass nicht mehr als eine Wurzel, sowie a b = 0 die Bedingung dafür, dass nicht weniger als eine (dass nicht gar keine) Wurzel existire.
§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.
Sicher tritt dies, weil nach Th. 49+) x zwischen b und a1 gelegen, ein, wenn b = a1, somit auch a = b1, ist, oder, da diese Bedingung, rechts auf 0 gebracht, als a b + a1b1 = 0 sich darstellt, wenn nicht nur die Auflösbarkeitsbedingung a b = 0, sondern auch daneben noch die Bedingung a1b1 = 0 erfüllt ist.
Wir haben in diesem Falle: x = a1b = b = b + a1 = a1 als die einzige Wurzel der aufzulösenden Gleichung, deren verschiedene Ausdrucksformen der Leser mit Rücksicht auf die angeführten Rela- tionen, soweit es nicht bereits geschehen, leicht auf einander zurück- führen wird. In der That fällt dann aus allen Formeln für die Wurzel x das unbestimmte Gebiet u von selbst heraus, wie auch direkt bei einer jeden von ihnen — am leichtesten bei ν) — zu sehen ist.
Jene Bedingung b = a1 ist aber nicht nur hinreichend für das Zusammenfallen sämmtlicher Wurzeln, sondern auch notwendig für dieses. Soll nämlich x = b u1 + a1u unabhängig sein von u, so muss es insbesondre für u = 0 auch denselben Wert annehmen wie für u = 1, d. h. es muss b = a1, sonach da a b ohnehin = 0 ist, auch a1b1 = 0 sein. Also:
Notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass die Gleichung eine und nur eine Wurzel habe ist: dass die Koeffizienten Negationen von einander seien.*)
Ihre Wurzel ist dann eindeutig bestimmt, die Unbekannte näm- lich gleich dem Koeffizienten ihrer Negation (oder der Negation ihres Koeffizienten) in der Gleichung.
Für diesen Fall kommt in der That die Gleichung a x + a1x1 = 0 oder b1x + b x1 = 0 nach Th. 39) auch direkt auf x = a1 = b hinaus. —
In jedem andern Falle ist die Wurzel durch die Gleichung nicht vollkommen bestimmt, vielmehr die Auflösung (unendlich) vieldeutig („unendlich“ nur in dem Falle nicht, wo die Klasse, das Gebiet a1b aus einer begrenzten Menge von Individuen, Punkten bestünde).
τ) Wir erwähnten bereits, wann u arbiträr bleiben wird.
*) Man könnte auch sagen: a1b1 = 0 ist die Bedingung dafür, dass nicht mehr als eine Wurzel, sowie a b = 0 die Bedingung dafür, dass nicht weniger als eine (dass nicht gar keine) Wurzel existire.
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§ 21. Auflösung und Elimination bei Gleichungen und Subsumtionen.
Sicher tritt dies, weil nach Th. 49+) x zwischen b und a1 gelegen,
ein, wenn
b = a1, somit auch a = b1,
ist, oder, da diese Bedingung, rechts auf 0 gebracht, als
a b + a1 b1 = 0
sich darstellt, wenn nicht nur die Auflösbarkeitsbedingung a b = 0,
sondern auch daneben noch die Bedingung a1 b1 = 0 erfüllt ist.
Wir haben in diesem Falle:
x = a1 b = b = b + a1 = a1
als die einzige Wurzel der aufzulösenden Gleichung, deren verschiedene
Ausdrucksformen der Leser mit Rücksicht auf die angeführten Rela-
tionen, soweit es nicht bereits geschehen, leicht auf einander zurück-
führen wird. In der That fällt dann aus allen Formeln für die Wurzel
x das unbestimmte Gebiet u von selbst heraus, wie auch direkt bei
einer jeden von ihnen — am leichtesten bei ν) — zu sehen ist.
Jene Bedingung b = a1 ist aber nicht nur hinreichend für das
Zusammenfallen sämmtlicher Wurzeln, sondern auch notwendig für
dieses. Soll nämlich x = b u1 + a1 u unabhängig sein von u, so muss
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Notwendige und hinreichende Bedingung dafür, dass die Gleichung
eine und nur eine Wurzel habe ist: dass die Koeffizienten Negationen von
einander seien. *)
Ihre Wurzel ist dann eindeutig bestimmt, die Unbekannte näm-
lich gleich dem Koeffizienten ihrer Negation (oder der Negation ihres
Koeffizienten) in der Gleichung.
Für diesen Fall kommt in der That die Gleichung
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In jedem andern Falle ist die Wurzel durch die Gleichung nicht
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(„unendlich“ nur in dem Falle nicht, wo die Klasse, das Gebiet a1 b
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τ) Wir erwähnten bereits, wann u arbiträr bleiben wird.
*) Man könnte auch sagen: a1 b1 = 0 ist die Bedingung dafür, dass nicht
mehr als eine Wurzel, sowie a b = 0 die Bedingung dafür, dass nicht weniger als
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/483>, abgerufen am 22.11.2024.
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