Wie es ferner die Figur veranschaulicht, in welcher wir a und b als Kreisflächen angenommen und die zugehörigen Gebiete a · b resp. a + b durch Schraffiren hervorgehoben haben:
[Abbildung]
Fig. 9x.
[Abbildung]
Fig. 9+.
ist zu konstatiren, dass
a · b das Gebiet vorstellt, welches den Gebieten a und b gemeinsam ist, in welchem sie sich gegenseitig durch- dringen (schneiden), und -- falls sie keinen Punkt gemein haben (Fig. 10x) -- das Nullgebiet.
a + b das Gebiet vorstellt, zu welchem a und b einander gegenseitig ergänzen, [und zwar, falls dann innerhalb der Mannigfaltigkeit nichts mehr übrig bleibt, diese selbst, das Gebiet 1 -- vergl. Fig. 10+, worin b die Aussen- fläche des innern Kreises bedeutet].
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 10x.
[Abbildung]
Fig. 10+.
Hier ist a · b = 0
Hier ist a + b = 1.
Solche Gebiete, deren Produkt 0 ist, nannten wir bereits disjunkt.
Analog mögen solche Gebiete, deren identische Summe 1 ist, sup- plementär genannt werden.
Wir mögen die vorstehenden Sätze etwa selbst bezeichnen als
Postulat ((2x))
Postulat ((2+)),
weil sie wesentlich auf der Erfüllbarkeit der Forderung beruhen und diese in sich schliessen:
wenn zwei Gebiete gegeben sind,
dasjenige Gebiet nachzuweisen, resp. herzustellen und im Geiste zu isoliren, welches die den beiden gemeinsamen Punkte ausschliesslich enthält.
ein Gebiet zu bilden, welches nur die- jenigen Punkte enthält, die dem einen oder auch dem andern der beiden ge- gebenen Gebiete angehören.
Dritte Vorlesung.
Wie es ferner die Figur veranschaulicht, in welcher wir a und b als Kreisflächen angenommen und die zugehörigen Gebiete a · b resp. a + b durch Schraffiren hervorgehoben haben:
[Abbildung]
Fig. 9×.
[Abbildung]
Fig. 9+.
ist zu konstatiren, dass
a · b das Gebiet vorstellt, welches den Gebieten a und b gemeinsam ist, in welchem sie sich gegenseitig durch- dringen (schneiden), und — falls sie keinen Punkt gemein haben (Fig. 10×) — das Nullgebiet.
a + b das Gebiet vorstellt, zu welchem a und b einander gegenseitig ergänzen, [und zwar, falls dann innerhalb der Mannigfaltigkeit nichts mehr übrig bleibt, diese selbst, das Gebiet 1 — vergl. Fig. 10+, worin b die Aussen- fläche des innern Kreises bedeutet].
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 10×.
[Abbildung]
Fig. 10+.
Hier ist a · b = 0
Hier ist a + b = 1.
Solche Gebiete, deren Produkt 0 ist, nannten wir bereits disjunkt.
Analog mögen solche Gebiete, deren identische Summe 1 ist, sup- plementär genannt werden.
Wir mögen die vorstehenden Sätze etwa selbst bezeichnen als
Postulat ((2×))
Postulat ((2+)),
weil sie wesentlich auf der Erfüllbarkeit der Forderung beruhen und diese in sich schliessen:
wenn zwei Gebiete gegeben sind,
dasjenige Gebiet nachzuweisen, resp. herzustellen und im Geiste zu isoliren, welches die den beiden gemeinsamen Punkte ausschliesslich enthält.
ein Gebiet zu bilden, welches nur die- jenigen Punkte enthält, die dem einen oder auch dem andern der beiden ge- gebenen Gebiete angehören.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0234"n="214"/><fwplace="top"type="header">Dritte Vorlesung.</fw><lb/><p>Wie es ferner die Figur veranschaulicht, in welcher wir <hirendition="#i">a</hi> und <hirendition="#i">b</hi><lb/>
als Kreisflächen angenommen und die zugehörigen Gebiete <hirendition="#i">a</hi> · <hirendition="#i">b</hi> resp.<lb/><hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> durch Schraffiren hervorgehoben haben:<lb/><table><row><cell><figure><head>Fig. 9<hirendition="#sub">×</hi>.</head></figure></cell><cell><figure><head>Fig. 9<hirendition="#sub">+</hi>.</head></figure></cell></row><lb/><row><cell>ist zu konstatiren, <hirendition="#i">dass</hi></cell><cell/></row><lb/><row><cell><hirendition="#i">a</hi> · <hirendition="#i">b das Gebiet vorstellt</hi>, <hirendition="#i">welches den<lb/>
Gebieten a und b gemeinsam ist</hi>, in<lb/>
welchem sie sich gegenseitig <hirendition="#i">durch-<lb/>
dringen (schneiden)</hi>, und — falls<lb/>
sie keinen Punkt gemein haben<lb/>
(Fig. 10<hirendition="#sub">×</hi>) — das Nullgebiet.</cell><cell><hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b das Gebiet vorstellt</hi>, <hirendition="#i">zu welchem<lb/>
a und b einander gegenseitig ergänzen</hi>,<lb/>
[und zwar, falls dann innerhalb der<lb/>
Mannigfaltigkeit nichts mehr übrig<lb/>
bleibt, diese selbst, das Gebiet 1 —<lb/>
vergl. Fig. 10<hirendition="#sub">+</hi>, worin <hirendition="#i">b</hi> die Aussen-<lb/>
fläche des innern Kreises bedeutet].</cell></row><lb/><row><cell><figure/><figure><head>Fig. 10<hirendition="#sub">×</hi>.</head></figure></cell><cell><lb/><figure><head>Fig. 10<hirendition="#sub">+</hi>.</head></figure></cell></row><lb/><row><cell>Hier ist <hirendition="#i">a</hi> · <hirendition="#i">b</hi> = 0</cell><cell>Hier ist <hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> = 1.</cell></row><lb/><row><cell>Solche Gebiete, deren Produkt 0<lb/>
ist, nannten wir bereits <hirendition="#i">disjunkt</hi>.</cell><cell>Analog mögen solche Gebiete,<lb/>
deren identische Summe 1 ist, <hirendition="#i">sup-<lb/>
plementär</hi> genannt werden.</cell></row><lb/></table></p><p>Wir mögen die vorstehenden Sätze etwa selbst bezeichnen als<lb/><table><row><cell><hirendition="#g">Postulat</hi> ((2<hirendition="#sub">×</hi>))</cell><cell><hirendition="#g">Postulat</hi> ((2<hirendition="#sub">+</hi>)),</cell></row><lb/></table> weil sie wesentlich auf der Erfüllbarkeit der Forderung beruhen und<lb/>
diese in sich schliessen:<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">wenn zwei Gebiete gegeben sind</hi>,</cell><cell/></row><lb/><row><cell><hirendition="#i">dasjenige Gebiet nachzuweisen, resp.<lb/>
herzustellen und im Geiste zu isoliren,<lb/>
welches die den beiden gemeinsamen<lb/>
Punkte ausschliesslich enthält.</hi></cell><cell><hirendition="#i">ein Gebiet zu bilden, welches nur die-<lb/>
jenigen Punkte enthält, die dem einen<lb/>
oder auch dem andern der beiden ge-<lb/>
gebenen Gebiete angehören.</hi></cell></row><lb/></table></p></div></div></body></text></TEI>
[214/0234]
Dritte Vorlesung.
Wie es ferner die Figur veranschaulicht, in welcher wir a und b
als Kreisflächen angenommen und die zugehörigen Gebiete a · b resp.
a + b durch Schraffiren hervorgehoben haben:
[Abbildung Fig. 9×.]
[Abbildung Fig. 9+.]
ist zu konstatiren, dass
a · b das Gebiet vorstellt, welches den
Gebieten a und b gemeinsam ist, in
welchem sie sich gegenseitig durch-
dringen (schneiden), und — falls
sie keinen Punkt gemein haben
(Fig. 10×) — das Nullgebiet. a + b das Gebiet vorstellt, zu welchem
a und b einander gegenseitig ergänzen,
[und zwar, falls dann innerhalb der
Mannigfaltigkeit nichts mehr übrig
bleibt, diese selbst, das Gebiet 1 —
vergl. Fig. 10+, worin b die Aussen-
fläche des innern Kreises bedeutet].
[Abbildung]
[Abbildung Fig. 10×.]
[Abbildung Fig. 10+.]
Hier ist a · b = 0 Hier ist a + b = 1.
Solche Gebiete, deren Produkt 0
ist, nannten wir bereits disjunkt. Analog mögen solche Gebiete,
deren identische Summe 1 ist, sup-
plementär genannt werden.
Wir mögen die vorstehenden Sätze etwa selbst bezeichnen als
Postulat ((2×)) Postulat ((2+)),
weil sie wesentlich auf der Erfüllbarkeit der Forderung beruhen und
diese in sich schliessen:
wenn zwei Gebiete gegeben sind,
dasjenige Gebiet nachzuweisen, resp.
herzustellen und im Geiste zu isoliren,
welches die den beiden gemeinsamen
Punkte ausschliesslich enthält. ein Gebiet zu bilden, welches nur die-
jenigen Punkte enthält, die dem einen
oder auch dem andern der beiden ge-
gebenen Gebiete angehören.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/234>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.